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Zentrum für Lehrer*innenbildung

Praktika im BA CS

Im Bachelorstudiengang Combined Studies werden zwei Praktika absolviert. Das erste Praktikum ist das Orientierungspraktikum (OP) und das zweite Praktikum ist das Praktikum zur Berufsorientierung. Das Praktikum zur Berufsorientierung unterscheidet sich je nach Studienziel: das Praktikum für verschiedene Berufsfelder (PvB) wird gewählt, wenn das Berufsziel außerhalb des Lehramts liegt, das Allgemeine Schulpraktikum (ASP) wird gewählt, wenn später der Master of Education angestrebt wird..

Alle Zeiträume und Anmeldetermine zu den entsprechenden Praktika im Bachelor Combined Studies für das vergangene, laufende und kommende Semester finden Sie unter Downloads.

Orientierungspraktikum (OP)

Durch dieses erste Praktikum sollen die Studierenden Einblick in soziale, außerschulische Einrichtungen oder in Produktions-, Dienstleistungs- und Verwaltungseinrichtungen erhalten und so für die spätere Berufstätigkeit wichtige und ergänzende Erfahrungen über gesellschaftliche Bereiche sammeln. Um einen Perspektivwechsel auch für Studierende mit dem Berufsziel Lehramt anzuregen, ist hier ausdrücklich kein Praktikum an Schulen vorgesehen.

Das Orientierungspraktikum verfolgt darüber hinaus das Ziel, den Studierenden einen ersten Einblick in die Grundzüge des „Forschenden Lernens“ zu ermöglichen. 

Vorherige Leistungen können für das Orientierungspraktikum angerechnet werden. Unter Downloads finden Sie die Kriterien und das entsprechende Antragsformular.

Im Merkblatt zum Orientierungspraktikum finden Sie erste Informationen zum Orientierungspraktikum, außerdem finden Sie hier eine Präsentation mit verdichteten Informationen. Alle weiteren Formulare zum Orientierungspraktikum, wie zum Beispiel das Anmeldeformular und die Praktikumsbescheinigung, finden Sie unter Downloads.

 

Tipp: Sie können das Orientierungspraktikum mit dem PvB koppeln. In dem Fall beträgt die Dauer des PvB mindestens zehn Wochen, das Orientierungspraktikum entfällt.

Allgemeines Schulpraktikum (ASP)

Das Allgemenes Schulpraktikum ist Teil der in das Lehramtsstudium integrierten Praxisphasen, die „die Selbstreflexion der Studierenden hinsichtlich ihrer Eignung für das Lehramt frühzeitig unterstützen, einen umfassenden und realistischen Blick auf das Berufsfeld Schule erlauben und die theoretisch-methodischen Kompetenzen befruchten“ (Nds. Landtag, DRS 16/1810).

Im Merkblatt zum Allgemeinen Schulpraktikum und in den FAQs erhalten Sie wichtige Informationen und Hinweise zum ASP.

Voraussetzung für die erfolgreiche Ableistung des ASP ist die Teilnahme an einer Vorbereitungsveranstaltung. Die entsprechenden Vorbereitungsveranstaltungen für das ASP finden Sie in Stud.IP. Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung nur im Sommersemester angeboten wird und vor Antritt des Praktikums besucht werden muss.

Bitte reichen Sie Ihre Anmeldung zum ASP in digitaler Form im Praktikumsbüro bei Annika Kaup ein. Bitte beachten Sie die Anmeldefrist. Später eingehende Anmeldungen können bei der Zuordnung der Studierenden zu den Schulen nicht mehr berücksichtigt werden.

Wichtig: Sie sind verpflichtet, zum Antritt des Schulpraktikums der Schulleitung ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis und einen Nachweis über einen ausreichenden
Masernschutz vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses 2-5 Wochen dauern kann. Ohne Vorlage des Zeugnisses und des Masernschutznachweises kann das Praktikum nicht angetreten werden. Das Formular zur Beantragung des Führungszeugnisses finden Sie unter Downloads.

