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Familienfreundlich Studieren

Mit welchen Regelungen und Instrumenten wird die familiengerechte Studienorganisation unterstützt?

Eine Schwangerschaft stellt immer einen Neuanfang dar und ist durch die Veränderung der Lebenssituation mit vielen neuen Herausforderungen verknüpft. Auch beim Studieneinstieg oder während eines Studiums stellen sich für viele Mütter sowie Väter eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Studienorganisation. Mit ähnlichen Fragestellungen werden oftmals auch Studierende konfrontiert, die plötzlich und unerwartet die Pflege von Familienangehörigen organisieren oder sogar übernehmen müssen.

Eine gute Planung und Organisation des Studiums erleichtert es, die vielen Anforderungen und Aufgaben im Rahmen Ihres Studiums mit denen in der Familie in Einklang zu bringen. Um Ihnen gute Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zu bieten, unterstützen wir Sie zudem mit familiengerechten Strukturen, spezifischen Ausgleichsregelungen und familienunterstützenden Angeboten.

Auf dieser Seite geben wir Ihnen Hinweise für eine gute Studienplanung und -organisation sowie einen Überblick über bestehende Regelungen, Ausgleichsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote für Studierende mit Familienverantwortung.

Hilfreiche Hinweise und Tipps zum Studieneinstieg mit Kind oder der Pflegeverantwortung für Angehörige haben wir in diesem Infoblatt für Erstsemesterstudierende zusammengestellt.

Sehr hilfreich für eine gute Studienorganisation sind:

  • Pflegen Sie einen guten Kontakt und eine offene Kommunikation mit den Lehrenden. Erst dann können Sie in der Orientierung gut unterstützen.
  • Vernetzen Sie sich und tauschen Sie sich mit Studierenden aus, die in ähnlichen Lebenssituation studieren. Nutzen Sie hierfür die in Stud.IP eingerichtete Studiengruppe Studieren mit Familienverantwortung
  • Setzen Sie sich intensiv mit den für Sie geltenden Rahmenprüfungsordnungen, studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen und Studienverlaufplänen auseinander, damit Sie die Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Studienverlaufs kennen und Sie auf dieser Basis die Studienplanung bzw. den Studienverlauf individuell auf Ihre familiären Verpflichtungen abstimmen können. Eine weitere Option zur Reduzierung des Studienvolumens ist, dass Sie im Immatrikulationsamt einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen (vor Antragstellung sollten Sie sich über die Voraussetzungen, Bedingungen und Auswirkungen eines Teilzeitstudiums informieren und im Rahmen eines Beratungsgespräches mit der Zentralen Studienberatung besprechen, ob ein Teilzeitstudium in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist). Achtung: Wenn Sie vom regulären Studienverlaufsplan abweichen, um den Workload pro Semester zu reduzieren, empfehlen wir grundsätzlich die individuelle Studienplanung mit der Studienfachberatung abzustimmen.
  • Beschaffen Sie sich frühzeitig Informationen zu den Semestergebühren, zur Rückmeldung, zum Studienguthaben, zur Beurlaubung aufgrund Mutterschutz/Kinderziehung/Pflege eines nahen Angehörigen und zu den Langzeitstudiengebühren und zu den Regelungen bezüglich der Prüfungen und des Studienabschlusses.
  • Informieren Sie sich eingehend über die Regelungen der Richtlinie zur Umsetzung einer Chancengleichheit für Studierende mit Familienverantwortung (weitere Infos auf dieser Seite unter Ausgleichsregelungen zur familiengerechten Gestaltung des Studiums), über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung und zur Pflege von Angehörigen sowie zur familiengerechten Infrastruktur der Universität.
  • Nutzen Sie die verschiedenen Beratungs- und Serviceeinrichtungen unserer Universität. Für ein individuelles Beratungsgespräch bzgl. der Vereinbarkeit von Studium, Schwangerschaft, Elternschaft oder Pflege von Angehörigen steht die zentrale Anlaufstelle Koordination Familiengerechte Hochschule gerne zur Verfügung.

Während der regulären Studienzeit kann ein Antrag auf Beurlaubung im Immatrikulationsamt gestellt werden. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung gemäß Immatrikulationsordnung § 7 Abs. 3 sind:

1. eigene Krankheit oder Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen,

2. Studienaufenthalte im Ausland, welche erforderlich oder förderlich für das Studium sind (ohne in der  Studienordnung als Studienzeit im Ausland vorgesehen zu sein), eine Mindestdauer von drei Monaten haben und den Lehrveranstaltungszeitraum der Universität Vechta zumindest berühren,

3. Tätigkeiten als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,

4. Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes während der Elternzeit,

5. Ableistung eines Praktikums, das erforderlich oder förderlich für das Studium ist (ohne in der Studienordnung als praktisches Semester vorgesehen zu sein), und mindestens die Hälfte des Semesters beansprucht.

