Das Förderprogramm PROMOS unterstützt Auslandsaufenthalte weltweit und soll so einen Beitrag zur Steigerung der Mobilität von Studierenden leisten. Das PROMOS-Stipendium ist mit dem Reisekostenzuschuss sowie dem Deustchlandstipendium kompatibel. Das PROMOS-Stipendium wird jährlich hier ausgeschrieben. Der Antrag auf einen Reisekostenzuschuss zur Förderung der Auslandsmobilität von Studierenden der Universität Vechta ist laufend möglich.
Sie können sich auch dann für das PROMOS-Stipendium bewerben, wenn Sie (Auslands-) BAföG erhalten.Wenn Sie dies im Antrag angeben, wird das bei einer etwaigen Bewilligung automatisch berücksichtigt. Pro Monat werden Sie dann mit maximal 300,- EUR gefördert (gemäß Verwaltungsvorschrift zum §21.3.6 BAföG bleiben begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bis zu einer Monatsdurchschnittssumme von 300,- EUR anrechnungsfrei).
Leider sind keine Bewerbungen mehr möglich, da keine Mittel mehr zur Verfügung stehe.
Mit der 2015 in Erasmus+ etablierten Förderlinie Mobilität mit Partnerländern für den Hochschulbereich wird die individuelle Mobilität von Lernenden und Lehrenden gefördert.
Für die einzelnen Länder und Partnerhochschulen gelten unterschiedliche Bedingungen, die unten dargestellt sind.
Die Universität Vechta hat sich erfolgreich an dem qualitätsorientierten Auswahlverfahren beteiligt und kann zurzeit Mobilitäten mit folgenden Partnerhochschulen fördern:
- Albanien
- Kosovo
- Kamerun (für Promotionsstudierende)
- Uruguay (für Promotionsstudierende)
Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten in Partnerländern bzw. aus Partnerländern in Deutschland wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt.
Studierendenmobilität - Studium (SMS) (mindestens drei Monate, maximal 12 Monate)
- aus Deutschland in ein Partnerland: 700,00 € monatliche Stipendienrate
- aus einem Partnerland nach Deutschland: 900,00€ monatliche Stipendienrate
Dazu kommt eine einmalige Fahrtkostenpauschale, die sich nach der tatsächen Distanz bemisst und in dem Berechungsinstrument der Europäischen Kommission einzusehen ist.
Sollten Sie ohnehin BAföG empfangen, sind Sie im Regelfall auch für das Auslandsstudium BAföG berechtigt. Selbstverständlich fällt, wenn Sie Auslands-BAföG beantragen, Ihr normales BAföG weg. Auch wenn Sie kein "Inlands-BAföG" bekommen, sollten Sie trotzdem einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, da Sie unter Umständen durch die höheren Kosten im Ausland für eine staatliche Förderung in Frage kommen.