Labor (c) pixabay

Praktika für verschiedene Berufsfelder (PvB)

Das PvB ist eine in das Studium verpflichtend integrierte Praxisphase mit dem Ziel, den Studierenden einen praxisnahen Einblick in ein Berufsfeld zu ermöglichen. Das PvB ist dabei die Alternative zum Allgemeinen Schulpraktikum (ASP) und wird gewählt, wenn das Berufsziel außerhalb des Lehramts liegt.

Falls die A-B-Fach-Variante studiert wird, muss das PvB in der Regel im A-Fach abgeleistet werden. Wird die B-B-Fach-Variante studiert, kann gewählt werden, in welchem der beiden Fächer das PvB absolviert wird. In der Kontaktliste der Praktikumsbeauftragten finden Sie für jedes Studienfach eine Kontaktperson.

Die Studierenden suchen sich nach Rücksprache mit der/dem Praktikumsbeauftragten ihre Praktikumsplätze für das PvB nach eigenen Studienschwerpunkten im Hinblick auf die Berufsorientierung selbst.

Im Merkblatt zum PvB finden Sie weitere Informationen.

Bevor das Praktikum abgeleistet werden kann, muss ein Vorbereitungsseminar für das PvB in dem Fach besucht werden, in dem Sie das PvB absolvieren. Wann diese Veranstaltung angeboten wird, können Sie den jeweiligen Studienverlaufsplänen entnehmen.

Tipp: Sie können das Orientierungspraktikum mit dem PvB koppeln. In dem Fall beträgt die Dauer des PvB mindestens zehn Wochen, das Orientierungspraktikum entfällt.

Alle entsprechenden Formulare für das PvB finden Sie unter Downloads.

FAQs zum Allgemeinen Schulpraktikum

Wie melde ich mich zum Allgemeinen Schulpraktikum an?

Die Anmeldungen für das Allgemeine Schulpraktikum erfolgen per E-Mail. Bitte senden Sie Ihre vollständig ausgefüllte Anmeldung an Annika Kaup im Praktikumsbüro (praktikum.bacs@uni-vechta.de).

Wie werden die Studierenden über die Verteilung an die Schulen informiert?
Die Studierenden werden per E-Mail vom Praktikumsbüro über die Zuweisung an die entsprechenden Schulen informiert.

Gibt es eine gesonderte Rückmeldung des Praktikumsbüros, wenn ich mir selbst eine Schule gesucht habe?
Nein, es gibt keine gesonderte Rückmeldung. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, setzt das Praktikumsbüro sich mit Ihnen in Verbindung.

Ist es Pflicht, das Praktikum an der Schulform zu absolvieren, auf die man sich später im Master spezialisieren möchte?
Das ASP ist nicht schulformgebunden, d. h., Sie brauchen das Allgemeine Schulpraktikum nicht in der Schulform ableisten, auf der Sie sich im Master spezialisieren möchten.

Kann ich mein Praktikum auch an einer Berufsschule, Förderschule oder an einem Gymnasium durchführen?
Laut Prüfungsordnung ist vorgesehen, das Allgemeine Schulpraktikum an einer Grund-, Haupt- Real-, oder Oberschule zu absolvieren. Es ist daher nicht möglich, das ASP an einer Berufs- oder Förderschule abzuleisten. In Ausnahmefällen ist es möglich, das ASP an einem Gymnasium zu absolvieren. Dies ist zuvor mit dem Praktikumsbüro abzusprechen.

Kann ich das ASP auch an einer Waldorfschule oder Montessori-Schule ableisten?
Es ist möglich, das Allgemeine Schulpraktikum an einer Waldorfschule oder Montessori-Schule abzuleisten.

Kann ich nach einem Praktikum am Gymnasium dennoch in Vechta den Master für das Grund- oder Haupt-/Realschullehramt studieren?
Ist das ASP an einem Gymnasium im Sek I-Bereich abgeleistet worden, ist es möglich, den Master of Education in Vechta zu studieren.

