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Akademische Wahlen 2024

 

Vom 9. bis 11.12.2024 finden für alle Statusgruppen die akademischen Wahlen für die Mitgliedschaft im Senat, in der Zentralen Studienkommission/ Studienqualitätskommission, der Kommission für Gleichstellung und den Fakultätsräten statt. Zeitgleich erfolgen für die Statusgruppe der Studierenden die Wahlen zum Studierendenparlament.

 

AdobeStock/Thomas Reimer

 
Die Wahlausschreibung für die akademischen Wahlen und das Formblatt zur Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie hier:


Gremien:

Der Senat beschließt u. a. die Ordnungen der Hochschule (z. B. die Rahmenprüfungsordnung, die Prüfungsordnungen der fakultätsübergreifenden Zwei-Fächer-Studiengänge) und ihre Änderungen sowie die Entwicklungsplanung.

Darüber hinaus bildet der Senat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, zur Unterstützung seiner Aufgaben und zur Beratung des Präsidiums weitere ständige zentrale Kommissionen: die Haushalts- und Planungskommission (HPK), die Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (KFN), die Kommission für Internationale Kooperation (KIK), die Ethikkommission (EK) und die Wahlkommission (WK).

 

Die Kommission für Gleichstellung (KfG) ist eine Senatskommission, die aus gewählten Mitgliedern aller Statusgruppen besteht.

Sie berät und unterstützt das Präsidium und den Senat der Universität Vechta bei der Durchsetzung der Chancengerechtigkeit und bei der Beseitigung bestehender Diskriminierungen. Zudem tritt die KfG für die Förderung der Geschlechterforschung ein.

Die Zentrale Studienkommission (ZSK) ist zur Beratung fakultätsübergreifender Angelegenheiten in Studium und Lehre eingerichtet und berät beispielsweise zur Semesterplanung, zum Angebot im Profilierungsbereich, über Lehrpreise, behandelt die Rahmenprüfungsordnung oder die Prüfungsordnungen der fakultätsübergreifenden Zwei-Fächer-Studiengänge und anderes mehr.

Die Studienqualitätskommission (SQK) wirkt an der Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen mit. Über die Verwendung der Studienqualitätsmittel entscheidet das Präsidium im Einvernehmen mit der SQK.

In aller Regel nehmen die Mitglieder der ZSK auch als Mitglieder in der SQK teil.

 

Die Fakultätsräte entscheiden Angelegenheiten von Lehre und Forschung auf Ebene der Fakultäten. Sie nehmen jeweils dem Präsidium gegenüber Stellung, wenn es um Einführungen, wesentliche Änderungen oder Schließungen von Studiengängen geht.

Von den Fakultätsräten werden auch die Mitglieder der Studienkommissionen der Fakultäten gewählt. Die Studienkommissionen sind in allen Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie Prüfungen vor Entscheidungen des jeweiligen Fakultätsrats zu hören. Sie spielen also eine wichtige vorbereitende Rolle.

Bildnachweis: Mitbestimmung (AdobeStock/Thomas Reimer)