Die Antragsstellung sollte bis zum Ende der Rückmeldepflicht, in begründeten Ausnahmefällen auch noch danach, erfolgen. Im Rahmen des Antrages muss der wichtige Grund mit geeigneten Unterlagen nachgewiesen werden. Die Beurlaubung ist nur für volle Semester und in der Regel nur höchstens für jeweils zwei aufeinander folgende Semester zulässig. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist die Beurlaubung für mehr als vier Semester innerhalb eines Studiengangs möglich. Beurlaubung wegen Kindererziehung kann über den Zeitraum des Erziehungsurlaubs (3 Jahre) gewährt werden.

Während der Beurlaubung behält die oder der Studierende ihre oder seine Rechte als Mitglied der Universität. Sie oder er ist jedoch nicht berechtigt, in dieser Zeit an der Universität Vechta Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen. Während eines Urlaubssemesters besteht zudem kein BAföG-Anspruch. Des weiteren ist zu beachten, dass Urlaubssemester keine Fachsemester sind, sie zählen aber als Hochschulsemester. Weitere Informationen finden Sie hier. Bei Rückfragen können Sie sich an das Immatrikulationsamt wenden.

Um familiengerechte Studien- und Prüfungsbedingungen hochschulweit einheitlich zu ermöglichen und eine Chancengerechtigkeit für Studierende mit Familienverantwortung sicherzustellen, wurde in Rahmenprüfungsordnung (RPO) verankert, dass Studierenden, die nachweislich Familienverantwortung übernehmen, im Bedarfsfall Ausgleichmaßnahmen bewilligt werden sollen. Näheres regelt die vom Präsidium beschlossene Richtlinie zur Umsetzung von Chancengleichheit für Studierende mit Familienverantwortung (Richtlinie).

Voraussetzung für die Gewährung der in der Richtlinie festgelegten Ausgleichsregelungen sind die universitätsinteren Nachweise „Studium mit Familienverantwortung“ sowie „Mutterschutz/Stillzeit“. Sie dienen als zentrales Nachweisdokument gegenüber Lehrenden, Prüfenden, Prüfungsausschüssen, Prüfungsamt, Praktikumsbeauftragten sowie anderen Arbeitsbereichen und müssen für jedes Semester erneut im Immatrikulationsamt beantragt werden. Die Antragsunterlagen (ausgefülltes sowie unterzeichnetes Antragsformular und die für die jeweilige Situation erforderlichen amtlichen oder ärztlichen Nachweise) sind über die entsprechende Funktionsmailadresse (immatrikulationsamt.zahlungen@uni-vechta.de) im Immatrikulationsamt einzureichen. Studierende mit Kindern sollten beachten, dass bei Vorlage einer erweiterten Haushaltsbescheinigung, diese nicht älter als 2 Monate sein darf. Nach abschließender Prüfung und Bearbeitung des Antrages durch das Immatrikulationsamt kann die Bescheinigung im Online Service abgerufen werden. Bei Rückfragen zum Antrag und den jeweils einzureichenden amtlichen oder ärztlichen Nachweisen, wird um die direkte Kontaktaufnahme zum Immatrikulationsamt gebeten.

Zielgruppen der grundsätzlichen Ausgleichsregelungen sind:

  • Studentinnen im Mutterschutz (in Anlehnung an das Mutterschutzgesetz)
  • Studierende, die Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächlich betreuen
  • Studierende, die nahestehende pflegebedürftige Personen im Umfang von mindestens 10 Wochenstunden nachweislich pflegen

Mögliche Ausgleichsmaßnahmen sind:

  • Verlängerte Bearbeitungszeiten von schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen (mit Ausnahme von Klausuren): beachten Sie, dass diese Ausgleichsregelungen von der/dem Studierenden jeweils vor Antritt zu einer Studienleistung bei dem Lehrenden des Moduls bzw. vor Anmeldung zu einer Prüfungsleistung beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen ist und die für das jeweilige Semester gültige Bescheinigung Studium mit Familie oder Mutterschutz/Stillzeit als Nachweis vorgelegt werden muss. Nach Beginn der Schreibzeit ist eine Verlängerung der Schreibzeit nur über einen begründeten Antrag beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsordnung und nicht gemäß der Richtlinie zur Umsetzung einer Chancengleichheit für Studierende mit Familienverantwortung möglich.
  • Zeitliche Flexibilisierung bei anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen und anderen praktischen Prüfungsleistungen (näheres ist der Richtlinie zu entnehmen)
  • Prüfungsleistungen während Mutterschutzfrist (näheres hierzu ist der Richtlinie oder der Homepageseite Mutterschutz für Studentinnen zu entnehmen)
  • Rücktritt von den Prüfungsleistungen unter Angabe triftiger familiärer Gründe (näheres ist der Richtlinie zu entnehmen)
  • Vorwahlrecht bei teilnahmebeschränkten und gruppierten Lehrveranstaltungen (mehr Infos auf der Homepageseite Bevorzugte Platzvergabe bei Lehrveranstaltungen): damit während der zeitlich beschränkten Beantragungsfrist (siehe Stud.IP-Zeitplan) von der Regelung der bevorzugten Platzvergabe aufgrund familiärer Gründe Gebrauch gemacht werden kann, muss die Rückmeldung zum kommenden Semester mit der Zahlung des Semesterbeitrages und die Beantragung der aktuellen Bescheinigung "Studium mit Familienverantwortung" frühzeitig erfolgen.
  • Corona-Sonderregelung zur Verlängerung der Schreibzeit für Online-Klausuren: Studierende, bei denen die Voraussetzungen nach Ziffer 4.2 der Richtlinie festgestellt sind, erhalten bei Online-Klausuren eine um 30 Minuten verlängerte Bearbeitungszeit, wenn
    der Termin der Prüfung in einen Zeitraum fällt, in dem pandemiebedingt Kinder zuhause zu betreuen sind, weil wohnortnah Kindertagesstätten, Schulen und ähnliche Einrichtungen geschlossen sind oder aus Gründen der Quarantäne oder des Infektionsschutzes Kinder nicht aufnehmen.