Kann ich mich auch selbst um eine Schule in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg oder Diepholz kümmern?
Studierende, die das ASP an einer Schule in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg oder Diepholz absolvieren möchten, werden ausschließlich vom Praktikumsbüro an die Schulen vermittelt. Eine eigenständige Suche nach Schulen in den genannten Landkreisen ist nicht möglich. Ausnahmen sind möglich, wenn die Schulen in Randbereichen der Landkreise liegen. Für den Landkreis Diepholz sind dies beispielsweise die Städte Syke oder Weyhe. Bitte sprechen Sie dies mit dem Praktikumsbüro ab. (Im Wintersemester können nur die Studierenden das ASP ableisten, die das Praktikum außerhalb der Landkreise Vechta, Cloppenburg oder Diepholz absolvieren möchten und sich eigenständig eine Schule suchen.)

Kann ich das ASP an einer Schule im Ausland ableisten?
Es ist möglich, das ASP an einer Schule im Ausland zu absolvieren, sofern die Rahmenbedingungen für das Praktikum an der Schule gegeben sind (zum Beispiel zeitlicher Umfang, Unterstützung durch Mentorinnen oder Mentoren, Kenntnisse der Arbeitssprache, ...), die vor Antritt des Praktikums mit der Schule abgeklärt werden müssen.

Kann das ASP mit dem Auslandsaufenthalt Anglistik kombiniert werden?
Es ist möglich, das ASP und den 3-monatigen Auslandsaufenthalt im Fach Anglistik zu kombinieren. Bitte beachten Sie, dass Ihr Aufenthalt sowohl die Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte im Fach Anglistik als auch die des Allgemeinen Schulpraktikums erfüllen muss.

Was mache ich, wenn ich zur Reflexionssitzung noch im Auslandspraktikum bin?
In diesem Fall müssen die Studierenden mit ihrer Dozentin/ihrem Dozenten Kontakt aufnehmen.

Was passiert, wenn mein Führungszeugnis vor dem ersten Tag des Praktikums bereits abgelaufen ist?
Sollte das Führungszeugnis vor Beginn des Praktikums abgelaufen sein, muss ein neues Führungszeugnis rechtzeitig beantragt werden, sodass es bei Antritt des Praktikums vorliegt.

Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt mit dem enstprechenden Antragsformular in Ihrem Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages 3-5 Wochen dauern kann. In der Regel ist das EF drei Monate gültig. Es reicht aus, wenn es zum Praktikumsbeginn gültig ist.

Liegt das EF der Schulleitung zum ersten Praktikumstag nicht vor oder enthält es Eintragungen, dürfen Sie dort keine (Praktikums-) Tätigkeit ausüben. Dies kann somit gegebenenfalls praktikumsbeendende Wirkung haben.

Benötige ich ein Führungszeugnis, wenn ich das Schulpraktikum im Ausland absolviere?
Ob ein Führungszeugnis bei einem Praktikum im Ausland erforderlich ist, müsste mit der entsprechenden Schule abgeklärt werden.

Muss ich das Praktikum direkt im Sommer nach dem Vorbereitungsseminar besuchen und wann muss ich dann den Praktikumsbericht abgeben?
Das Vorbereitungsseminar und das ASP sollten in einem Semester absolviert werden. Ausnahmen werden gemacht, wenn die/der Studierende aufgrund eines erforderlichen Auslandsaufenthaltes oder aufgrund einer Erkrankung das ASP nicht ableisten kann. Bitte beachten Sie, dass das Vorbereitungsseminar nur im Sommersemester angeboten wird.

Was passiert, wenn ich eine Exkursion während des Praktikums mache?
Momentan gibt es immer wieder die Problematik, dass die Zeiträume des ASPs und verschiedene Exkursionen kollidieren. Überschneiden sich die Zeiträume um zwei oder drei Tage, können die Studierenden die fehlenden Stunden auf die anderen Praktikumstage verteilen und auf diese Weise auffangen. Das gilt auch für die letzte Praktikumswoche.

 

Muss ich in der Schule (nur) in den Studienfächern eingesetzt werden oder ist das Allgemeine Schulpraktikum fächerübergreifend?
Das ASP ist nicht fachgebunden. Sie haben daher die Möglichkeit, „überall“ reinzuschauen.

