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Studiengang- oder Studienfachwechsel (Hochschulwechsel)

Sie planen einen Studiengang- oder Studienfachwechsel oder einen Hochschulwechsel an die Universität Vechta. In jedem Fall sollten Sie sich vertraut machen mit den Formalia, die mit diesem Schritt einhergehen. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden: Fach- und Studiengangwechsel in höhere Fachsemester (aufgrund bereits erbrachter credit points), Studiengang- oder Studienfachwechsel ins erste Fachsemester, Gewichtungs- und Bezugsfachwechsel im Bachelor Combined Studies sowie Hochschulwechsel nach und von der Universität Vechta.



Wenn Sie an der Universität Vechta immatrikuliert sind und den Studiengang oder ein bzw. beide Fächer im Bachelor Combined Studies wechseln und sich für das erste Fachsemester bewerben bzw. einschreiben möchten, gelten für Sie die gleichen Fristen, wie bei einer regulären Erstbewerbung.

In zulassungsfreie Studiengänge/-fächer kann jede Studienbewerberin und jeder Studienbewerber wechseln, die oder der die Einschreibvoraussetzungen erfüllt.

Für die Bewerbung in zulassungsbeschränkte Studiengänge/-fächer gilt, dass Sie sich zunächst für den angestrebten Studienfach- oder Studiengangswechsel fristgerecht bewerben müssen (genauere Infos finden Sie in den Bewerbungsinfos). Wenn Ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens der gewünschte Studienplatz zugewiesen wird, können Sie alle Informationen zur weiteren Vorgehensweise dem Bescheid entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Falle eines Studienfach- oder Studiengangwechsels fristgerecht zum Folgesemester zurückmelden.


Wenn Sie beispielsweise den Studiengang oder ein Fach wechseln und sich so viele Credit Points anrechnen lassen können, wie sie für eine Einstufung in ein höheres Fachsemester benötigt werden, bzw. eine Höherstufung beantragen möchten, sollten/müssen Sie über das Bewerbungsportal einen Antrag auf Zulassung ins höhere Fachsemester stellen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Anerkennung von Leistungen.

Alle wichtigen Details zu freien Kapazitäten und damit der Möglichkeit eines Wechsels in ein höheres Fachsemester finden Sie auf den Seiten der Bewerbungsinfos.

Um in ein höheres Fachsemester wechseln zu können, müssen Sie eine geforderte Anzahl an credit points (CP) zur Anrechnung bringen können. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss:

Einstufung in das FachsemesterAnerkannte CP in den Bachelorstudiengängen Soziale Dienstleistungen und allen MasterstudiengängenAnerkannte CP im Bachelor Combined Studies
212

A-Fach 10 / B-Fach 6

328A-Fach 20 / B-Fach 12
444A-Fach 30 / B-Fach 18
560A-Fach 48 / B-Fach 30
680A-Fach 60 / B-Fach 40

Wenn Sie im Studiengang Bachelor Combined Studies die Gewichtung Ihrer Studienfächer ändern wollen (A/B oder B/B) oder das Bezugsfach im Studienfach Sachunterricht wechseln möchten, verwenden Sie bitte das entsprechende Formular im Downloadcenter Studium (Immatrikulationsamt).

Antragsfristen zumSommersemesterWintersemester
- Gewichtungswechsel30.04.31.10.
- Bezugsfachwechsel (Sachunterricht)31.03.30.09.

Bitte beachten Sie: Es werden keine neuen Semesterunterlagen ausgestellt, Sie erhalten keine gesonderte Mitteilung. Schauen Sie in regelmäßigen Abständen in den Online-Service. Nach Erfassung - die auch zeitnah an das Akademische Prüfungsamt gemeldet wird - weist die Immatrikulationsbescheinigung die geänderte Fächergewichtung bzw. Ihr neues Bezugsfach aus. Ein Bearbeitungszeitraum von ca. 4 Wochen muss eingeplant werden.


Sofern Sie einen Hochschulwechsel an eine andere Hochschule anstreben, empfehlen wir Ihnen sich an der aufnehmenden Hochschule zur Mitnahme von CP etc. beraten zu lassen. Ein guter Erstkontakt ist die Zentrale Studienberatung.

Sollten Sie einen Wechsel an unsere Hochschule anstreben, melden Sie sich gern in der Zentralen Studienberatung. Sie berät Sie im Erstkontakt und verweist Sie dann an weitere Ansprechpersonen weiter.


Für Erstsemesterstudierende des Wintersemesters gilt:

Wenn Sie nach dem 30.09. einen Antrag auf Fach- oder Studiengangswechsel in zulassungsfreie Fächer/Studiengänge stellen wollen, müssen Sie den entsprechenden Antrag-Wechsel-Erstsemester.pdf (auch zu finden im Downloadcenter I-Amt) ausgefüllt und unterschrieben digital an immatrikulationsamt.bachelor@uni-vechta.de senden. Das Formular kann mit einer digitalen Unterschrift versehen werden.

 

Das Bewerbungsverfahren in zulassungsfreie Fächer des Bachelorstudiengangs Combined Studies in höhere Fachsemester erläutern wir auf der Webseite "Wechsel BA Combined Studies".

Informationen für den Antrag auf Zulassung in höhere Fachsemester des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit können Sie auf dieser Seite unserer Homepage unter "Wechsel BA Soziale Arbeit" nachlesen.

 

Grundsätzliche Informationen bzgl. der Ausstellung von neuen Bescheinigungen für bereits eingeschriebene Studierende:

Die Immatrikulationsbescheinigung (mit der geänderten Fächerverbindung/Studiengang), die Sie über den Online-Service einsehen können, weist die vollzogene Änderung aus. Über den Online-Service haben Sie außerdem die Möglichkeit, aktuelle Immatrikulationsbescheinigungen auszudrucken. Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Fach- bzw. Studiengangswechsel ist bei Anträgen für das Wintersemester in aller Regel spätestens ab dem 01.12. im Online-Service für Sie einsehbar. Wird ein Wechsel zum Sommersemester vollzogen, sollten Sie diesen spätestens zum 30.04. im Online-Service einsehen können.

Die erfolgte Immatrikulation wird Ihnen nicht in Ihrem Bewerbungsportal als Status angezeigt, wenn Sie den Wechsel als bereits immatrikulierte*r  Studierende*r vollziehen.


Bildnachweise: Bewerbungsinfos (Genn-Blümlein/AdobeStock), Downloadcenter (iconimage/AdobeStock), FAQ (Gajus/AdobeStock)