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Ethikkommission der Universität Vechta

 

Auf Wunsch prüft, berät und bewertet die Ethikkommission der Universität Vechta ethische Aspekte von Forschungs- und Versuchsprojekten an der Universität Vechta. Bewerbungen können von allen Angehörigen und Angehörigen der Universität Vechta eingereicht werden.

 


Inhaltliche Anforderungen

Die Überprüfung der Anträge erfolgt am besten, wenn alle Erhebungsinstrumente fertiggestellt sind. Den Anträgen sind folgende Unterlagen beizulegen:

  • Anschreiben mit Benennung von Ansprechpartner*innen des Projekts
  • Beschreibung des Forschungsvorhabens
    • Fragestellungen, Hypothesen
    • Erhebungsverfahren (Methodik und zeitliche Abfolge der empirischen Erhebungen)
    • Entwurf/Beschreibung der Erhebungsinstrumente (z.B. Fragebögen, Interviewleitfäden, Instruktionen für Untersuchungsteilnehmer*innen)
    • Darstellung möglicher Komplikationen/Risiken, einer Nutzen-Risikoabwägung sowie Abbruchkriterien für die Studie
    • Darstellung möglicher Interessenskonflikte
    • Aufklärungsschreiben und Einverständniserklärung(en) für die Studienteilnehmer*innen

Eine Prüfung und Beurteilung entbindet die Antragsstellenden nicht von Ihrer ethischen Verantwortung für das Projekt. Die Entscheidungen haben nur empfehlenden Charakter. Zusätzlich empfehlen wir eine Beratung durch das Forschungsdatenmanagement der Universität Vechta.

Die Kommission weist darauf hin, dass künftig NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN UND BEI ENTSPRECHENDER DRINGLICHKEIT Anträge zu Forschungsvorhaben bearbeitet werden, deren Durchführung bereits erfolgt ist. Eine geplante Publikation in einem Fachjournal gehört ausdrücklich nicht dazu. Die Kommission weist auf die gültige Gesetzeslage hin, nach der grundsätzlich ein solches Votum für die Durchführung eines Forschungsvorhabens nicht erforderlich (wenngleich sicherlich sinnvoll) ist.   

Die Kommission weist weiterhin darauf hin, dass nur solche Anträge bearbeitet werden, bei denen die verantwortlichen Erstbeantragenden Mitglieder der Universität Vechta sind.


Termine

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Die Ethikkommission trifft sich zu Sitzungen bedarfsweise auf eingegangene Anträge hin.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag mit unten verlinktem Formular beim Vorsitzenden der Ethikkommission, Prof. Dr. Martin Schweer, Fakultät I – Pädagogische Psychologie, Universität Vechta digital ein. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder der Kommission gerne zur Verfügung.


Grundlagen der Prüfung

Die Ethik-Kommission arbeitet auf der Grundlage des geltenden Rechts und der einschlägigen Berufsregeln einschließlich der wissenschaftlichen Standards und Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie der Leitlinien und Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Vechta. Wesentlich sind zudem die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und die Anmerkungen zur Praxis sozialwissenschaftlicher Erhebungen und Datenverarbeitungen in Deutschland des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten, die ethischen Richtlinien der Deklaration von Helsinki in der jeweils geltenden Fassung sowie jene der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V., des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. und der Gesellschaft für experimentelle Wirtschaftsforschung e.V. sowie auch der Ethikkodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes Deutscher Soziologen (BDS).


Mitglieder

Die derzeitige Zusammensetzung ist folgende:

Gruppe der Professorinnen und Professoren:

Prof. Dr. Martin Schweer (Vorsitzender)
Prof. Dr. John-Oliver Engler (stellvertretender Vorsitzender)
Prof. Dr. Christopher Osterhaus
Prof. Dr. Christoph Schubert

Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Kira Baresel

Gruppe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst:

Lars Hoffmeier

Gruppe der Studierenden:

Lisa Wollering