In begründeten Fällen können darüber hinaus bei Bedarf auf der Grundlage eines begründeten Antrages beim jeweils zuständigen Prüfungsausschuss Einzelfallentscheidungen getroffen und weitere Maßnahmen zur Herstellung einer Chancengleichheit eingeleitet werden.

Die Koordination Familiengerechte Hochschule steht Ihnen für Fragen zur Inanspruchnahme der verschiedenen Ausgleichsregelungen sowie zur Beantragung der erforderlichen Bescheinigungen gerne zur Verfügung.

Um die Vereinbarkeit der Praxisphase im M. Ed. mit einer Familien-/Pflegeverantwortung zu erleichtern, ist es auf der Grundlage der Richtlinie zur Umsetzung einer Chancengleichheit für Studierende mit Familienverantwortung möglich, einen Härtefallantrag zu stellen, der eine bevorzugte Schulwunschberücksichtigung gewährt. In folgenden Lebenssituationen können Studierende bei Bedarf einen begründeten Antrag auf Nachteilsausgleich stellen:

  • wenn ein Kind bis zum 14. Lebensjahr nachweislich im eigenen Haushalt betreut wird oder
  • wenn ein/e nahe/r pflegebedürftigte Angehörige/r nachweislich in einem Stundenumfang von mindestens 10 Wochenstunden gepflegt wird

So beantragen Sie im Rahmen der Praxisphase M. Ed. eine bevorzugte Schulzuweisung als Ausgleichsregelung:

  • Sie melden sich über Stud-IP regulär zur Praxisphase an (bitte zu Beginn der Anmeldefrist der Praxisphase). Suchen Sie hierzu zunächst die Veranstaltung „Praktikum: PPM Praxisphase“ in Stud.IP. Nachdem Sie sich zu dieser Veranstaltung angemeldet haben, wählen Sie den Reiter „Praktika“ aus. Um zum Anmeldeformular zu kommen, müssen Sie auf der linken Seite auf den Reiter „Praxisphase“ klicken. Wählen Sie bitte im Formular aus, dass Sie ein Härtefallantrag geltend machen möchten.
  • Bei der Anmeldung können Sie bis zu 6 Schulwünsche angeben. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die aktuelle Praktikumslandkarte, in der alle Schulen aufgezeigt werden, die in dem jeweiligen Jahr Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Generell ist es nicht möglich, die Praxisphase an Schulen im Ausland oder außerhalb der in der Praktikumskarte angegebenen Regionen zu absolvieren. Da nicht jede Schule in allen Fächern betreuen kann, wird die Angabe mehrerer Wunschschulen empfohlen. Die Angabe von Wunschschulen stellt eine Rangfolge dar.
  • Zusätzlich ist per Mail (susanne.donnerbauer@uni-vechta.de) ein begründeter Antrag auf Gewährung des Härtefallantrages gemäß der oben genannten Richtlinie in der Koordination Familiengerechte Hochschule einzureichen. Der Nachweis der Anspruchsberechtigung erfolgt über die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung Studium mit Familienverantwortung. Wenn die Voraussetzungen für die Gewährung einer bevorzugten Schulzuweisung aufgrund der Übernahme einer Familien- oder Pflegeverantwortung erfüllt sind, wird eine positive Stellungnahme an den/die Koordinator*in der Praxisphase weitergeleitet.  

Weiterführende Informationen zur Praxisphase können Sie hier einsehen.

Zusammenfassende Informationen und spezifische Anlaufstellen hinsichtlich der Finanzierung eines Studiums und zur finanziellen Absicherung einer Familie finden Sie hier.