Promovieren in Vechta
An der Universität Vechta können Sie momentan nach dem traditionellen Modell der sog. Individualpromotion promovieren. Das bedeutet, dass Sie bei der Bearbeitung Ihres Promotionsthemas von einem "Doktorvater" bzw. einer "Doktormutter" (= Betreuer*in) begleitet und betreut werden.
Prinzipiell können Sie sowohl das Thema Ihres Forschungsvorhabens als auch die Betreuung selbst wählen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich auf Promotionsstellen zu bewerben.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für den Einstieg in die Promotion.
Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen für die Promotion
Die Promotion an der Universität Vechta setzt eine individuelle Zulassung voraus, die bereits mit dem Beginn der Betreuung erforderlich wird. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden die individuellen fachlichen Voraussetzungen für eine Promotion geprüft, ein Promotionsthema auf der Grundlage eines einzureichenden Exposés vereinbart und eine Betreuungsvereinbarung geschlossen. Der Zeitraum zur Erstellung der Dissertationsschrift ist nicht befristet.
Um an der Uni Vechta promovieren zu können, müssen Sie in der Regel einen überdurchschnittlichen Hochschulabschluss (Master, Magister, Univ.-Diplom, 1. St.Ex. Lehramt Sek. II/Gymnasium oder ein als vergleichbar anerkannter ausländischer Abschluss) mit mindestens der Note „gut“ haben.
Wenn Sie einen anderen Hochschulabschluss haben (z. B. FH-Diplom, 1. Staatsexamen für Lehramt Grund-, Haupt-, Realschule/Sek. I) haben Sie die Möglichkeit, eine Promotionszulassungsprüfung (§ 5 Promotionsordnung) zu beantragen. Dazu wenden Sie sich bitte an Dr. Julia-Carolin Osada.
Promotionszulassungsprüfungen anderer Universität können grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Für weitere Informationen oder Interesse hinsichtlich der Promotion, folgen Sie den angegebenen Link: Graduiertenzentrum- Downloadseite
Bei Fragen dazu können Sie sich per Mail an das Graduiertenzentrum wenden.
Immatrikulation als Promotionsstudent*in
Für die Zeit Ihrer Promotion, d. h. von der Annahme als Doktorand*in bis zur Disputation, sind Sie verbindlich an der Universität immatrikuliert. Das bedeutet Sie zahlen den Semesterbeitrag und bekommen dafür die damit verbundenen Vergünstigen.
Nach der Zulassung zur Promotion wird Ihr Antrag automatisch an das Immatrikulationsamt weitergeleitet. Von dort erhalten Sie dann weitere Informationen zur Immatrikulation und zur Entrichtung Ihres Semesterbeitrags.
Finanzierung der Promotion
Grundsätzlich sind die Kosten für eine Promotion selbst zu tragen. Die Betreuungszusage eines Professors oder einer Professorin bedeutet nicht automatisch, dass Sie für Ihre Promotion bezahlt werden, bzw. ein auch eine Stelle bekommen.
Idealerweise erfolgt die Promotion jedoch in enger Zusammenarbeit mit der/dem Betreuer*in direkt an der Universität. Dafür gibt es sog. Qualifikationsstellen. Bezahlt wird an der Universität Vechta nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L), zumeist in der Entgeltgruppe (E) 13, für Postdocs ggf. auch E 14. Natürlich handelt es sich zumeist um (oft auf 3 Jahre) befristete Teilzeitstellen. Aufstockungen aus projektgebundenen Drittmitteln oder zusätzlichen Lehraufgaben sind möglich.
Ob Promotionsstellen ausgeschrieben sind erfahren Sie in den Stellenausschreibungen der Universität Vechta.
Zu weiteren Möglichkeiten, die Promotionsphase zu finanzieren, berät Sie das Graduiertenzentrum.
Bildnachweise: Graduiertenzentrum (Meckel/Universität Vechta), Forschung (Siam/AdobeStock), Promovierendenvertretung (woodpencil/AdobeStock)