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Einschreibung in einen Masterstudiengang an der Universität Vechta

Sommersemester 2025

 

Das Bewerbungsportal für das Sommersemester 2025 ist geöffnet.

Alle Masterstudiengänge sind zulassungsfrei, unterliegen aber spezifischen Zugangsvoraussetzungen. Sie können sich für ein erstes Fachsemester in ergänzenden Angeboten der Lehrerbildung und für höhere Fachsemester in verschiedenen Masterstudiengängen (s.u.) bewerben bzw. einschreiben. Wir empfehlen Ihnen, den Antrag über das Bewerbungsportal frühzeitig abzugeben.

 

Gebäude Q (Bild: Universität Vechta/Meckel)

Unsere Masterstudiengänge - Fristen, Verfahren und Beschränkungen

Zum Sommersemester 2025 können Sie sich für

  • ein höheres Fachsemester (2. bzw. 4.) der Studiengänge Master of Education, Master Alternswissenschaften / Gerontologie, Master Management sozialer Dienstleistungen, Master Soziale Arbeit, Master Kulturwissenschaften, Master Transformationsmanagement in ländlichen Räumen sowie für
     
  • das erste Fachsemester in den ergänzenden Angeboten der Lehrerbildung, das heißt Erweiterungsfächer, Anpassungslehrgang bzw. Quereinstieg in das Lehramt bewerben bzw. einschreiben.

Schauen Sie auch in die Übersicht Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten und -fristen (pdf)
Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf.

Zu den Erweiterungsfächern im Master of Education sowie zu höheren Fachsemestern in Masterstudiengängen beachten Sie bitte die unter den Stichworten aufgeführten Besonderheiten.

 

Allgemeine Infos und Fristen für Masterstudiengänge:

Zulassungsbeschränkung

nein

(Besonderheiten gelten bei den zulassungsbeschränkten Erweiterungsfächern "Deutsch" und "Sachunterricht")

Einschreibungsverfahrenausschließlich online (über das Bewerbungsportal)
Online-Bewerbung/EinschreibungEmpfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09.*
Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03.*

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 8 Wochen; wir empfehlen eine frühzeitige Bewerbung, damit Sie rechtzeitig zum Beginn der Lehrveranstaltungen immatrikuliert sind und alle erforderlichen Zugänge etc. erhalten. Mit der letzten Frist muss die vollständige Bewerbung inklusiv der erforderlichen Nachweise und Anrechnungsbelege (z.B. bei höherem Fachsemester) für eine Zugangsprüfung vorliegen. 

*Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf.

Bescheid und Annahme für Externe und WiedereinschreibungenDer elektronische Bescheid wird im Bewerbungsportal in den "Antragsdetails" eingestellt. Es besteht eine 14-tägige Annahmefrist. Eine spätere Annahme und/oder Überweisung bis 30.09. bzw. 31.03. sind gestattet, verzögern aber die Immatrikulation und damit den Versand der Zugangsdaten.
In Einzelfällen (wenn der Bescheid erst ab Mitte September/März eingeht) wird eine Annahme bis max. 31.10./30.04. akzeptiert.
Bescheid und Annahme für Interne (Rückmelderinnen & Rückmelder)

Bei internen Studierenden, die in den Master wechseln, ist bei einer Zulassung ohne Auflagen kein Bescheid und keine Annahme vorgesehen. Der Stand wird im Bewerbungsportal im Info-Feld (!) angezeigt. Nur bei einer Ablehnung oder bei Auflagen finden Sie einen elektronischen Bescheid im Bewerbungsportal in den "Antragsdetails". 

Überweisen Sie bitte den Semesterbeitrag innerhalb der jeweiligen Rückmeldefrist!

Nachsendefrist für Einschreibunterlagen (nicht Anrechnungsbelege!)

Wintersemester:   31.10.       Sommersemester:  30.04.

Nachreichungen können über das Kontaktformular erfolgen.
Ausnahme: In deutscher Sprache übersetzte und amtlich beglaubigte Dokumente (d. h. Zeugnisse, Urkunden) müssen immer auf dem Postweg an die Universität Vechta, Immatrikulationsamt - Team Master, Driverstr. 22, 49377 Vechta gesendet werden. 

