Übersicht aller Beauftragten der Universität Vechta
Auf dieser Seite können Sie alle Beauftragten der Universität Vechta auf einen Blick kennenlernen.
Weitere Informationen sind in jedem Bereich verlinkt.
Gleichstellungsbeauftragte
Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Vechta (i.V.) ist seit April 2023 Prof.in Dr.in habil. Rita Stein-Redent.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Vertrauensperson bei gleichstellungsrelevanten Fragen, Konflikten und Ideen, bei Diskriminierung oder sexualisierter Belästigung. Sie achtet darauf, dass die Hochschule ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Gleichstellungsauftrag nachkommt.
Prof.in Dr.in Rita Stein-Redent
Gleichstellungsbeauftragte (i.V.) der Universität Vechta
Beratungsangebot und Beschwerdestelle nach AGG (§13)
Mitglieder der Universität Vechta, die eine verletzende Erfahrung in ihrem Studien- und Arbeitsumfeld gemacht haben, diskriminiert wurden oder eine Diskriminierung beobachtet haben, können sich beraten lassen.
Auf Wunsch erhalten sie Informationen zu der Möglichkeit, eine formale Beschwerde einzureichen. Die Beschwerdestelle nach AGG (§ 13) der Universität Vechta nimmt Beschwerden an, die im AGG (§ 1) festgehaltene Diskriminierungsmerkmale betreffen, das sind z. B. rassistische Zuschreibungen, das Geschlecht oder eine Behinderung/Beeinträchtigung.
Verena Honkomp-Wilkens
Beratung und Beschwerde
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Experten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz an der Universität Vechta verfolgen das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten und Studierenden zu fördern und Gefahren, Belastungen sowie Beanspruchungen am Arbeitsplatz abzubauen. Im engen Kontakt mit der Koordination Betriebliches Gesundheitsmanagement und dem Personalrat versuchen wir die Arbeitsbedingungen an der Universität möglichst optimal zu gestalten.
Dahna Noosten
Sicherheitsingenieurin
Dr. med. Heike Borrosch
Betriebsärztin
Nachhaltigkeitsbeauftragter
Prof. Dr. Marco Rieckmann
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Seit dem 1.1.2009 gilt für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen die Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Die Richtlinie enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen korruptive Praktiken frühzeitig erkannt und ggf. verfolgt und geahndet werden. Die Richtlinie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitungen und Hilfestellungen für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Kerstin Telscher
Ansprechpartnerin für Korruptionsbekämpfung
Beauftragte für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft, das den Schutz von Hinweisgebern regelt. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden. Die interne Meldestelle der Universität Vechta ist bei der Beauftragten für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, Frau Gabriele Raubart, eingerichtet und wird dort betrieben. Die Meldestelle ist zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Mehr zur internen Meldestelle und zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Gabriele Raubart
Beauftragte für Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Datenschutzbeauftragte
Die Datenschutzbeauftragte der Universität unterstützt bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin der Universitätsmitglieder in datenschutzrechtlichen Belangen. Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus Art. 39 EU Datenschutz-Grundverordnung.
Anja Schöndube
Datenschutzbeauftragte
Wahlen
Anja Schöndube
Wahlleiterin
Gert Hohmann
Beauftragter für Wahlen
Inklusionsbeauftragte
Nach § 181 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) vertritt die Inklusionsbeauftragte die Universität Vechta in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen.
Silke Thöle
Inklusionsbeauftragte
Studium mit Handicap oder chronischer Erkrankung
Studienkultur wird an der Universität Vechta groß geschrieben – insbesondere, wenn es darum geht, Rahmenbedingungen zu schaffen, die alle einschließen. Dabei streben wir an, jeder/jedem Studierenden mit Handicap oder chronischer Erkrankung eine gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am Studium und darüber hinaus am studentischen Leben zu ermöglichen. Ein Höchstmaß persönlicher Unabhängigkeit ist dabei unser Ziel und wir sind bestrebt Studienbedingungen stets weiter zu entwickeln. Es stehen Ihnen zahlreiche Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.
Verena Honkomp-Wilkens
Beauftragte für Studierende mit Handicap oder chron. Erkrankung