Bewerber*innen für das Fach Designpädagogik müssen eine besondere künstlerische Befähigung nachweisen. Die Eignungsprüfung besteht aus drei Teilen:
- eine schriftliche, konzeptionell-argumentative Aufgabe (in der Regel maximal 7400 Zeichen inklusive Leerzeichen, Format DIN A 4),
- eine entwerferisch-kreative Aufgabe (in der Regel maximal DIN A 3)
- und eine künstlerisch-bildnerische Aufgabe (in der Regel maximal DIN A 3)
Die konkreten Aufgabenstellungen werden mit verbindlichen Details über die Form und den Umfang der Bearbeitung auf den Internetseiten des Faches Designpädagogik veröffentlicht. Die Bearbeitungszeit beträgt zwei Wochen. Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Hochschule in einem künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang Leistungen erbracht haben, können auf Antrag von der Eignungsprüfung befreit werden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Leistungen die besondere künstlerische Befähigung nachweisen.
Die Zulassung ist nur zum Wintersemester möglich.
Eine nicht bestandene Eignungsprüfung kann erst im nächsten Jahr wiederholt werden.
Weitere Informationen zur Eignungsprüfung und zur Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Fachs Designpädagogik. Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson wenden.