Die Überprüfung der Anträge erfolgt am besten, wenn alle Erhebungsinstrumente fertiggestellt sind. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Anschreiben mit Benennung von Ansprechpartner*innen des Projekts
- Beschreibung des Forschungsvorhabens
- Fragestellungen, Hypothesen
- Erhebungsverfahren (Methodik und zeitliche Abfolge der empirischen Erhebungen)
- Entwurf/Beschreibung der Erhebungsinstrumente (z.B. Fragebögen, Interviewleitfäden, Instruktionen für Untersuchungsteilnehmer*innen)
- Darstellung möglicher Komplikationen/Risiken, einer Nutzen-Risikoabwägung sowie Abbruchkriterien für die Studie
- Darstellung möglicher Interessenskonflikte
- Aufklärungsschreiben und Einverständniserklärung(en) für die Studienteilnehmer*innen
Eine Prüfung und Beurteilung entbindet die Antragsstellenden nicht von Ihrer ethischen Verantwortung für das Projekt. Die Entscheidungen haben nur empfehlenden Charakter. Zusätzlich empfehlen wir eine Beratung durch das Forschungsdatenmanagement der Universität Vechta.
Die Kommission weist darauf hin, dass künftig NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN UND BEI ENTSPRECHENDER DRINGLICHKEIT Anträge zu Forschungsvorhaben bearbeitet werden, deren Durchführung bereits erfolgt ist. Eine geplante Publikation in einem Fachjournal gehört ausdrücklich nicht dazu. Die Kommission weist auf die gültige Gesetzeslage hin, nach der grundsätzlich ein solches Votum für die Durchführung eines Forschungsvorhabens nicht erforderlich (wenngleich sicherlich sinnvoll) ist.
Die Kommission weist weiterhin darauf hin, dass nur solche Anträge bearbeitet werden, bei denen die verantwortlichen Erstbeantragenden Mitglieder der Universität Vechta sind.