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Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN)

 

Die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) ist eine vom Senat gebildete ständige zentrale Kommission zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Unterstützung und Beratung bei Aufgaben des Präsidiums zu Angelegenheiten im Bereich Forschung und Nachwuchsförderung.

 


Aufgaben

Die KFN schlägt Mittel zur Bewilligung vor: 

  • zur Anschubfinanzierung von Projekten zur Einwerbung von Drittmitteln,
  • für kleinere Forschungsvorhaben,
  • zur Bezuschussung von Tagungen und forschungsbezogenen Ringvorlesungen,
  • für den Aufenthalt von Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftlern
  • sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Form von Promotions- und Habilitationsstipendien und Abschlussförderungen

Antragsberechtigt sind alle hauptamtlich tätigen Wissenschaftler/innen der Universität Vechta in allen Fächern und Instituten.

Anträge sind grundsätzlich über den Dienstweg (d. h. über die Institutsleitungen bzw. Fächer) rechtzeitig - zehn Tage vor dem jeweiligen KFN-Sitzungstermin - zu stellen!

Verspätet eingehende Anträge werden in der Regel erst in der folgenden Sitzung behandelt.

Die Einreichung erfolgt ausschließlich über das Referat Forschungsentwicklung und Wissenstransfer (Postfach 9, Gabriele Ziese) bzw. per E-Mail.

 


Mitglieder

Die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN) ist eine Kommission des Senats und wird alle zwei Jahre (in der Mitgliedergruppe der Studierenden jährlich) vom Senat neu gewählt. Sie besteht aus 7 Mitgliedern aus den folgenden Statusgruppen:

  • Hochschullehrer*innen (4)
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (1)
  • Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung - MTV (1)
  • Studierende (1)

Den Vorsitz führt die Vizepräsidentin für Forschung und Nachwuchsförderung.

Informationen zu Sitzungsterminen und Mitgliedern der Kommission für Forschung, Nachwuchsförderung und Transfer finden alle Mitglieder der Hochschule im Gremieninformationssystem.


Weitere Hausinterne Förderungen

Für eingeschriebene Promovierende der Universität Vechta besteht die Möglichkeit, formlos Reisekosten-Zuschüsse für die aktive Teilnahmen an wissenschaftlichen Tagungen und Kongressen beim Graduiertenzentrum (GZ) der Universität Vechta zu beantragen.

Eine Bezuschussung ist hierbei an folgende Voraussetzungen gebunden:

a) Bedingung ist eine aktive Teilnahme (bspw. durch Vortrag, Poster-Präsenta­tion, Mode­ration oder Kommentaren zu Vorträgen) der antragstellenden Per­son im Rahmen der von ihr aufzusuchenden wiss. Veranstaltung (bspw. Tagung, Kongress, Me­thodenworkshop, nicht aber Doktorandenkolloquien).

b) Antragsberechtigt sind an der Universität Vechta eingeschriebene Promovie­rende mit Betreuungsvereinbarungen und Postdoktoranden, die Mitglieder der Uni­versität Vechta sind sowie Masterstudierende der Universität Vechta, die bspw. ihre Masterarbeit bzw. ihr Forschungsprojekt präsentieren.

c) Gefördert werden bei Erfüllung der unter a) genannten Bedingungen auf na­tiona­ler Ebene eine Reisekostenbezuschussung in Höhe von maximal 200 EUR bzw. bis zu 50 % der Gesamtkosten, auf internationaler Ebene eine Reise­kostenbe­zuschussung in Höhe von maximal 400 EUR bzw. bis zu 50 % der Ge­samtkos­ten.

Anträge auf Reisekosten-Zuschüsse sind beim Graduiertenzentrum (GZ) zu stellen. Ein Beleg über die aktive Teilnahme (z.B. Tagungsprogramm, Einladung zu Vortrag/Poster u.ä.) sowie eine Kostenprognose (Fahrt- und Übernachtungskosten, ggf. Teilnahmegebühren und Tagegeld) und ggf. die Erklärung eines Kostenstelleninhabers zur Übernahme der verbleibenden Restkosten sind beizufügen. Nach Abschluss der Reise sind eine Reisekostenrechnung zu stellen (bzw. vom Fach verauslagte Kosten anteilig umzubuchen).


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