Gremienverwaltung
Gremien der Uni Vechta
Gremien - Wozu überhaupt?
Hochschulen organisieren sich und ihre Mitglieder selbst. Dies nennt man auch „akademische Selbstverwaltung“. In den Gremien werden aus diesem Grund wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium getroffen. So wird zum Beispiel über die Hochschulstruktur und die Entwicklungsplanung gesprochen, Personalentwicklungen (zum Beispiel Besetzungen von Professuren) und Angelegenheiten im Prüfungsrecht beschlossen. Welche Gremien zu welchen Angelegenheiten beraten und / oder beschließen, kann auf den Folgeseiten eingesehen werden.
In den meisten Gremien sind alle Statusgruppen vertreten, um ihre Interessen berücksichtigen zu können. Die vier Statusgruppen sind:
- Hochschullehrer*innen
- Wissenschaftliche, künstlerische Mitarbeiter*innen und Lehrkräfte für besondere Aufgaben („Mittelbau“)
- Studierende (inkl. eingeschriebene Promovierende, sofern nicht wiss./künstlerische MA, LfbA)
- Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung (MTV-Gruppe)
Hochschulrat
Der Hochschulrat hat die Aufgabe, das Präsidium und den Senat zu beraten.
Zudem hat er u.a. Stellung zu nehmen zu den Entwicklungs- und Wirtschaftsplänen der Universität Vechta, den Entwürfen von Zielvereinbarungen und den Vorschlägen des Senats zur Ernennung oder Bestellung von Präsidiumsmitgliedern.
Senat & Kommissionen
Der Senat beschließt u. a. die Ordnungen der Hochschule und ihre Änderungen sowie die Entwicklungsplanung.
Darüber hinaus bildet der Senat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, zur Unterstützung seiner Aufgaben und zur Beratung des Präsidiums weitere ständige zentrale Kommissionen:
- HPK
- KFN
- KIK
- Ethikkommission
- Wahlkommission