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© Universität Vechta
Zentrum für Lehrer*innenbildung

Anerkennung & Finanzierung eines Auslandspraktikums


Anerkennungsmöglichkeiten der Auslandspraktika

Zur Anerkennung als Allgemeines Schulpraktikum im Bachelor Combined Studies müssen die Vorgaben, die für ein Praktikum an deutschen Schulen gelten, erfüllt werden. Dieses wird in der Vor- und Nachbereitung eingeleitet, durch die Zertifizierung der Schule bestätigt und durch den Praktikumsbericht abgesichert. Unser Merkblatt zum Allgemeinen Schulpraktikum im Downloadbereich liefert alle nötigen Hinweise. Mit unseren Partnerschulen sind diese Vorgaben bereits abgesprochen.

Student*innen, die das Grundschullehramt anstreben, können das Orientierungspraktikumim Bachelor Combined Studies an einem deutschen Kindergarten im Ausland absolvieren.

Der Pflichtauslandsaufenthalt für Studierende der Anglistik kann z. T. an Partnerschulen absolviert werden. Lassen Sie sich hierzu unbedingt vorab im ZfLB beraten und sprechen Sie Ihr Vorhaben im Anschluss daran mit den Auslandsbeauftragten der Anglistik ab.

Studierende, die einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt planen und durchführen, können im Bachelor das Modul pbb013 sowie im Master das Modul pbm013 absolvieren. Mit diesen Modulen können im Ausland erworbene Kompetenzen mit 6 CP angerechnet werden. Die Module schaffen die Möglichkeit, sich mit einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) im Rahmen eines mindestens zweimonatigen Auslandsaufenthaltes den Erwerb interkultureller Kompetenz bescheinigen zu lassen (siehe Vereinbarung über die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen).

Wo sind die Module verankert?
Die Module sind im Profilierungsbereich, Profil B "Internationalisierung und Interkulturalität", angesiedelt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Module müssen vor dem Auslandsaufenthalt Bestandteil eines abgeschlossenen Learning Agreements sein, d.h. die Vereinbarung über die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen muss unterschrieben sein.
  • Es muss sich um einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt (Studium oder Praktikum) handeln.

 Konkret handelt es sich um folgende Module:

  • pbb013 Interkulturelle Kompetenzen durch studien- oder forschungsbezogenen Auslandsaufenthalt (mind. zweimonatiger studienbezogener Auslandsaufenthalt im Bachelor),
  • pbm13 Interkulturelle Kompetenzen durch studien- oder forschungsbezogenen Auslandsaufenthalt (mind. zweimonatiger studienbezogener Auslandsaufenthalt im Master)

Haben Sie Fragen?
Dann steht Ihnen Sarah Winkler aus dem International Office (sarah.winkler@uni-vechta.de) zur Verfügung. 

Das Zertifikat "Interkulturelle Kompetenz" ist ein extra-curriculares Angebot für Studierende der Universität Vechta, das an keine andere Studienleistung gekoppelt ist.

Das Angebot richtet sich an Interessierte, die im Rahmen ihres Studiums Zusatzqualifikationen im Bereich Internationalität und Transkulturalität erwerben wollen. Das Zertifikat wird vom International Office ausgestellt, darin werden Sprachkenntnisse, interkulturelle Kompetenzen, internationale Mobilität und das Engagement bei der Betreuung internationaler Student*innen ausgezeichnet.

Unter anderem kann Ihr Auslandspraktikum an einer Partnerschule sowie die Vorstellung der Universität Vechta an einer Partnerschule als Modulkomponenten angerechnet werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des IO.


Finanzierungsmöglichkeiten

Hier werden Ihnen verschiedene Förderungsmöglichkeiten dargestellt. Bitte beachten Sie, dass Ihre Praktikumsstelle auch zu dem jeweiligen Förderinstrument passen muss. Nutzen Sie gerne die Beratungsmöglichkeiten zu den verschiedenen Stipendien.

DAAD-Stipendium Lehramt.International für Student*innen

Der Deutsche Akademische Austauschdienst vergibt Stipendien für Praktika an Deutschen Schulen im Ausland.

Voraussetzungen: 

  • immatrikuliert an einer deutschen staatlichen Universität oder Hochschule
  • das Programm richtet sich an Lehramtsstudierende aller Fachrichtungen und Schulformen
  • der Aufenthalt beträgt mindestens 30 Kalendertage bis maximal 6 Monate
  • Praktikumszusage/ -vertrag für ein Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum muss vorhanden sein (z. B. über das Partnerschulnetzwerk der Universität Vechta)

Frist
Es gibt mehrere Bewerbungstermine im Jahr, die vom jeweiligen Praktikumsbeginn abhängen. Weitere Informationen zum Ablauf und den Unterlagen für die Bewerbung finden Sie auf der Seite des DAAD.

Stipendienleistung

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

 

Weitere Informationen zum Stipendienprogramm Lehramt.International finden Sie hier.

Bildnachweise: Von der Idee ... (pixabay/reichdernatur), ... über die Beratung zum Auslandspraktikum ... (pixabay/geralt), ... zur Bewerbung ... (pexels/picjumbocom), ...über die Planung vor der Abreise ... (shutterstock), ... ins Praktikum ... (pexels/jeshootscom), ... und wieder zurück. (pexels/picjumbocom)