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Studium ohne Abitur

 

Studieren ausschließlich mit allgemeiner Hochschulreife (Abitur) war gestern. Heute sind die Möglichkeiten, ein Studium aufzunehmen, vielfältig und das niedersächsische Hochschulgesetz eröffnet viele Wege ins Studium. Auf diesen Seiten informieren wir über die Voraussetzungen und Regelungen, die bei der Studienwahl zu beachten sind. Da der Schritt ins Studium - insbesondere aus dem Beruf - gut überlegt sein will, beraten wir Sie umfassend und begleiten Sie gern in Ihrem Entscheidungsprozess.

 


Beratung zum Studium ohne Abitur und Informationsveranstaltungen

Wir beraten Sie individuell und online.

Lehramt oder Gerontologie oder GeNauSo oder... ohne Abitur studieren? Sie haben gezielte Fragen oder möchten sich grundsätzlich über die Möglichkeiten des Studiums ohne Abitur informieren? Vielleicht wissen Sie auch noch nicht, ob Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifiaktionen über eine Studienberechtigung verfügen oder Sie haben Fragen zur Bewerbung/Einschreibung, der Studienorganisation oder dem Studienverlauf, dann beraten wir Sie gern. Sie erreichen die Zentrale Studienberatung über zsb@uni-vechta.de oder auch über den live Chat auf dieser Seite (grüner Button unten rechts).

Die Universität Vechta bietet regelmäßig digitale Informationsveranstaltungen zum Studieren ohne Abitur an. Die nächsten Termine:

Dienstag, 14. Januar 2025 | 18.00 bis 19.00 Uhr

Mittwoch, 5. Februar 2025 | 10.00 bis 11.00 Uhr

Donnerstag, 13. März 2025 | 18.00 bis 19.00 Uhr

Wenn Sie sich über Studienmöglichkeiten mit Berufserfahrung oder einer Fachhochschulreife informieren möchten, sind Sie hier richtig. In dieser einstündigen digitalen Veranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die vielfältigen Wege an die Universität Vechta und es besteht die Möglichkeit, die eigenen Studienberechtigungen klären zu lassen.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Über diesen Link gelangen Sie zum "virtuellen Seminarraum".

Sollten Sie im Vorfeld Fragen zur Technik haben, melden Sie sich gern: Email: maria.goldberg[at]uni-vechta[dot]de // Telefon: 04441 15 166

 


Auf den Seiten der Offenen Hochschule haben wir für Sie alle zusätzlichen Angebote für einen Studieneinstieg aus dem Beruf und/oder einer Familienphase  zusammengefasst.


Gut zu wissen: Die allgemeine oder die fachgebundene Studienberechtigung

Die gesetzliche Regelung unterscheidet zwischen der allgemeinen und der fachgebundenen Studienberechtigung.

Die allgemeine Studienberechtigung wird durch das Abitur oder durch bestimmte berufliche Vorbildungen erworben. Sie berechtigt zur Studienaufnahme bzw. Bewerbung an allen niedersächsischen Fachhochschulen und Universitäten in allen Fachrichtungen.

Die fachgebundene Studienberechtigung ermöglicht eine Einschreibung in bzw. Bewerbung für Studiengänge, die eine fachliche Nähe zur Berufsausbildung und -Tätigkeiten bzw. zu Fachrichtungen der zuvor besuchten Schulen aufweisen. Die Fachbindungen werden von den Hochschulen festgestellt.


Häufig gestellte Fragen zum Studium ohne Abitur

Eine Fachhochschulreife, die an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Gesamtschule erworben wurde, besteht aus zwei Teilen: Dem schulischen Teil und dem fachpraktischen (oder auch: berufsbezogenen) Teil. Nach Abschluss des fachpraktischen Teils (z.B. Ausbildung oder FSJ) stellt die Schule, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde, ein Abschlusszeugnis über die Fachhochschulreife aus.

Es bestehen Studienberechtigungen an der Universität Vechta für folgende Bachelorstudiengänge:

  • Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovationen (GeNauSo) - vorbehaltlich der Akkreditierung
  • Gerontologie - Altern nachhaltig gestalten
  • Management Sozialer Dienstleistungen
  • Soziale Arbeit

Eine Studienberechtigung für den Bachelor Combined Studies (dieser Studiengang wird gewählt, wenn man z.B. das Lehramt anstrebt) besteht nur, wenn eine entsprechende Fachbindung von der Schule bescheinigt wurde. Diese sollte sich an den Fachrichtungen der Fachoberschulen, z.B. "Wirtschaft und Verwaltung" oder "Gesundheit und Soziales" orientieren. Die inhaltliche Ausrichtung des fachpraktischen Teils der FH-Reife bestimmt die auszuweisende Fachbindung. Diese kann die Schule auch in einem separaten Schreiben bestätigen.

Sollte Ihnen keine Fachbindung vorliegen, prüfen wir gern für Sie, welche Studienberechtigungen für den Bachelor Combined Studies bestehen. Senden Sie bitte folgende Unterlagen an maria.goldberg@uni-vechta.de:

  • Das Zeugnis, auf dem die vollständige Fachhochschulreife ausgewiesen wird
  • Eine Bescheinigung der Einrichtung, in der Sie den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben, über Umfang, Art und Tätigkeiten.

Bitte beachten Sie: eine Hochschulzugangsberechtigung liegt grundsätzlich erst vor, wenn der berufspraktische Teil abgeschlossen wurde. Daher wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens das Datum des Erwerbs der vollständigen Fachhochschulreife verwandt und nicht das Datum, an dem der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt wurde. Dies gilt auch für die Berechnung von Wartesemestern in zulassungsbeschränkten Studienfächern bzw. Studiengängen (derzeit: Germanistik und Sachunterricht).

