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Internationale Studierende arbeiten in einem Hörsaal zusammen
© Foto von Yan Krukov | Pexel

Sprachmodule im Profilierungsbereich

Das Sprachenzentrum bietet im sog. Profilierungsbereich Sprachkurse für Studierende aller Fachbereiche an. Unser Modulangebot umfasst derzeit zehn Sprachen und orientiert sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR). Zusätzlich zu den Standardstufen A1 bis C2 des GER verwenden wir für Kurse, in denen das nächsthöhere Niveau nicht innerhalb eines Moduls zu erreichen ist, die Zwischenstufen  A1+, A2+, B1+ und B2+ zur Differenzierung. So setzen wir in außer-europäischen Sprachen wie Arabisch und Chinesisch sowie in osteuropäischen Sprachen wie Russisch und Polnisch mehr Zeit für das Erreichen des nächsten Niveaus an als in Sprachen wie Italienisch, Spanisch oder Niederländisch.

Zielniveaus der Sprachmodule nach dem GeR

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GeR)

Wenn Sie in einer Sprache noch keine Vorkenntnisse haben, starten Sie mit einem Kurs auf Niveau A1.

Modulangebot im WiSe 2024/25

Vor der Sichtbarschaltung des Lehrangebots in Stud.IP finden Sie hier eine Preview unseres Kursangebots im WiSe 2024/25 - am besten in Google Chrome oder MS Edge öffnen. Die Anmeldung zu allen Modulen erfolgt in Stud.IP - für die Sprachmodule ab Montag, den 16. September 24 um 17 Uhr.

Einen Studentin macht einen Test am Computer (JESHOOTS.COM on Unsplash)

Online-Einstufungstests

Wenn Sie Ihr jetziges Niveau in Deutsch oder Englisch nicht kennen, können Sie einen Einstufungstest machen, bevor Sie ein Modul im Profilierungs-bereich wählen.

Modulbeschreibungen

Ordnungen

Für Sprachmodule, die im Profilierungsbereich angeboten werden, gelten die allgemeinen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (RPO) sowie die besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung für den studiengangsübergreifenden Profilierungsbereich:

Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Vechta (vgl. Amtliche Mitteilungsblätter Ausgabe 14/2017)

Prüfungsordnung für den studiengangsübergreifenden Profilierungsbereich (vgl. Amtliche Mitteilungsblätter Ausgabe 17/2019)

Für digitale Prüfungen gilt zusätzlich folgende Ordnung:

Ergänzungsordnung zur digitalen Durchführung von Prüfungen EODigiP (vgl. Amtliche Mitteilungsblätter 41/2021)

 

Im WiSe 22/23 sind folgende Ordnungen für digitale Prüfungen vom Präsidium nicht in Kraft gesetzt worden:

Ergänzungsordnung zur Durchführung von Prüfungen unter Pandemiebedingungen (EOP) (Amtliche Mitteilungsblätter Ausgabe 02/2021) Zu Sprachprüfungen vgl. § 12 in der EOP.

Ergänzungsordnung zur Durchführung von Klausuren unter Pandemiebedingungen (EOK) (Amtliche Mitteilungsblätter Ausgabe 64/2020)

 

Die Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen erfolgt im Online-Service der Universität Vechta. Vor der Prüfung besteht die Möglichkeit, sich einmal wieder abzumelden. Wer sich von der Prüfung nicht wieder abmeldet und ohne Krankmeldung (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) der Prüfung fernbleibt, hat die Prüfung nicht bestanden.

Nachgeschrieben werden können Sprachprüfungen nur von Studierenden, die an einer Prüfung wegen Krankheit (Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) nicht teilnehmen konnten. Wer zur Prüfung nicht angemeldet war bzw. sich wieder abgemeldet hat, kann eine Prüfungsleistung nicht nachholen. Nicht bestandene Prüfungsleistungen können wiederholt werden. Da die Anzahl der möglichen Wiederholungsprüfungen je nach Studiengang verschieden ist, sollten Studierende, die eine Prüfung wiederholen möchten, sich vor der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei der Zentralen Studienberatung oder der Studiengangskoordination nach den Regelungen in ihrem Studiengang erkundigen.

Sofern der jeweilige Studiengang einen Profilierungsbereich  als Teil des Studienprogramms vorsieht, können alle Sprachmodule auf das Studium angerechnet werden. Darüber hinaus können die im Profilierungsbereich absolvierten Sprachmodule als "zusätzlich erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen" gemäß § 6 RPO auf Ihrem Transcript of Records ausgewiesen werden.Wenn Sie in einem Modul Credit Points (CP) für Ihr Studium erwerben möchten oder dieses im Zusatzbereich auf Ihrem Transcript of Records ausgewiesen werden soll, müssen Sie eine Prüfungsleistung erbringen. Genauere Informationen zu den Prüfungsformen finden Sie in der jeweiligen Modulbeschreibung. Die Anzahl der CP ist in der Modulbeschreibung ausgewiesen und für alle Studiengänge einheitlich.

Bitte beachten Sie in der Prüfungsordnung für den Profilierungsbereich insbesondere § 5 "Besondere Regelungen für Sprachkurse", in dem u.a. geregelt ist, in welchen Fällen eine Anrechnung von Sprachmodulen auf das Studium nicht möglich ist:

  • Wer eine Sprache auf muttersprachlichem Niveau spricht (Erst- oder Zweitsprache), darf keine Kurse in dieser Sprache belegen. (vgl. § 5 Abs. 2 der Prüfungsordnung für den studiengangsübergreifenden Profilierungsbereich)
  • Studierende, die Englisch als Studienfach gewählt haben, dürfen keine Englischmodule im Profilierungsbereich belegen. (vgl. § 5 Abs. 4 der Prüfungsordnung für den studiengangsübergreifenden Profilierungsbereich)
  • Nicht-deutschsprachige Studierende, die  einen Bachelor- oder Masterabschluss an der Universität Vechta anstreben, können CP nur in den Deutsch-als-Fremdsprache-Modulen erwerben, deren Zielniveau oberhalb des nachzuweisenden Studieneingangsniveaus liegt (d.h. oberhalb von B2). (vgl. § 5 Abs. 3 der Prüfungsordnung für den studiengangsübergreifenden Profilierungsbereich)

Es gelten die in der RPO festgelegten Regeln (vgl. RPO § 3). Ob in einem Sprachmodul eine Anwesenheitspflicht besteht, ist in den einzelnen Modulbeschreibungen geregelt.

Das Sprachenzentrum der Universität Vechta ist Mitglied im Fachverband Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (FaDaF)


Bildnachweise: bitters.de für Universität Vechta (Sprachkurse) | JESHOOTS.COM on Unsplash (Einstufungstests)