Nachweis des Bachelorabschlusses bei vorbehaltlicher Einschreibung im WintersemesterEnde des 1. Mastersemesters (31.03. des Folgejahres)
Erweiterungsfächer zum
Wintersemester 2024/25

M.Ed. Grundschule:
Deutsch/Germanistik *
Englisch/Anglistik
Gest.Werken/Designpädagogik **
Kath.Religion/Kath.Theologie
Mathematik
Musik/Musikpädagogik **
Sachunterricht *
Sport/Sportwissenschaft **

M.Ed. Real- und Hauptschule:
Biologie
Deutsch/Germanistik *
Englisch/Anglistik
Erdkunde/Geographie
Geschichte/Geschichtswissenschaft
Gest.Werken/Designpädagogik **
Kath.Religion/Kath.Theologie
Mathematik
Musik/Musikpädagogik **
Politik/Politikwissenschaft
Sport/Sportwissenschaft **

Erweiterungsfächer zum
Sommersemester 2025
M.Ed. Grundschule:
Gest.Werken/Designpädagogik **
Sport/Sportwissenschaft **
 
M.Ed. Real- und Hauptschule:
Biologie
Gest.Werken/Designpädagogik **
Sport/Sportwissenschaft **
* Zulassungsbeschränkung 

Für die Erweiterungsfächer im Master of Education gelten die Zulassungbeschränkungen der Studienfächer im Bachelor Combined Studies für das jeweilige Semester.

Informieren Sie sich hierzu in der Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen (pdf) !

Bei Interesse an einem zulassungsbeschränkten Erweiterungsfach wenden Sie sich bitte im Vorfeld (vor dem 15.07.) an die Zentrale Studienberatung (zsb@uni-vechta.de). 

** Eignungsprüfungsfach

Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Faches im Bachelor Combined Studies. Entnehmen Sie der Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen (pdf), welche Fächer im jeweiligen Semester Eignungsprüfungsfächer sind. 

Bewerbungs-/Einschreibfrist zur Aufnahme

zulassungsbeschränkt:  15.07.
WiSe 2024/25:  Deutsch/Germanistik und Sachunterricht !


zulassungsfrei: 
Empfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09.*
Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03.*

*Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf.

Nachweis des Bachelorabschlusses bei vorbehaltlicher Einschreibungnur im Wintersemester: bis zum Ende des 1. Mastersemesters (31.03.)

Auch für Masterstudiengänge ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich. Zum Wintersemester sind Einstufungen nur für das 3. Fachsemester, zum Sommersemester in der Regel nur für das 2. oder 4. Fachsemester möglich. Informieren Sie sich in der Übersicht Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten und -fristen (pdf).

Beantragen Sie frühzeitig die Anerkennung von Leistungen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester für Masterstudiengänge. Informationen und Anträge finden Sie auf unserer Homepage unter Informationen zu Anerkennungen, Höherstufung und Wechsel.

!!! Anerkennungen sowie Leistungsnachweise müssen spätestens mit Ablauf der Bewerbungs-/Einschreibfrist vorliegen !!!

Zulassungsbeschränkung

nein
Bewerbungs-/EinschreibfristEmpfehlung Wintersemester 15.07., spätestens bis zum 30.09.
Empfehlung Sommersemester 15.01., spätestens bis zum 31.03.

Schritt für Schritt zur Einschreibung in den Master - Das Wichtigste auf einen Blick

Bevor Sie mit der Bewerbung starten, überfliegen Sie bitte die verschiedenen Schritte zur Anmeldung, Online-Bewerbung und Einschreibung !

Schritt 1: Zugangsvoraussetzungen prüfen

Im ersten Schritt können Sie sich auf der Seite des Studiengangs über die Zulassungsvoraussetzungen informieren. Im Steckbrief erfahren Sie, wie viele Credit Points Sie mindestens für eine vorläufige Zulassung brauchen oder welche Fachrichtungen den Start ins Masterstudium ermöglichen. Bei Fragen berät die jeweilige Studiengangskoordination Sie gerne.

Im Falle eines Studienabschlusses aus dem Ausland können Sie sich beim International Office beraten und Ihre Studienberechtigung für ein Masterprogramm prüfen lassen.

Schritt 2: Anmeldung Bewerbungsportal über Login Uni-Account oder Registrierung  

Es gibt ein uni-internes Bewerbungsportal, über welches sämtliche Bewerbungen und Einschreibungen abgewickelt werden.