Sie können sich auch um einen Studienplatz bewerben bzw. einschreiben, wenn der berufspraktische Teil (z.B. FSJ) nach der Bewerbungsfrist endet. Dabei ist zu beachten:

  • Der berufspraktische Teil muss spätestens am 30.9.2024 enden
  • Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studienfächer bzw. -Studiengänge muss im Bewerbungszeitraum Anfang Juni bis 15. Juli über unser Online-Portal erfolgen
  • Bei der Bewerbung muss zwingend eine Bescheinigung des Trägers / Arbeitsgebers bei dem der fachpraktische Teil absolviert wird, beigefügt werden. In dieser Bescheinigung muss der konkrete Zeitraum des FSJ, BFD bzw. der Ausbildung benannt sein und es müssen die Tätigkeiten aufgeführt werden, die Sie ausgeübt haben.

Wartezeiten werden ausschließlich bei der Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte Studiengänge berechnet.

Als Wartezeit wird die Zeit berücksichtigt, in der Sie nach dem Erwerb der vorllständigen Hochschulzugangsberechtigung nicht studiert haben.

Da Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erst erlangen, nachdem der fachpraktische Teil abgeschlossen ist, wird die Zeit der Ausbildung nicht als Wartezeit gewertet, sofern die Ausbildung den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife darstellt.

Sollten Sie die Ausbildung nach dem Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife begonnen haben, wird die Zeit der Ausbildung als Wartezeit gewertet.

Im Bachelor Combiend Studies sind die Studienfächer Germanistik und Sachunterricht zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte bewerben sich um einen Studienplatz und es findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahlnote ist dabei ein entscheidendes Kriterium. Sie setzt sich im Verhältnis 70 : 30 aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einer Eignungsnote zusammen.

Für die Eignungsnote wird aus den Fachnoten der letzten vier Schulhalbjahre der Durchschnitt gebildet (Germanistik). Für Sachunterricht werden die Fachnoten des Bezugsfaches entsprechend herangezogen (z.B. Biologie oder Geschichte).

Für die Auswertung der Fachnoten ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns mit Ihrem Abschlusszeugnis sämtliche Halbjahreszeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre in amtl. begl. Fotokopie zur Verfügung stellen. Sollten Sie tatsächlich keine oder weniger als vier Halbjahreszeugnisse erhalten haben, notieren Sie dieses bitte formlos (handschriftlich) auf dem eingereichten Zeugnisbeleg. Im Bewerbungsportal tragen Sie bei fehlendem Halbjahreszeugnis eine "Null" ein.

Im Bewerbungsportal müssen Punkte statt Noten angegeben werden. Eine Umrechnungstabelle finden Sie in unseren FAQs Bewerbung und Studium unter dem Stichwort "Notenumrechnung".

Die Schulhalbjahreszeugnisse müssen der Bewerbung in Form von amtlich beglaubigten Fotokopien beigefügt werden.

Bei einer Fachhochschulreife, die aus einem schulischen und fachpraktischen Teil besteht, werden zur Ermittlung der Auswahlnote ausschließlich die Noten aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zugrundegelegt.

Ja, Sie können sich bewerben.

Voraussetzung: Der fachpraktischer Teil (z.B. Ausbildung oder FSJ) endet zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und dem Semesterbeginn.

Wichtig: Bitte fügen Sie dem Zulassungsantrag eine Bestätigung über das Ausbildungsende bzw. Ende des FSJ bei. Diese muss die Ausbildungsstelle bzw. der Träger, bei dem Sie den fachpraktischen Teil absolvieren, ausstellen. 

Bei Bewerbungen mit beruflicher Qualifikation werden keine Wartesemester berücksichtigt.

Die Durchschnittsnote ist das alleinige Kriterium bei der Studienplatzvergabe. Es wird das Zeugnis herangezogen, welches zur Hochschulzugangsberechtigung führt, z.B. der Meisterbrief oder bei der sog. "3-plus-3-Regelung" das Zeugnis der zuständigen Berufskammer (Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer, Handwerkskammer etc.).



Herausfinden, ob ein Studium der nächste Schritt ist mit dem Workshop "Da geht noch was!"

"Da geht noch was!" ist ein Workshop für Studieninteressierte mit Berufserfahrung und/oder Familienverantwortung

Wer sich nach mehrjähriger Berufstätigkeit oder nach einer Familienphase beruflich neu orientieren möchte und über ein Studium nachdenkt, hat viele Fragen und muss Entscheidungen fällen. Im kostenfreien Workshop "Da geht noch was!" bieten wir die Gelegenheit, sich umfassend über Studienaufbau, -anforderungen und Rahmenbedingungen zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, den eigenen beruflichen Weg zu reflektieren und nächste Schritte zu erarbeiten. Der Austausch mit einer Studentin, die sich neben Beruf und Familie für ein Studium entschieden hat, bietet realistische Einblicke in den Studienalltag.


Einblicke eröffnen Perspektiven

Die Koordinierungsstelle Studieren in Niedersachsen hat Interviews mit Studierenden geführt, die mit einer beruflichen Qualifikation ins Studium gestartet sind. Über ihre Motivation fürs Studium und Wege in die Hochschule sowie über Erfahrungen aus dem Studienalltag berichten sie in einer Podcast-Reihe. Hören Sie mal rein... und lassen sich inspirieren.


Bildnachweise: Beratung zum Studium ohne Abitur (Universität Vechta/Goldberg), Berufliche Qualifikation (Meister): Stokkete-AdobeStock, Berufliche Qualifikation (3+3) AdobeStock-Robert_Kneschke, Fachhochschulreife (Seventyfour/AdobeStock), HZB (woodpencil-AdobeStock), Da geht noch was (BillionPhotos.com/AdobeStock).