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Erweiterungsfächer im Master of Education für Grundschulen oder Haupt- und Realschulen

Erweiterungsfächer

 

Durch das Studium eines Erweiterungsfaches können Sie eine Lehrbefähigung für ein weiteres, in der Regel „drittes“ Unterrichtsfach erlangen. Das Erweiterungsfach kann für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen gewählt und parallel im jeweiligen Master of Education oder nach erfolgreicher Beendigung desselben studiert werden (berufsbegleitend oder während des Vorbereitungsdienstes).

 

Das Erweiterungsfach ist kein Studiengang, sondern ein ergänzendes Studienangebot in der Lehrer*innenbildung.

 

Informationen zu den Erweiterungsfächern für das Lehramt an Grundschulen oder Haupt- und Realschulen

Titel/Abschluss

Hochschulzertifikat im Erweiterungsfach

Für das Erweiterungsfach wird kein eigener Hochschulgrad erteilt. Daher kann das Erweiterungsfach erst erfolgreich abgeschlossen und ein Zertifikat hierüber ausgestellt werden, wenn der Abschluss eines Masterstudiengangs oder eines gleichwertigen Studiengangs für die entsprechende Schulform vorliegt, durch den die Voraussetzungen für die Erweiterung nachgewiesen werden.

Regelstudienzeit

Es besteht keine Regelstudienzeit. Allerdings kann das Erweiterungsfach Musik aufgrund des modifizierten Studienverlaufsplans binnen 3 Semestern abgeschlossen werden.

Studienbeginn

In der Regel zum Wintersemester. In Biologie, Gestaltendes Werken/Design und Sport ist die Aufnahme des Studiums auch zum Sommersemester möglich.

Bewerbung

Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist für Deutsch und Sachunterricht der 15.07., für alle übrigen Erweiterungsfächer der 30.09.*

Für Biologie, Gestaltendes Werken/Design und Sport ist auch eine Bewerbung zum Sommersemester möglich. Der Bewerbungsschluss zum Sommersemester ist der 31.03.*

Beachten Sie bitte, dass für die Studienaufnahme der Erweiterungsfächer Gestaltendes Werken/Design, Musik und Sport eine erfolgreiche Eignungsprüfung nachzuweisen ist. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ unter "Eignungsprüfungsfächer".

*Nach Ablauf der Frist nehmen Sie gern Kontakt mit dem Immatrikulationsamt (immatrikulationsamt.master@uni-vechta.de) auf.

Zugang und Zulassung

In dem jeweiligen ergänzenden Teilstudiengang müssen ausreichende Ausbildungskapazitäten vorhanden sein. Eingeschriebene Studierende haben Vorrang. Dies gilt insbesondere in den im BACS zulassungsbeschränkten Teilstudiengängen (siehe aktuelle Übersicht der Bewerbungs- und Einschreibmöglichkeiten,-fristen).

Wenden Sie sich für Informationen hierzu bitte an die Studiengangskoordination Master of Education.

Zulassung für höhere FachsemesterEs besteht keine Zulassung in höhere Fachsemester.
Anerkennungen von vergleichbaren Kompetenzen können beantragt werden.
ECTSIn der Regel 65 CP (das Erweiterungsfach Musik hat 60 CP).

Unterrichtssprache

 

Beratung

Deutsch

 

Wenden Sie sich für weitere Informationen zum Erweiterungsfach bitte an die Studiengangskoordination Master of Education.

 

Bewerber*innen müssen

  • an der Universität Vechta im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach eingeschrieben sein oder
  • an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Masterstudiengang oder einen diesem gleichwertigen Studiengang für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach erfolgreich abgeschlossen haben oder
  • an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss mit lehramtsspezifischem Schwerpunkt und mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach erworben haben; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Konferenz der Kultusminister der Länder (www.anabin.de) festgestellt.

Bitte beachten Sie, dass das Studium der Fächer Gestaltendes Werken/Design, Musik und Sport das erfolgreiche Ableisten einer Eignungsprüfung oder aber ein nach Eignungsprüfungsordnung äquivalenten Nachweis voraussetzen.

Informationen zu den Eignungsprüfungen finden Sie auf den Seiten der Fächer:


Das ergänzende Studienangebot „Erweiterungsfach“ ist eine Zusatzqualifikation und setzt sich zusammen aus fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen des betreffenden Teilstudiengangs im Bachelorstudiengang Combined Studies und im des jeweiligen Teilstudiengangs im Master of Education für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.

