Bewerber*innen für das Fach Musikpädagogik müssen ihre besondere musikalische Befähigung nachweisen. In der Eignungsprüfung soll nachgewiesen werden, dass musikalische Fähigkeiten insbesondere in den Bereichen Gehörbildung, Gesang, Spiel eines Instruments und der Anwendung grundlegender fachlicher Kenntnisse der Musiklehre vorhanden sind. Die Eignungsprüfung unterteilt sich in drei Prüfungs- und Bewertungsbereiche:
- Schriftliche Prüfung: Gehörbildung und elementare Musiktheorie (Dauer: 45 Minuten),
- Praktische Prüfung: Instrumentalspiel oder Gesang nach eigener Wahl (Dauer: 15 Minuten),
- Mündliche Prüfung (Dauer: 15 Minuten).
Bewerber*innen, die bereits an einer anderen Hochschule in einem künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengang Leistungen erbracht haben, oder in vergleichbarer Weise eine besondere künstlerische Befähigung nachweisen können, können auf Antrag von der Eignungsprüfung befreit werden.
Der Button "Termine/Infos/Kontakt" hält alle Infos zur Eignungsprüfung für Sie bereit. Weiteres entnehmen Sie bitte der Eignungsprüfungsordnung. Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständige Ansprechperson im Fach Musikpädagogik wenden.