Darf/soll ich in einer Ganztagsschule als Praktikant*in in Mensa, Sekretariat etc. eingesetzt werden und zählt das zu den 15 bis 20 Zeitstunden Anwesenheitspflicht?
Um den gesamten Schulalltag kennenzulernen, können Sie in Mensa, Sekretariat etc. „reinschauen“. Diese Zeit sollte jedoch nur einen ganz kleinen Teil des erforderlichen Stundenumfangs ausmachen.

Kann ich das Schulpraktikum auch unabhängig vom Praktikumsbüro absolvieren und es mir nachträglich anerkennen lassen?
Nein, das ist nicht möglich.

Kann ich das Schulpraktikum auch während eines Urlaubssemesters durchführen?
Es ist möglich, das ASP während eines Urlaubssemesters abzuleisten. Da während eines Urlaubssemesters allerdings keine Leistungen erbracht werden dürfen, ist es wichtig, dass die Note für den Praktikumsbericht im darauffolgenden Semester dem Prüfungsamt gemeldet wird.

Kann ich das Praktikum auch zur Hälfte der Zeit in einer Grundschule und zur anderen Hälfte der Zeit in einer Realschule absolvieren?
Ja, das ist möglich, allerdings nur, wenn beide Schularten in einer Schule zusammengefasst sind und die Studierenden dies mit der Schule absprechen.

Wenn Sie vor dem Praktikum erkranken und das Praktikum nicht antreten können, müssen Sie sich im Praktikumsbüro abmelden. Sollten Sie während des Praktikums erkranken, müssen bis zu drei Krankheitstage nicht nachgeleistet werden. Die darüber hinausgehende Zeit muss nachgearbeitet werden. Sie benötigen hierfür eine Krankmeldung. Setzen Sie sich auf jeden Fall mit dem Praktikumsbüro in Verbindung.

Verschiebt sich die Abgabe des Praktikumsberichts, wenn mein Praktikum später als das reguläre Praktikum endet?
Der Abgabetermin für den Praktikumsbericht sollte so bestehen bleiben, wie er ausgewiesen ist. Weicht der Praktikumszeitraum extrem von dem vorgesehen Zeitraum ab (zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt), können die Studierenden mit der Dozentin/dem Dozenten einen neuen Abgabetermin vereinbaren.

Kann ich den Praktikumsbericht auf Englisch schreiben?
Der Praktikumsbericht muss in deutscher Sprache verfasst werden.

Wenn ich den Bericht noch vor dem Beginn des neuen Semesters abgebe, kann dann die Note noch in diesem Semester eingetragen werden?
Ja, das ist möglich. Sprechen Sie dazu bitte Ihre Dozentin/Ihren Dozenten direkt an.

Wird ein Praktikum als Foreign Language Assistant anerkannt?
Ein Praktikum in der Anglistik als Foreign Language Assistant wird nicht auf das Allgemeine Schulpraktikum anerkannt.

Werden Schulpraktika anerkannt, die ich an einer anderen Universität absolviert habe?
Wurde bereits ein Allgemeines Schulpraktikum an einer anderen Universität abgeleistet, besteht die Möglichkeit, sich dieses auf das Allgemeine Schulpraktikum anrechnen zu lassen. Für die Anerkennung ist die Prüfungsbeauftragte des Faches Erziehungswissenschaften zuständig.

FAQs zum Orientierungspraktikum

Nein, das Orientierungspraktikum ist Bestandteil des Studiums.

Das Praktikum dauert vier Wochen und soll der wöchentlichen Arbeitszeit einer Vollzeitstelle
(ca. 40 Wochenstunden) entsprechen.

Das Praktikum kann an jeder sozialen/pädagogischen Einrichtung (außer an Schulen) oder in jedem Betrieb und Dienstleistungseinrichtung abgeleistet werden.

Die Studierenden suchen sich ihre Praktikumsstelle selbst. Bei Bedarf können mögliche Praktikumseinrichtungen im Praktikumsbüro erfragt werden.

Das Praktikum findet in der Regel als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die Termine für alle Praktika werden auf der Homepage des Zentrums für Lehrer*innenbildung rechtzeitig angekündigt.

Sie müssen das ausgefüllten Anmeldeformular mit der Bestätigung der Einrichtung/des Betriebes/des Vereins termingerecht per E-Mail im Praktikumsbüro (praktikum.bacs@uni-vechta.de) einreichen.

