Bachelor Soziale Arbeit – und jetzt?
Berufsanerkennungsjahr (BAJ) – für die staatliche Anerkennung
ACHTUNG NEUE ANMELDEFRISTEN!
Seit dem 01.10.2024 gilt im Berufsanerkennungsjahr die neue BAJ-Verordnung. Dementsprechend dürfen wir jetzt nur noch Anmeldungen zum 01.04. (Anmeldefrist 15.03.) und zum 01.10. (Anmeldefrist 15.09.) des Jahres annehmen. Ihre Anmeldung können Sie weiterhin zu jeder Zeit online über unser Formular einreichen, bitte beachten Sie jedoch die o.a. Anmeldefristen.
Außerdem: Wegen aktueller Probleme mit der Telefonanlage sind wir zur Zeit nur schwer zu erreichen. Bitte schreiben Sie eine Mail an sekretariat.baj@uni-vechta.de
Die Universität Vechta begleitet im Auftrag des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur das Berufsanerkennungsjahr zur Erlangung der "staatlichen Anerkennung" als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter und Sozialpädagogin/Sozialpädagoge entsprechend der niedersächsischen Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) in der Fassung vom 17. Mai 2017 (Nds. GVBl. Nr. 8/2017, S. 155-161 ), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. März 2018 (Nds. GVBl. Nr. 4/2018, S. 42-43). Die Umsetzung dieser Landesverordnung ist in der Ordnung der Universität vom 01.10.2024 geregelt.
Anmeldung BAJ
Der Antrag auf Zulassung zum BAJ ist, unabhängig vom Nachreichen einzelner Unterlagen, vor Beginn der berufspraktischen Tätigkeit online an die Universität Vechta zu stellen!
Bitte melden Sie sich hier über unser Online-Anmeldeformular an!
FAQ's
Wer kennt es nicht? Fragen über Fragen! In unseren FAQ's können wir bestimmt die ein oder andere Frage beantworten!
Begleitende Lehrveranstaltungen
Die begleitenden Lehrveranstaltungen sind Vorraussetzung um das BAJ beenden zu können, also schauen Sie vorbei und melden Sie sich an!
Was Sie über das "BAJ" wissen sollten!
Sie haben Ihren Bachelor in "Soziale Arbeit" oder einen vergleichbaren Studiengang der Sozialen Arbeit absolviert? Sie streben eine staatliche Anerkennung an? Dann sind Sie hier genau richtig! Denn durch das BAJ erhalten Sie Ihre staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialpädagogin.
Und das Beste? Sie können das BAJ, nach Ihrem Abschluss, jederzeit beginnen!
Eventuell stellt sich Ihnen aber auch die Frage "Und was bringt mir die staatliche Anerkennung?". Die Antwort darauf haben wir: Noch heute ist die staatliche Anerkennung das „Gütesiegel" für eine praxisorientierte Ausbildung von Fachkräften der Sozialen Arbeit. Sie bildet unter anderem die Voraussetzung für die Übernahme hoheitlicher Aufgaben und Tätigkeiten im Rahmen der Zuständigkeiten öffentlicher und freier Träger.
Die Umsetzung der niedersächsischen Verordnung ist in einer eigenen Ordnung der Universität Vechta geregelt. Diese Ordnung der Universität bestimmt, dass das Berufsanerkennungsjahr entsprechend dem zweiphasigen Modell der §§4 ff. der niedersächsischen Verordnung erfolgt.
Wie erwirbt man also die staatliche Anerkennung? Zunächst müssen Sie Ihren Abschluss im Bachelor Soziale Arbeit der Universität Vechta oder einem vergleichbaren Studiengang der Soziale Arbeit haben. Dann müssen Sie ein Berufspraktikum im Anerkennungsjahr erfolgreich abschließen. Die letzte Hürde ist das Kolloquium (§ 1 Abs.1 der niedersächsischen Verordnung).
Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate, nach der Hälfte der Zeit benötigt das BAJ-Sekretariat eine kurze Zwischenbeurteilung. Es wird ein Ausbildungsvertrag zwischen Berufspraktikant/Berufspraktikantin und Einrichtung abgeschlossen nach den vertragsrechtlichen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und ein Antrag auf Zulassung zum BAJ bei der Universität Vechta gestellt. Sobald man das Anerkennungsjahr begonnen hat und spätestens mit Erhalt des Zulassungsbescheids der Uni, werden Gebühren fällig und das Studienangebot der begleitenden Lehrveranstaltungen kann wahrgenommen werden.
