FAQ's Berufsanerkennungsjahr
Der Antrag auf Zulassung zum BAJ ist, unabhängig vom Nachreichen einzelner Unterlagen, vor Beginn der berufspraktischen Tätigkeit online an die Universität Vechta zu stellen. Die Anmeldung erfolgt hier über unser Online Formular.
Alle Unterlagen, die nicht bei der Anmeldung mitgesendet wurden, müssen bis spätestens 4 Wochen nach Beginn, digital, an sekretariat.baj@uni-vechta.de gesendet werden.
Eine Vorlage, die zur Orientierung dient, erhält Ihre Einrichtung ca. 1 - 2 Wochen vor Beginn des Berufsanerkennungjahres.
Als Abschluss des Studiums gilt der Tag der letzten Prüfungsleistung.
Sie wollen verlängern oder verkürzen? Beides ist möglich. Eine Verkürzung ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie nach dem Bachelor Studium über ein Jahr hinaus im Bereich der sozialen Arbeit tätig waren und eine Grundausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin oder Erzieher vorweisen können. In der Regel geht das BAJ 12 Monate. Es kann auf Antrag um maximal ein halbes Jahr gekürzt werden.
Sollten Sie Ihr BAJ in Teilzeit absolvieren verlängert sich das BAJ dementsprechend. Das BAJ muss aber mit mindestens 20-Wochen-Stunden abgeleistet werden.
Eine weitere Ausnahme für das ganzjährige Anerkennungsjahr gibt es:
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss "Soziale Arbeit" vor dem 01.01.2012 gemacht und fünf Jahre Vollzeit in dem Berufsfeld gearbeitet haben, muss nur noch das Kolloquium absolviert und ein Bericht geschrieben werden.
Wenden Sie sich in jedem Fall vorab an sekretariat.baj@uni-vechta.de.
Sie suchen sich über unsere Unterseite "Begleitende Lehrveranstaltungen" die Fortbildung bzw. Fortbildungen raus, die Sie besuchen wollen und melden sich bei der hinterlegten E-Mail-Adresse (info.baj@uni-vechta.de) an. Sie möchten externe Fortbildungen besuchen? Kein Problem! Wenden Sie sich vorab mit allen relevanten Informationen ebenfalls an info.baj@uni-vechta.de Sie bekommen dann Rückmeldung, ob die Fortbildung anerkannt wird.
Alle Anliegen in Bezug auf die Fortbildungen werden über info.baj@uni-vechta.de geklärt!
Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 440,00 € erhoben. Die Gebühr für das BAJ zum Erwerb der Staatlichen Anerkennung von Sozialarbeiterinnen (B. A.) / Sozialpädagoginnen (B. A.) und Sozialarbeitern (B. A.) / Sozialpädagogen (B. A.) – (GebO BAJ) ist in der Gebührenordnung, im amtlichen Mitteilungsblatt der Universität Vechta Nr. 2/2013 festgelegt.
Eine Kürzung der Gebühr aufgrund der Anrechnung früherer beruflicher Tätigkeiten auf das BAJ oder Ähnliches ist dort nicht vorgesehen.
Die Gebühr gilt außerdem unabhängig von der Dauer und dem Umfang des BAJs.
Eine Immatrikulation ist nicht nötig, da das BAJ ein Angebot der Wissenschaftlichen Weiterbildung der Universität Vechta ist.
Das Kolloquium findet am Ende des Anerkennungsjahres statt. Meistens wird der Termin in den Supervisionen gemeinsam überlegt. Ungefähr drei Monate vor dem Termin wird vom Sekretariat die Einladung zum Kolloquium per Mail verschickt - mit allen nötigen Informationen. Der Abgabetermin aller Unterlagen ist dann genau vier Wochen vor dem Kolloquium.
Sie waren krank?
Sollten Sie im Laufe Ihres BAJs länger als 4 Wochen krank oder verhindert sein, müssen Sie diese Zeit am Ende des BAJ's anhängen. Es sei denn, Ihre Fehlzeit war (zum Teil oder ganz) coronabedingt. Dies wird dann über den Koordinator des Berufsanerkennungsjahr entschieden.
Supervision: Mit einem Attest "dürfen" Sie einmal während der Supervisionsveranstaltungen ausfallen. Sollten Sie eine weitere Supervision krankheitsbedingt versäumen, müssen Sie diese durch das Angebot der offenen Supervision nachholen. Bitte informieren Sie unbedingt auch Ihre Supervisorin oder Ihren Supervisor über Ihre Krankheit!
Bitte senden Sie eine Kopie Ihrer Krankmeldungen an sekretariat.baj@uni-vechta.de wenn Sie länger als 4 Wochen krank, coronabedingt in Quarantäne sind oder ein Tag Supervision entschuldigt werden muss.
Ja das geht! Viele unserer Berufprakitanten und Berufspraktikantinnen studieren nebenbei Ihren Master.
Sie können das BAJ jederzeit pausieren, wichtig ist nur, dass Sie uns so früh wie möglich Bescheid geben. Angerechnet wird dann die Zeit, die Sie bislang abgeleistet haben - es müssen immer mindestens drei Monate am Stück sein.
Ein Wechsel der BAJ stelle ist einmal möglich. Allerdings müssen Sie mindestensdrei Monate in einer Einrichtung tätig sein, damit Ihnen die Zeit angerechnet werden kann. Setzen Sie sich unbedingt vorab mit uns in Verbindung sekretariat.baj@uni-vechta.de.
Keine Sorge, um die Supervisionsgruppe kümmert sich das Sekretariat des Berufsanerkennungsjahres. Sie werden von uns einer Gruppe zugeteilt und bekommen dann rechtzeitig eine Einladung per E-Mail.
Daher gilt grundsätzlich: Immer fleißig das E-Mail Postfach prüfen - während des gesamten BAJ's!
Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27.Oktober 2009 in der jeweils gültigen Fassung (https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/praktikanten.html). Es gelten zudem die relevanten Bestimmungen nach § 26 des Berufsbildungsgesetzes.
Eine Verkürzung des Berufsanerkennungsjahres ist möglich, wenn Sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung z. B. als staatlich anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher haben und über eine Berufstätigkeit in einem vergleichbaren Handlungsfeld der Sozialen Arbeit verfügen, die über ein Jahr hinausgeht (bei Vollzeit). Herfür benötigen wir von Ihnen einen Nachweis über die geleistete Arbeitszeit (Arbeitsvertrag) und für diese Zeit außerdem ein Arbeitszeugnis. Diese Unterlagen müssen Sie beim Sekretariat des BAJs (sekretariat.baj@uni-vechta.de) einreichen. Sie erhalten dann den Antrag auf Verkürzung.
Um die staatliche Anerkennung zu erlangen, ist ein Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit unabdingbar. Diese Vorgabe finden Sie in der niedersächsischen Verordnung.