Online-Bewerbung für INTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** MIT gültigem Uni-Account ***
Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).

Online-Bewerbung für EXTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** OHNE gültigem Uni-Account ***
Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch. 
Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.

Schritt 3: Bewerbung im Online-Portal

Nach der Registrierung / Anmeldung können Sie Ihre Bewerbung vornehmen. Achten Sie hierbei auf die jeweiligen Fristen. Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht bereits eingescannt haben, benötigen Sie einen Scanner für den Prozess. In der Bewerbung werden nur PDF-Dateien akzeptiert, die maximal 2 MB groß sind. Im Internet finden sich zahlreiche Websites und Programme zum Konvertieren von Dokumenten zu einer PDF-Datei und zur Komprimierung dieser. Nach Abschluss der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit weiteren Infos.

Folgende Daten bzw. digitale Nachweise (PDFs) brauchen Sie:

  1. Daten zu Ihrer ersten Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Fachhochschulreife)
  2. Nachweise Ihres Vorstudiums (d. h. in deutscher Sprache übersetzte Leistungsnachweis/e und ggf. alle Hochschulzeugnisse)
  3. Anerkennungsnachweise, z. B. für Einstufung in Höheres Fachsemester  (siehe Anerkennung von Prüfungsleistungen)
  4. Lebenslauf mit Auflistung der gesamten Studienzeiten (nur erforderlich, wenn Sie aktuell nicht an der Universität Vechta eingeschrieben sind)
  5. Bescheinigungen über Studienzeiten zur Ermittlung der Hochschul-/ Urlaubs-/ Mastersemester, sofern Sie an einer fremden Hochschule in Deutschland studiert haben.
  6. bei internen Bewerbungen bzw. Wiedereinschreibungen geben Sie Ihre Matrikelnummer an
  7. ggf. spezielle Nachweise (z. B. Ausnahmegenehmigung der Fächerkombination, Bescheid Kultusministerium oder Landesschulbehörde, Eignungsprüfungsbeleg etc.)
  8. ggf. Sprachnachweis gem. Immatrikulationsordnung §1,3 (Erläuterungen siehe nächster Punkt)
  9. ggf. Nachweis einer Namensänderung, wenn nach der Ausstellung Ihres Zeugnisses oder des Leistungsnachweises Ihr Name geändert wurde

Wenn Sie weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung noch ein abgeschlossenes deutsches Vorstudium haben, brauchen wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Informieren Sie sich in der Immatrikulationsordnung §1,3.

Mögliche Nachweise sind zum Beispiel:

  • DSH Stufe 2 oder
  • TestDaF mindestens Stufe 4 in allen vier Prüfungsteilen oder
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch (C1 OD) oder
  • Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II) der Kultusministerkonferenz oder
  • telc Deutsch C1 Hochschule

Schritt 4: Online-Immatrikulation

Im nächsten Schritt geben Sie alle Daten für Ihre Online-Immatrikulation im Portal ein. Rückmelder*innen überspringen diese Abfragen automatisch, bei der letzten Auswahl "Studiengangswechsel oder Parallelstudium" klicken Sie beim Übergang vom Bachelor in den Master in der Regel "Studiengangswechsel" an (auch wenn der Bachelorstudiengang im Wintersemester vorübergehend parallel studiert wird). Nur, wenn Sie tatsächlich einen weiteren Studiengang parallel studieren möchten, wählen Sie "Parallelstudium". 

Sobald Sie die Online-Immatrikulation abgeschlossen haben, können Sie weitere Nachweise zur Zugangsprüfung nachträglich nur noch über das Kontaktformular versenden. Auf den postalischen Versand eines Bewerbungsantrages wird gänzlich verzichtet. Bitte senden Sie uns zu diesem Zeitpunkt noch keine Unterlagen auf dem Postweg zu.

Der Antragsstatus Ihres Antrages muss "Immatrikulation beantragt" lauten. Im Status "in Vorbereitung" oder "zulassungsfrei" wird der Antrag nicht im Immatrikulationsamt bearbeitet, da er noch nicht vollständig ist. 

Innerhalb von 1-5 Werktagen nach Ihrer Online-Immatrikulation wird Ihr Antrag durch das Immatrikulationsamt bearbeitet und erhält den Antragsfachstatus „Immatrikulation in Bearbeitung“. Verfolgen Sie nun regelmäßig den aktuellen Bearbeitungsstand im Bewerbungsportal und halten Sie Ihr E-Mail-Postfach immer im Blick. 