Nein, Sie müssen über die Einrichtung/den Betrieb während des Praktikums unfallversichert werden.

Für das Orientierungspraktikum wird eine vorbereitende Veranstaltung angeboten (opb001 Vorbereitungs- und Auswertungsseminar zum Orientierungspraktikum). Diese ist im Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen.

Während des Praktikums werden Sie nicht an Ihrer Praktikumsstelle besucht. Die Praktikumsstelle erhält vor Beginn des Praktikums eine schriftliche Bestätigung mit Informationen der Universität. Eine Beratung hinsichtlich des Forschungsprojekts erhalten Sie durch die Tutor*innen. Außerdem steht Ihnen das Praktikumsbüro und der Modulverantwortliche als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.

Begleitend zu Ihrem Praktikum erstellen Sie ein Portfolio. Vor, während und nach dem Praktikum beantworten Sie Fragen zur Reflexion des Praktikums. Zusätzlich erstellen Sie ein Poster, das Ihr Forschungsprojekt von der Fragestellung über die verwendeten Methoden bis zu den Ergebnissen skizziert. Ihr Poster präsentieren Sie im Rahmen der Nachbereitungsveranstaltung. Das Portfolio wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet.

Das Portfolio ist bei der Tutorin/dem Tutor abzugeben; der Abgabetermin sowie der Termin für die Präsentation des Posters werden in der Vorbereitungsveranstaltung rechtzeitig bekannt gegeben.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich anderweitige Tätigkeiten auf das Orientierungspraktikum anrechnen zu lassen.

  Näheres finden Sie auch in der Rahmenprüfungsordnung.

Wenn Sie vor dem Praktikum erkranken und das Praktikum nicht antreten können, müssen Sie sich im Praktikumsbüro abmelden. Sollten Sie während des Praktikums erkranken, müssen bis zu zwei Krankheitstage nicht nachgeleistet werden. Die darüber hinausgehende Zeit muss nachgearbeitet werden. Sie benötigen hierfür eine Krankmeldung. Setzen Sie sich auf jeden Fall mit dem Praktikumsbüro in Verbindung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Praktikumsbüro. Merkblätter, Formulare und aktuelle Informationen finden Sie unter Downloads.

FAQs zum Praktikum für verschiedene Berufsfelder (PvB)

Das PvB verfolgt das Ziel, den Studierenden einen praxisnahen Einblick in ein Berufsfeld zu ermöglichen und die im Studium erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen exemplarisch in einem adäquaten Berufsfeld anzuwenden. Dabei erwerben Sie berufspraktische Grundkenntnisse und/oder führen unter Anleitung eigenständige Projekte in der Praktikumsstelle durch. Zudem dient die Reflexion des durchgeführten Praktikums im Vorbereitungs- und Auswertungsseminar (Begleitveranstaltung) sowie in der zu erbringenden Prüfungsleistung dazu, die Erfahrungen des Praktikums auf einer wissenschaftlichen Ebene zu thematisieren und zu präsentieren.

Ja. Sie können das OP zusammen mit dem PvB absolvieren, um einen umfangreicheren und stärker vertieften Einblick in ein Berufsfeld zu gewinnen. Sie studieren dann nur die gewählte Lehrveranstaltung pvb001, der Besuch der Lehrveranstaltung opb001 entfällt.

Das PvB dauert sechs Wochen bzw. in Kombination mit dem OP zehn Wochen und ist in Vollzeit abzuleisten (ca. 40 Stunden/Woche).

Auf begründeten Antrag kann ein Praktikum in Teilzeit bzw. in mehreren Abschnitten absolviert werden, wenn der Umfang beibehalten wird (gemäß § 8 Abs. 1 Satz 4 RPO).

Das Praktikum findet in der Regel in der veranstaltungsfreien Zeit statt. Die empfohlene Semesterlage entnehmen Sie bitte dem Studienverlaufsplan des Teilstudiengangs, in dem Sie das PvB absolvieren. Sofern Sie das Praktikum in der regulären Veranstaltungszeit einplanen sollten, ist darauf zu achten, dass die Tätigkeit nicht zum Konkurrieren mit Studienverpflichtungen oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Studiums führen darf.

