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Die Datenschutzbeauftragte der Universität Vechta

Die Datenschutzbeauftragte der Universität unterstützt bei der Sicherstellung des Datenschutzes und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften hin. Sie ist zugleich Ansprechpartnerin der Universitätsmitglieder in datenschutzrechtlichen Belangen. Die Aufgaben der Datenschutzbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus Art. 39 EU Datenschutz-Grundverordnung.

Foto Anja Schöndube

Anja Schöndube

Datenschutzbeauftragte

Mappe mit Schriftzug DSGVO

Eu-DSGVO

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) findet ab dem 25.05.2018 in allen EU-Ländern unmittelbar Anwendung. Ergänzend sind auf bundesebene das BDSG-neu (DSAnpUG-EU) sowie auf landesebene das NDSG-neu (Stand 16.04.2018: noch nicht verabschiedet) zu beachten.
Weitere Infos hier.

Bildnachweise: EU-DSGVO (Adobe Stock/studio v-zwoelf), Informationen zum Datenschutz (Adobe Stock/fotomek), Rechtliche Grundlagen (Adobe Stock/MQ-Illustrations)