 

Nachstehende Angaben brauchen wir von Ihnen für die Online-Immatrikulation:

  1.  Angaben zur Studienvergangenheit, Ersteinschreibung und (geplanten) Hochschulabschluss
  2.  ggf. Angaben zu Parallelstudium
  3.  Angaben zu Auslandsaufenthalten
  4.  Angaben zur Krankenversicherung (Betriebsnummer, KV-Nummer und Name der Krankenversicherung oder Befreiung)
    Neu ab 2022: Sie müssen Ihrer Krankenversicherung den Studienwunsch mitteilen, damit der erforderliche elektronische Datentransfer zwischen Hochschule und Ihrer Krankenkasse erfolgen kann. Entsprechende Informationen finden Sie im FAQ Krankenversicherungspflicht und in den Informationen zum elektronischen Krankenversicherungsmeldeverfahren - SMV (pdf). Bei Ihrer Meldung an die Krankenkasse halten Sie die Absendernummer der Universität Vechta H0000998 bereit.
  5.  Angaben zu Beruf und Praxis
  6.  ein zum Hochladen geeignetes Lichtbild zur Erstellung Ihrer Unicard

Schritt 5: Zugangsprüfung und elektronische Übermittlung der Bescheide über die (bedingte) Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Zugangsvoraussetzungen

Im Bewerbungsportal erhalten Sie alle Informationen zum Stand Ihrer Einschreibung. Grundsatzbeschlüsse des jeweiligen Studienganges erlauben teils eine direkte Zulassung. In anderen Fällen bedarf der Vorgang eine Prüfung z. B. durch die Studiengangskoordination (ggf. den Prüfungsausschuss) oder das International Office. Die Prüfung kann unter Umständen längere Zeit in Anspruch nehmen. Im Bewerbungsportal wird Ihnen der Stand Ihres Antrages in Klartext (oben rechts) angezeigt. Schauen Sie daher regelmäßig in das Bewerbungsportal! Fehlende Nachweise entnehmen Sie dem hellbraun und gestrichelt umrandeten Feld.  

  • Bei Bewerbungen externer und ehemaliger Studierender werden die Bescheide über die (vorbehaltliche) Erfüllung mit oder ohne Auflagen bzw. Nichterfüllung der Zugangskriterien im Bewerbungsportal in elektronischer Form für Sie hinterlegt.
  • Interne Bewerberinnen und Bewerber, die sich ordnungsgemäß für das Folgesemester rückgemeldet haben, erhalten bei vorläufiger oder endgültiger Erfüllung der Zugangskriterien i.d.R. keinen elektronischen Bescheid, sondern lediglich einen entsprechenden Text im Bewerbungsportal (oben rechts). Nur, wenn sich Auflagen ergeben oder der Antrag abgelehnt werden muss, wird ein elektronischer Bescheid im Portal hinterlegt. Da sich Auflagen teils erst bei Bachelorabschluss im Laufe des ersten Mastersemesters ergeben, kann so ein Auflagen- oder abschließender Ablehnungsbescheid auch nach Schließung des Portals an die UniMailAdresse verschickt werden. 

Der elektronische Bescheid im Bewerbungsportal:
Sie gehen „Zu meiner Bewerbung“ und lassen sich die „Antragsdetails anzeigen“. Hier finden Sie unter „Nachweise zur Zugangsprüfung in Masterstudiengängen und Masterbescheid“, letzter Punkt „Masterbescheid“.  Den Bescheid im PDF-Format müssen Sie auf Ihrem PC herunterladen. Die Inhalte des Bescheides (Annahmefrist, einzureichende Unterlagen, Auflagen etc.) sind dringend zu beachten. Speichern Sie sich diesen für Ihre Unterlagen unbedingt persönlich ab. Nach Schließung des Bewerbungsportals des jeweiligen Semesters haben Sie weder Zugriff auf Ihre Bewerbungsdaten noch auf den digitalen Bescheid. 