Die Einrichtung, an der das PvB erbracht wird, muss im Sinne eines Theorie-Praxis-Transfers und der im Studium erworbenen Kompetenzen (siehe „Zweck des PvB“) in engem Zusammenhang mit einem der gewählten Studienfächer stehen.

  • A-/B-Fachkombination: Das PvB wird im A-Fach absolviert.
  • B-/B-Fachkombination: Das PvB wird in einem der beiden Fächer absolviert.

Die Studierenden suchen sich die Praktikumseinrichtung nach eigenen Studienschwerpunkten selbst. Die*Der Praktikumsbeauftragte stellt kriteriengeleitet die Eignung der Einrichtung fest (fachlicher Bezug) und weist den Studierenden den Praktikumsplatz verbindlich zu. Aus diesem Grund suchen Sie bitte über die Anmeldung hinaus die direkte Abstimmung mit der*dem zuständigen Praktikumsbeauftragten.

Ihre erste Ansprechperson für das PvB ist die*der Praktikumsbeauftragte des jeweiligen Faches. Die Lehrenden im Modul PvB sind zuständig für die Betreuung des Praktikumsberichts.

Das PvB wird durch die Lehrveranstaltung pvb001 des jeweiligen Teilstudiengangs begleitet; die vor- und nachbereitenden Sitzungen liegen i.d.R. in zwei aufeinanderfolgenden Semestern.

Die Anmeldung zur gewählten Lehrveranstaltung erfolgt über Stud.IP, die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung über QISPOS. Bei QISPOS ist darauf zu achten, dass bei ausschließlicher Absolvierung des PvB eine Anmeldung für pvb001 zu wählen ist, bei der Kombination von PvB und OP eine Anmeldung für pvb201.

Für die Bestätigung, Genehmigung und Anmeldung zum Praktikum ist zudem das Anmeldeformular unerlässlich. Das entsprechende Anmeldeformular ist digital auszufüllen und, mit der Bestätigung der Praktikumseinrichtung versehen, bei der*dem Praktikumsbeauftragten vor Beginn des Praktikums zur Genehmigung einzureichen.

Das Praktikum wird nicht betreut. Bei Konflikten soll aber die*der Praktikumsbeauftragte des Fachs umgehend verständigt werden.

Nein, Sie müssen über die Einrichtung/den Betrieb während des Praktikums unfallversichert werden.

Die erfolgreiche Absolvierung des PvB bescheinigt die Praktikumseinrichtung nach Beendigung des Praktikums auf dem entsprechenden Formular „Praktikumsbescheinigung“.

Es wird ein Praktikumsbericht angefertigt und bei den Lehrenden eingereicht, der über die geleisteten berufspraktischen Anteile berichtet und die Erfahrungen des beruflichen Handelns in wissenschaftlicher Form bearbeitet. Der Praktikumsbericht im PvB umfasst die Präsentation des Berichts im Rahmen der Auswertungsseminars (Begleitveranstaltung). Genaue Inhalte des Praktikumsberichts werden in der Lehrveranstaltung besprochen. Bei Nichtbestehen muss kein erneutes Praktikum abgeleistet werden; die nicht bestandene Prüfungsleistung wäre erneut zu absolvieren.

Die genaue Verpunktung sowie die Gewichtung bei der Gesamtnote bei Studienabschluss entnehmen Sie bitte der Tabelle.

 CP (Verpunktung)CP (Gewichtung)
PvB9 CP6 CP
OP + PvB6 + 9 CP = 15 CP10 CP

 

Nein, das PvB ist Bestandteil des Studiums.

Studierende, die bereits an einer anderen Universität oder im Rahmen eines anderen Studiums ein gleichwertiges Praktikum zur Berufsorientierung erfolgreich absolviert haben, können sich dieses anerkennen lassen. Die Anerkennung ist bei der*dem Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches formell (über das gängige Antragsformular der Universität Vechta) zu beantragen; diese*r prüft den Antrag und genehmigt ihn gegebenenfalls.

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Orientierungspraktikum

Allgemeines Schulpraktikum

Praktikum für verschiedene Berufsfelder

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