Mehr zu den Studieninhalten finden Sie im nächsten Reiter unter Studiengangsdokumente. Kontaktieren Sie ansonsten gerne auch für inhaltliche/organisatorische Fragen die Studiengangskoordination Master of Education.

Das Studienprogramm eines Erweiterungsfaches umfasst 65 Credit Points (CP)
Davon ausgenommen ist das Erweiterungsfach Musik, das aufgrund eines eigens modifizierten Studienprogramms 60 CP umfasst.
Das Studienprogramm eines Erweiterungsfaches setzt sich zusammen aus

  • den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen des entsprechenden Studienfachs (Teilstudiengangs) in der B-Fach Variante im Bachelorstudiengang Combined Studies (60 CP) gemäß der jeweiligen Studienordnung und
  • dem fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Modul des entsprechenden Studienfachs (Teilstudiengangs) im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen (5 CP) gemäß der jeweiligen Studienordnung.

Der Studienverlauf und die Prüfungen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies und die Studiengänge Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen in Verbindung mit den jeweiligen Studienordnungen der Studienfächer geregelt. Das ergänzende Studienangebot Musik ist in einer eigenen Ordnung geregelt.

Ein Orientierungspraktikum, das Allgemeine Schulpraktikum, die Praxisphase, das Projektband, bildungswissenschaftliche Module, die Module des Profilierungsbereiches, eine Bachelorarbeit sowie eine Masterarbeit werden nicht erbracht bzw. absolviert.

Studiengangsdokumente zu den Erweiterungsfächern für das Lehramt an Grundschulen oder Haupt- und Realschulen

Hier leiten wir Sie weiter zu den Studiengangsdokumenten der Erweiterungsfächer für das Lehramt an Grundschulen im Downloadcenter:

Deutsch (Bachelor / Master)
Englisch (Bachelor / Master)
Gestaltendes Werken (Bachelor / Master)
Katholische Religion (Bachelor / Master)
Mathematik (Bachelor / Master)
Musik (siehe individuelle Informationen zum Erweiterungsfach Musik weiter unten auf dieser Seite)
Sachunterricht (Bachelor / Master)
Sport (Bachelor / Master)

Hier leiten wir Sie weiter zu den Studiengangsdokumenten der Erweiterungsfächer für das Lehramt an Haupt- und Realschulen im Downloadcenter:

Biologie (Bachelor/ Master)
Deutsch (Bachelor / Master)
Englisch (Bachelor / Master)
Erdkunde (Bachelor / Master)
Geschichte (Bachelor / Master)
Gestaltendes Werken (Bachelor / Master)
Katholische Religion (Bachelor / Master)
Mathematik (Bachelor / Master)
Musik (siehe individuelle Informationen zum Erweiterungsfach Musik weiter unten auf dieser Seite)
Politik (Bachelor / Master)
Sport (Bachelor / Master)

Informationen zum Erweiterungsfach Musik

Titel/AbschlussHochschulzertifikat im Erweiterungsfach
Regelstudienzeit

Es besteht keine Regelstudienzeit. Allerdings kann das Erweiterungsfach Musik nach Studienverlaufsplan binnen 3 Semestern abgeschlossen werden.

Für das Erweiterungsfach wird kein eigener Hochschulgrad erteilt. Daher kann das Erweiterungsfach erst erfolgreich abgeschlossen und ein Zertifikat hierüber ausgestellt werden, wenn der Abschluss eines Masterstudiengangs oder eines gleichwertigen Studiengangs für die entsprechende Schulform vorliegt, durch den die Voraussetzungen für die Erweiterung nachgewiesen werden.

Studienbeginn

Wintersemester

BewerbungBewerbungsschluss zum Wintersemester ist der 30.09.
Zugang

In dem jeweiligen ergänzenden Studiengang müssen ausreichende Ausbildungskapazitäten vorhanden sein. In dem betreffenden Fach eingeschriebene Studierende haben Vorrang. Das erfolgreiche Ableisten einer Eignungsprüfung ist Voraussetzung für die Studienaufnahme im Fach Musik, weitere Informationen finden sie unter Eignungsprüfung.

Zulassung für höhere FachsemesterEs besteht keine Zulassung in höhere Fachsemester.
Anerkennungen von vergleichbaren Kompetenzen können beantragt werden.
ECTS60 CP

Unterrichtssprache

Deutsch


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