Der Studiengang befähigt zur wissenschaftlichen Arbeit und bietet den Studierenden die Möglichkeit, in Studienprojekten Erfahrungen mit wissenschaftlicher Forschung zu machen. Er qualifiziert darüber hinaus für eine weitere wissenschaftliche Karriere (Promotion). Zudem ermöglicht der Studiengang einen Aufenthalt an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule in der Regelstudienzeit (Mobilitätsfenster).
Studieninhalte im Pflichtbereich „Soziale Gerontologie“:
- Modul 1: Familie und soziale Beziehungen
- Modul 2: Gesundheit, Pflege und soziale Dienste
- Modul 3: Psychosoziale Anpassung und Selbstregulation im Alter
- Modul 4: Arbeit, Bildung und Lebenslauf
- Modul 5: Produktivität und Partizipation
- Modul 6: Internationale Perspektiven
- Modul 15: Masterarbeit und Mündliche Prüfung
Mehr zu den Studieninhalten finden Sie unter dem Reiter Studiengangsdokumente. Kontaktieren Sie ansonsten gerne auch für inhaltliche Fragen zum Studiengang die Studienfachberatung Gerontologie.
Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Alternwissenschaften / Gerontologie ist nach § 2 Abs. 1 der Zugangs- und Zulassungsordnung ein Bachelor- oder gleichwertiger Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen Studiengang
- Gerontologie,
- Soziale Arbeit,
- Management Sozialer Dienstleistungen
- oder in einem anderen fachlich geeigneten Studiengang.
Die Entscheidung, ob ein Studiengang fachlich geeignet ist, trifft der Prüfungsausschuss. Die positive Feststellung kann mit der Auflage oder der Empfehlung verbunden werden, noch fehlende Module innerhalb von zwei Semestern nachzuholen.
Ergänzend gelten Ausführungsbeschlüsse des Prüfungsausschusses:
Als fachlich geeignet ohne Auflagen gelten die folgenden (Teil-)Studiengänge der Universität Vechta:
- BA Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten (inkl. vorherige Bezeichnung BA Gerontologie)
- BA Management Sozialer Dienstleistungen (inkl. vorherige Bezeichnung BA Dienstleistungsmanagement)
- BA Soziale Arbeit (inkl. vorherige Bezeichnung BA Soziale Arbeit in Humandiensten)
- BACS Wirtschaft und Ethik (inkl. vorherige Bezeichnung BACS Wirtschaft und Ethik: Social Business)
Als fachlich geeignet gelten die Bachelor- oder gleichwertigen Abschlüsse in den folgenden Bereichen bzw. Studiengängen. Über mögliche Auflagen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
- Bereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, bspw.:
- Soziologie
- Sozialwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- Betriebswirtschaftslehre
- Volkswirtschaftslehre
- Bereich Bildungs-, Erziehungs- und Verhaltenswissenschaften, bspw.:
- Bildungswissenschaften
- Erziehungswissenschaften
- Pädagogik, Sozialpädagogik, Geragogik
- Psychologie
- Soziale Arbeit
- Bereich Pflege- und Gesundheitswissenschaften, bspw.:
- Heilpädagogik
- Pflege, Pflegemanagement, Pflegepädagogik
- Gesundheitsmanagement
- Public Health
- Ergotherapie oder Physiotherapie
Über die fachliche Eignung anderer interner und externer Studiengänge entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
Fragen zur Zugangsberechtigung beantwortet die Zentrale Studiengangskoordination.
Hier finden Sie die aktuellen Studiengangsdokumente für den Masterstudiengang Alternswissenschaften / Gerontologie:
Studiengangsdokumente für einen früheren Studienbeginn finden Sie im Downloadcenter.