Bewerber*innen müssen
- an der Universität Vechta im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach eingeschrieben sein oder
- an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Masterstudiengang oder einen diesem gleichwertigen Studiengang für das Lehramt an Grundschulen oder an Haupt- und Realschulen mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach erfolgreich abgeschlossen haben oder
- an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss mit lehramtsspezifischem Schwerpunkt und mit zwei anderen Fächern als dem angestrebten Erweiterungsfach erworben haben; die Gleichwertigkeit wird nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Konferenz der Kultusminister der Länder (www.anabin.de) festgestellt.
Bitte beachten Sie, dass das Studium der Fächer Gestaltendes Werken/Design, Musik und Sport das erfolgreiche Ableisten einer Eignungsprüfung oder aber ein nach Eignungsprüfungsordnung äquivalenten Nachweis voraussetzen.
Informationen zu den Eignungsprüfungen finden Sie auf den Seiten der Fächer:
Das ergänzende Studienangebot „Erweiterungsfach“ ist eine Zusatzqualifikation und setzt sich zusammen aus fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen des betreffenden Teilstudiengangs im Bachelorstudiengang Combined Studies und im des jeweiligen Teilstudiengangs im Master of Education für das Lehramt an Grundschulen bzw. für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.
Mehr zu den Studieninhalten finden Sie im nächsten Reiter unter Studiengangsdokumente. Kontaktieren Sie ansonsten gerne auch für inhaltliche/organisatorische Fragen die Studiengangskoordination Master of Education.
Das Studienprogramm eines Erweiterungsfaches umfasst 65 Credit Points (CP)
Davon ausgenommen ist das Erweiterungsfach Musik, das aufgrund eines eigens modifizierten Studienprogramms 60 CP umfasst.
Das Studienprogramm eines Erweiterungsfaches setzt sich zusammen aus
- den fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Modulen des entsprechenden Studienfachs (Teilstudiengangs) in der B-Fach Variante im Bachelorstudiengang Combined Studies (60 CP) gemäß der jeweiligen Studienordnung und
- dem fachwissenschaftlichen und/oder fachdidaktischen Modul des entsprechenden Studienfachs (Teilstudiengangs) im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen (5 CP) gemäß der jeweiligen Studienordnung.
Der Studienverlauf und die Prüfungen sind in der jeweiligen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Combined Studies und die Studiengänge Master of Education für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Haupt- und Realschulen in Verbindung mit den jeweiligen Studienordnungen der Studienfächer geregelt. Das ergänzende Studienangebot Musik ist in einer eigenen Ordnung geregelt.
Ein Orientierungspraktikum, das Allgemeine Schulpraktikum, die Praxisphase, das Projektband, bildungswissenschaftliche Module, die Module des Profilierungsbereiches, eine Bachelorarbeit sowie eine Masterarbeit werden nicht erbracht bzw. absolviert.