Der Antrag auf Zulassung zum BAJ ist, unabhängig vom Nachreichen einzelner Unterlagen, vor Beginn der berufspraktischen Tätigkeit online an die Universität Vechta zu stellen. Den Link zur Anmeldung finden Sie hier auf unserer Seite.
Durch die berufspraktischen Tätigkeit arbeiten Sie sich in die praktische Soziale Arbeit und die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten ein und vertiefen gleichzeit Ihre Fachkenntnisse (§ 4 Abs.1 der niedersächsische Verordnung). Durch die Anwendung im Studium erworbener Kenntnisse und Kompetenzen können im eigenen professionellen Handeln praktische Erfahrungen gesammelt werden. Die berufspraktische Tätigkeit wird durch die Universität fachlich eng begleitet und supervidiert, sie wird dadurch zu einem zentralen Bestandteil des Prozesses beruflicher Sozialisation und Identitätsbildung.
Das klingt doch super oder nicht? Also nichts wie los und melden Sie sich hier über unser Onlineformular an!
Die Ausbildungsstelle muss vorallem die Ziele der niedersächsischen Verordnung zum BAJ zu erfüllen. Sie muss in ausreichendem Umfang in einem Feld Sozialer Arbeit tätig sein und eine regelmäßige Anleitung der Absolventen durch eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin oder staatlich anerkannter Sozialarbeiter/Sozialpädagoge mit hinreichender Berufserfahrung gewährleisten. Diesbezügliche Ausnahmen sind auf Antrag hin möglich. Die Ausbildungsstelle schließt mit den Absolventen für die Dauer des Berufspraktikums einen adäquaten Ausbildungsvertrag ab, dessen Bestandteil ein Ausbildungsplan ist. Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan sind der Universität zur Genehmigung vorzulegen.
Während des Berufsanerkennungsjahres müssen, an insgesamt 16 Tagen, begleitende Lehrveranstaltungen absolviert werden (vgl. Ordnung der Universität zum Berufsanerkennungsjahr vom 12.3.2013).
Aufgeteilt ist es wie folgt:
Fachfortbildungen - 3 Tage
Supervison - 7 Tage
Fortbildungen im Wahlbereich - 6 Tage
Für die Supervisionsgruppen werden Sie vom Sekretariat eingeteilt und erhalten eine Einladung zu den Terminen. Supervisionen haben immer Vorrang vor den Fortbildungen und müssen somit bei Terminüberschneidung wahrgenommen werden!
Die Anmeldung zu den Fortbildungen erfolgt, wie auf den Seiten beschrieben, über info.baj@uni-vechta.de. Die Fachfortbildungen müssen bei uns im Haus absolviert werden. Die Fortbildungen im Wahlbereich können auch extern erfolgen, müssen im Vorfeld aber ebenfalls von info.baj@uni-vechta.de genehmigt werden.
Hier gehts zu den FAQs...
Formulare/Verordnungen
Projekt DiVA - Mentoring für Studentinnen!
Wir möchten alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen im BAJ auf folgendes Angebot der Universität Vechta aufmerksam machen.
Sie sind Absolventin oder studieren im Master und nähern sich dem Ende Ihres Studiums und überlegen sich, was danach kommen soll? Sie haben schon an eine Promotion gedacht, nur kommen Sie da alleine nicht recht weiter? Genau hier kommt DiVA ins Spiel! In diesem Programm geht es um eine Mentoringbeziehung zwischen einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin oder einer promovierten Person aus der außeruniversitären Berufswelt und Ihnen, der Mentee. Bei regelmäßigen Treffen dieser Tandems können Sie all Ihre Fragen bezüglich Ihres Berufsweges mit einem professionell erfahrenen Menschen besprechen, Lösungswege eruieren und über den Tellerrand der Berufswelt blicken.
Nähere Informationen auf der Homepageder Gleichstellungsbeauftragten der Universität Vechta.
Unsere Homepage und FAQ’s lassen bei dir noch Fragen offen oder du hast ein anderes Anliegen? Dann wenden Sie sich an uns – das Team des BAJ’s!
Online Stellenbörse
Sie suchen nach einer Stelle für das Berufsanerkennungsjahr? Hin und Wieder werden hier in der Online-Stellenbörse Stellenausschreibungen hochgeladen - vielleicht ist ja etwas dabei.
Alumnifragebogen
Ersteinmal Herzlichen Glückwunsch zur staatlichen Anerkennung! Um uns einen Überblick zu verschaffen inwiefern unsere BAJler und BAJlerinnen verteilt sind, wäre es schön, wenn Sie hier den Fragebogen ausfüllen könnten - danke.