Eine Fachhochschulreife, die an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einer Gesamtschule erworben wurde, besteht aus zwei Teilen: Dem schulischen Teil und dem fachpraktischen (oder auch: berufsbezogenen) Teil. Nach Abschluss des fachpraktischen Teils (z.B. Ausbildung oder FSJ) stellt die Schule, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde, ein Abschlusszeugnis über die Fachhochschulreife aus.
Es bestehen Studienberechtigungen an der Universität Vechta für folgende Bachelorstudiengänge:
- Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovationen (GeNauSo) - vorbehaltlich der Akkreditierung
- Gerontologie - Altern nachhaltig gestalten
- Management Sozialer Dienstleistungen
- Soziale Arbeit
Eine Studienberechtigung für den Bachelor Combined Studies (dieser Studiengang wird gewählt, wenn man z.B. das Lehramt anstrebt) besteht nur, wenn eine entsprechende Fachbindung von der Schule bescheinigt wurde. Diese sollte sich an den Fachrichtungen der Fachoberschulen, z.B. "Wirtschaft und Verwaltung" oder "Gesundheit und Soziales" orientieren. Die inhaltliche Ausrichtung des fachpraktischen Teils der FH-Reife bestimmt die auszuweisende Fachbindung. Diese kann die Schule auch in einem separaten Schreiben bestätigen.
Sollte Ihnen keine Fachbindung vorliegen, prüfen wir gern für Sie, welche Studienberechtigungen für den Bachelor Combined Studies bestehen. Senden Sie bitte folgende Unterlagen an maria.goldberg@uni-vechta.de:
- Das Zeugnis, auf dem die vollständige Fachhochschulreife ausgewiesen wird
- Eine Bescheinigung der Einrichtung, in der Sie den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben, über Umfang, Art und Tätigkeiten.
Bitte beachten Sie: eine Hochschulzugangsberechtigung liegt grundsätzlich erst vor, wenn der berufspraktische Teil abgeschlossen wurde. Daher wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens das Datum des Erwerbs der vollständigen Fachhochschulreife verwandt und nicht das Datum, an dem der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt wurde. Dies gilt auch für die Berechnung von Wartesemestern in zulassungsbeschränkten Studienfächern bzw. Studiengängen (derzeit: Germanistik und Sachunterricht).
Sie können sich auch um einen Studienplatz bewerben bzw. einschreiben, wenn der berufspraktische Teil (z.B. FSJ) nach der Bewerbungsfrist endet. Dabei ist zu beachten:
- Der berufspraktische Teil muss spätestens am 30.9.2024 enden
- Die Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studienfächer bzw. -Studiengänge muss im Bewerbungszeitraum Anfang Juni bis 15. Juli über unser Online-Portal erfolgen
- Bei der Bewerbung muss zwingend eine Bescheinigung des Trägers / Arbeitsgebers bei dem der fachpraktische Teil absolviert wird, beigefügt werden. In dieser Bescheinigung muss der konkrete Zeitraum des FSJ, BFD bzw. der Ausbildung benannt sein und es müssen die Tätigkeiten aufgeführt werden, die Sie ausgeübt haben.
Wartezeiten werden ausschließlich bei der Studienplatzvergabe für zulassungsbeschränkte Studiengänge berechnet.
Als Wartezeit wird die Zeit berücksichtigt, in der Sie nach dem Erwerb der vorllständigen Hochschulzugangsberechtigung nicht studiert haben.
Da Sie eine Hochschulzugangsberechtigung erst erlangen, nachdem der fachpraktische Teil abgeschlossen ist, wird die Zeit der Ausbildung nicht als Wartezeit gewertet, sofern die Ausbildung den fachpraktischen Teil der Fachhochschulreife darstellt.
Sollten Sie die Ausbildung nach dem Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife begonnen haben, wird die Zeit der Ausbildung als Wartezeit gewertet.
Im Bachelor Combiend Studies sind die Studienfächer Germanistik und Sachunterricht zulassungsbeschränkt. Studieninteressierte bewerben sich um einen Studienplatz und es findet ein Auswahlverfahren statt. Die Auswahlnote ist dabei ein entscheidendes Kriterium. Sie setzt sich im Verhältnis 70 : 30 aus der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und einer Eignungsnote zusammen.
Für die Eignungsnote wird aus den Fachnoten der letzten vier Schulhalbjahre der Durchschnitt gebildet (Germanistik). Für Sachunterricht werden die Fachnoten des Bezugsfaches entsprechend herangezogen (z.B. Biologie oder Geschichte).
Für die Auswertung der Fachnoten ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns mit Ihrem Abschlusszeugnis sämtliche Halbjahreszeugnisse der letzten vier Schulhalbjahre in amtl. begl. Fotokopie zur Verfügung stellen. Sollten Sie tatsächlich keine oder weniger als vier Halbjahreszeugnisse erhalten haben, notieren Sie dieses bitte formlos (handschriftlich) auf dem eingereichten Zeugnisbeleg. Im Bewerbungsportal tragen Sie bei fehlendem Halbjahreszeugnis eine "Null" ein.
Im Bewerbungsportal müssen Punkte statt Noten angegeben werden. Eine Umrechnungstabelle finden Sie in unseren FAQs Bewerbung und Studium unter dem Stichwort "Notenumrechnung".
Die Schulhalbjahreszeugnisse müssen der Bewerbung in Form von amtlich beglaubigten Fotokopien beigefügt werden.
Bei einer Fachhochschulreife, die aus einem schulischen und fachpraktischen Teil besteht, werden zur Ermittlung der Auswahlnote ausschließlich die Noten aus dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zugrundegelegt.
Ja, Sie können sich bewerben.
Voraussetzung: Der fachpraktischer Teil (z.B. Ausbildung oder FSJ) endet zwischen dem Ende der Bewerbungsfrist und dem Semesterbeginn.
Wichtig: Bitte fügen Sie dem Zulassungsantrag eine Bestätigung über das Ausbildungsende bzw. Ende des FSJ bei. Diese muss die Ausbildungsstelle bzw. der Träger, bei dem Sie den fachpraktischen Teil absolvieren, ausstellen.
Bei Bewerbungen mit beruflicher Qualifikation werden keine Wartesemester berücksichtigt.
Die Durchschnittsnote ist das alleinige Kriterium bei der Studienplatzvergabe. Es wird das Zeugnis herangezogen, welches zur Hochschulzugangsberechtigung führt, z.B. der Meisterbrief oder bei der sog. "3-plus-3-Regelung" das Zeugnis der zuständigen Berufskammer (Industrie- und Handelskammer, Ärztekammer, Handwerkskammer etc.).