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Zur Abwahl von Universitätspräsidentin Prof.in Dr.in Verena Pietzner durch den Senat der Hochschule

 Mittwoch, 16.10.2024

Der Senat der Universität Vechta hat am Dienstag, 15. Oktober 2024, in einer nicht öffentlichen Sondersitzung Prof.in Dr. Verena Pietzner als Präsidentin der Hochschule abgewählt. Folgend die Statements des Senats und der Präsidentin, welche im Anschluss an die Sitzung zunächst im Haus veröffentlicht worden sind.

 

Prof. Dr. Norbert Lennartz, Sprecher des Senats

"In seiner heutigen Sondersitzung hat der Senat von seinem Recht nach § 40 NHG Gebrauch gemacht, die Präsidentin abzuwählen. Die Abwahl erfolgte einstimmig.

Bis zur Bestätigung dieses Votums durch den Hochschulrat und die Umsetzung im MWK bleibt die Präsidentin im Amt. Um ein zeitnahes Zusammentreten des Hochschulrats außerhalb der regulären Sitzungen hat der Senat nachdrücklich gebeten.

Der Senat hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht; die Senator:innen setzen auf einen konstruktiven Neuanfang und wollen diesen gemeinsam in der nahen Zukunft mitgestalten."

 

Universitätspräsidentin Prof.in Dr.in Verena Pietzner

"Seit etwa einem dreiviertel Jahr haben Senat und Präsidium in Workshops an einer gemeinsamen Arbeitsgrundlage und an der strategischen Ausrichtung der Universität Vechta gearbeitet. Mit der heutigen Entscheidung des Senats, mich abzuwählen, hat er seine Zustimmung und das Vertrauen für die angestoßenen Veränderungsprozesse entzogen.

Ich bedauere diese Entscheidung sehr und bin traurig darüber, dass ich nicht mehr gemeinsam mit Ihnen allen die initiierten Veränderungsprozesse fortsetzen kann. Auch wenn der Senat keine Arbeitsgrundlage mehr mit mir gesehen hat hoffe ich sehr, dass die Universität Vechta mit neuen Kräften und Impulsen eine gute Entwicklung nimmt.

Die Entscheidung des Senats muss durch den Hochschulrat bestätigt werden. Sobald die Beschlüsse beider Gremien vorliegen, wird das Ministerium meine Entlassung vorbereiten. Bis dahin werde ich mit ganzer Kraft mein Amt als Präsidentin ausführen und für Sie ansprechbar sein."

 

Hintergrundinformation:

Laut § 40 des Niedersächsischen Hochschulgesetztes ist das weitere Vorgehen im Haus definiert: "Der Senat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder einzelne Mitglieder des Präsidiums abwählen und damit deren Entlassung vorschlagen. Der Vorschlag bedarf der Bestätigung des Hochschulrats. Bestätigt der Hochschulrat den Vorschlag des Senats nicht, so unternimmt der Senat einen Einigungsversuch in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Hochschulrat. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet der Senat mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder abschließend über den Vorschlag."

Darauf geht der Prozess an der Ministerium für Wissenschaft und Kultur über.

 


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