Das Akademische Jahr ist in zwei Semester aufgeteilt:
- das Wintersemester (WiSe) vom 01. Oktober bis zum 31. März
- und das Sommersemester (SoSe) vom 01. April bis zum 30. September.
Die Vorlesungszeit dauert im Wintersemester ungefähr von Mitte Oktober bis Mitte Februar und umfasst 14 Wochen. Im Sommersemester dauert die Vorlesungszeit ungefähr von Mitte April bis Ende Juli und umfasst ebenfalls 14 Wochen.
Die jeweils aktuellen Semestertermine finden Sie hier.
Das International Offie unterstützt Sie im Rahmen der Einführungswochen (Smoother Start Programme) bei den notwendigen Formalitäten, die mit dem Umzug nach Vechta einhergehen, sowie bei den Schritten zur Immatrikulation.
Anmeldung & Aufenthaltsgenehmigung
Neu zugezogene Studierende sind verpflichtet, die Anmeldung der Wohnadresse im Bürgerbüro der Stadt Vechta vorzunehmen. Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen darüber hinaus eine Aufenthaltsgenehmigung beim Landkreis Vechta beantragen.
Bankkonto
Für einen reibungslosen und kostengünstigen Ablauf des Zahlungsverkehrs (z.B. Zahlung der Miete und des Semesterbeitrags) empfehlen wir Austauschstudierenden, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Studierende zahlen bei den meisten örtlichen Banken in Vecha keine Kontoführungsgebühren.
Krankenkasse
Für die Einschreibung an der Universität ist in der Regel eine deutsche Krankenversicherung erforderlich. Es gibt einige Ausnahmen: Bei Studierenden aus einem EU-Land wird die EHIC (European Health Insurance Card) für das Studium in Deutschland anerkannt. (Ausnahme: Sollten Sie in Deutschland einen Nebenjob oder ein bezahltes Praktikum absolvieren, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen.) Bei Studierenden aus der Türkei wird das Formular AT/11 für das Studium anerkannt.
In Deutschland gibt es gesetzliche und private Krankenkassen.
Gesetzliche Krankenversicherungen haben derzeit Beiträge in Höhe von circa 100 Euro im Monat. Sie übernehmen fast alle Kosten ärztlicher Behandlungen, die direkt zwischen der Krankenkasse und den Ärzten abgerechnet werden. Das heißt, dass Sie nur Ihre Versicherungskarte bei dem Arztbesuch zeigen müssen und kein Geld für die Behandlung persönlich vorstrecken müssen. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, Studierende bis zum 30. Geburtstag zum Studierendentarif zu versichern. Wenn Sie 30 Jahre oder älter sind, müssen Sie hingegen eine private Krankenkasse wählen, da die gesetzliche Krankenversicherung Sie nicht mehr aufnimmt. Wir empfehlen eine gesetzliche Krankenversicherung, sofern dies für Sie möglich ist!
Private Krankenkassen berechnen die Beiträge anhand eines Gesundheitschecks. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie die Arztbesuche selbst bezahlen, erhalten das Geld jedoch von der Krankenkasse wieder, wenn Sie die Rechnung dort einreichen. Welche Kosten genau übernommen werden, hängt von der Versicherung ab.
Falls Sie sich für eine private Versicherung entscheiden, brauchen Sie für die Einschreibung eine sogenannte „Befreiung“. Dies ist eine Bescheinigung, dass die Versicherung ausreichend ist. Diese Bescheinigung wird von gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass nur wenige private Versicherungen die Anforderungen für eine Befreiung erfüllen und Sie sich nicht darauf verlassen können, dass eine Versicherung, die vor ein paar Jahren bei Mitstudierenden anerkannt wurde, heute noch akzeptiert wird.
Studierende können - mit Zustimmung der Heimatuniversität - ihren Aufenthalt um ein zweites Semester verlängern. Hierfür ist lediglich die Überweisung des Semesterbeitrags erforderlich.
Um für ein drittes Semester eingeschrieben zu bleiben, ist zusätzlich ein Antrag an das Immatrikulationsamt zu richten.
Im Rahmen von Kooperationen mit Partneruniversitäten schreiben wir regelmäßig Stipendien für Austauschstudierende aus.
Der Semesterbeitrag beträgt ca. 250€/Semester für Austauschstudierende und schließt das Semesterticket (zur Nutzung örtlicher Busse und Bahnen) ein.
Die Mietkosten reichen derzeit von 170 Euro – ca. 350 Euro pro Monat. Bei einer Miete von 200 Euro ergeben sich in etwa Lebenshaltungskosten von 675 Euro.
Die folgende Auflistung führt die monatlichen Kosten auf, die Ihnen während eines Studienaufenthalts an der Universität Vechta entstehen und dient als Unterstützung für Ihre Budgetplanung. Die hier dargebotenen Zahlen repräsentieren jedoch nur Richtwerte, die je nach Eigenbedarf abweichen können. Der Semesterbeitrag ist hier nicht berücksichtig.
Wohnheimzimmer (inklusive Heizung, Strom, Wasser) | € 200,- |
Verpflegung | € 180,- |
Kleidung | € 50,- |
Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung | € 100,- |
Studienunterlagen | € 60,- |
Telefon und Internet | € 55,- |
Freizeit und Sport | € 50,- |
Verkehrsmittel, da Sie ein Semesterticket haben | € 00,- |
Gesamt | € 695,- |