 

Schritt 6: Schriftliche Annahmeerklärung unter Einreichung der beglaubigten Dokumente und weiterer Unterlagen und Sonderanträge

  • Externe und ehemalige BewerberInnen entnehmen alle weiteren Informationen dem elektronischen Zulassungsbescheid. Diese Personen müssen den Studienplatz schriftlich annehmen. Hier finden Sie die Annahmeerklärung Masterstudiengänge-PDF zum Download. Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen gemäß Checkliste bei. Zeugnisse, Übersetzungen, Leistungs- und Sprachnachweise müssen dann amtlich beglaubigt (oder mit einem Verifikationscode versehen) auf dem Postweg eingereicht werden. Anlagen wie Studienbescheinigungen genügen in einfacher Kopie.

    Wenn noch nicht geschehen, informieren Sie nun Ihre Krankenkasse über Ihr angestrebtes Studium, damit diese rechtzeitig die elektronische Meldung an die Universität sendet. Lesen Sie dazu den FAQ Krankenversicherungspflicht.

    Kontrollieren Sie regelmäßig im Bewerbungsportal, ob Sie Unterlagen für die Immatrikulation nachreichen müssen. Fehlende Unterlagen können je nach Art elektronisch über das Kontaktformular oder postalisch mit diesem Deckblatt (Belegbogen nachzureichende Unterlagen - PDF) unter Angabe des beantragten Studiengangs und der Bewerbungsnummer noch bis zum 31.10. bzw. 30.04. nachgereicht werden. Je später die Unterlagen eingehen, desto später erhalten Sie auch Ihre Zugangsdaten und Semesterunterlagen. 

    Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen erst nach Überweisung des Semesterbeitrags vollständig sind. Informationen zum aktuellen Semesterbeitrag sowie die Kontoverbindung der Universität Vechta finden Sie auf der Seite Semesterbeitrag und Rückmeldung
  • Interne BewerberInnen müssen keine Annahme senden, da sie bereits eingeschrieben sind. Sobald eine vorläufige oder endgültige Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen festgestellt und der vollständige Semesterbeitrag für die Rückmeldung eingegangen ist, erfolgt zeitnah eine vorläufig parallele (wg. fehlendem Abschluss) bzw. endgültige Einschreibung in den Masterstudiengang. Die Statusänderung zu “immatrikuliert“ wird Ihnen im Bewerbungsportal angezeigt. Kontrollieren Sie Ihre Daten unbedingt im Online-Service.

    Die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse liegt uns bei bereits an der Universität Vechta eingeschriebenen Studierenden vor und wird nicht erneut benötigt, es sei denn, Sie wechseln Ihre Krankenkasse. Das Fortführen Ihres Studiums und den Wechsel in einen Masterstudiengang teilen Sie aber dennoch Ihrer Krankenkasse mit.  

 

Schritt 7: Immatrikulation (eigentliche Einschreibung) für externe Bewerbungen und Wiedereinschreibungen

Wenn nach Annahme des Studienplatzes alle Unterlagen vollständig sind und die Zahlung eingetroffen ist, erfolgt die Immatrikulation, die Ihnen dann in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt wird (Antragsfachstatus “immatrikuliert“). Ergänzend dazu übersenden wir Ihnen eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zur UniCard. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.


Fehlt für den Studienbeginn einzig die elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus und/oder der vollständige Zahlungseingang, erfolgt eine "vorläufige  Immatrikulation" als "StudentIn (vorläufig)", welches für Sie aber keinerlei Vorteile bringt. Sie können ggf. schon eine Matrikelnummer im Portal sehen, erhalten aber weder Ihre Stud-IP-Daten, noch den Zugang zu Ihren Bescheinigungen im Online-Service oder Ihre UniCard. Erst wenn die Meldung Ihrer Krankenkasse und die Zahlung eingegangen sind, wechselt der Antragsstatus in "immatrikuliert" und Sie erhalten alle Studierendenunterlagen. Lesen Sie die weiteren Konsequenzen unter den FAQs vorläufige Immatrikulation / StudenIn (vorläufig) und Krankenversicherungspflicht.

Die Masterprogramme der Universität Vechta

Bildnachweise: Bewerbungsportal (Meckel/Universität Vechta),  FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta), Master of Education (contrastwerkstatt/AdobeStock), Transformationsmanagement (reichdernatur/AdobeStock), Kulturwissenschaften (Meckel/Universität Vechta), Management sozialer Dienstleistungen (contrastwerkstatt/AdobeStock), Gerontologie (Anton/AdobeStock), Soziale Arbeit  (Alessandro Biascioli/AdobeStock)