Studierende, die nach ihren jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen studieren, sollen in der für den jeweiligen Studiengang geltenden Regelstudienzeit ihren Abschluss erlangen können.
Die Universität wirkt grundsätzlich darauf hin, dass in jedem Semester ausreichend Plätze in teilnahmebeschränkten Pflichtveranstaltungen zur Verfügung stehen. Nur wenn trotz der Bemühungen nicht die erforderliche Platzanzahl angeboten werden kann, wird das auf dieser Seite dargestellte strukturierte Platzvergabeverfahren in teilnahmebeschränkten Pflichtveranstaltungen angewendet (zu den ZSK-Grundsatzbeschlüssen).
Es gilt nur für Lehrveranstaltungen, die
- Pflichtveranstaltung im Rahmen mindestens eines Studiengangs oder -faches
und - teilnahmebegrenzt für das betreffende Semester sind.
Welche Lehrveranstaltungen im kommenden Semester betroffen sind, entnehmen bitte dieser Liste für das Wintersemester 2024/25.
Die Antworten auf weitere, häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQs.
Gilt das Verfahren zur Platzvergabe für teilnahmebeschränkte Pflichtveranstaltungen auch für Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen oder für Veranstaltungen mit Lerngruppengrößen?
Nein, für die folgenden Veranstaltungen findet das Verfahren keine Anwendung:
- Wahlpflicht- oder Wahlveranstaltungen eines Studiengangs oder -faches
- Veranstaltungen im Profilierungsbereich
- Veranstaltungen mit Lerngruppengrößen
Muss ich damit rechnen, dass viele meiner Veranstaltungen unter das Verfahren zur Platzvergabe für teilnahmebeschränkte Pflichtveranstaltungen fallen?
Nein, betroffen sind in jedem Semester nur diejenigen Veranstaltungen, die in mindestens einem Studiengang oder -fach verpflichtend sind und für die eine Teilnahmebeschränkung erforderlich ist. In den letzten Semestern trafen diese Kriterien nur auf wenige Veranstaltungenzu.
Werden bei der Platzvergabe für teilnahmebeschränkte Pflichtveranstaltungen BACS-Studierende im A-Fach, B-Fach oder Bezugsfach unterschiedlich behandelt?
Nein. Sofern eine teilnahmebeschränkte Veranstaltung gemäß Studienprogramm verpflichtend vorgesehen ist, wird bei der Platzvergabe keine Unterscheidung zwischen einer Einschreibung in ein A-Fach, B-Fach oder Bezugsfach vorgenommen.
Woher weiß ich, ob für die Pflichtveranstaltung, die ich belegen möchte, das Verfahren zur Platzvergabe in teilnahmebeschränkten Pflichtveranstaltungen angewendet wird? Was bedeutet das für mich?
Da eine Teilnahmebeschränkung immer nur für ein Semester gilt, achten Sie bitte auf die Informationen unter „Anmeldemodus“ bei der jeweiligen Veranstaltung in Stud.IP. Bei betroffenen Veranstaltungen finden Sie einen Hinweis, dass die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist vorläufig ist und die Auswahl der Teilnehmenden nach der Eintragung manuell vorgenommen wird.
Für teilnahmebegrenzte Pflichtveranstaltungen gilt ein eingeschränkter Anmeldezeitraum, der ca. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn endet. Details hierzu werden für jedes Semester rechtzeitig im Stud.IP-Zeitplan veröffentlicht. Bitte lesen Sie diesen daher genau.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitergehende Fragen zum Prozess der Platzvergabe für teilnahmebeschränkte Lehrveranstaltungen habe?
Die Zentrale Studiengangskoordination ist laut Beschluss der Zentralen Studienkommission damit beauftragt, die Lehrenden beim Prozess der Platzvergabe zu unterstützen. Ihre Ansprechpartner*innen in der Zentralen Studiengangskoordination stehen daher sowohl Lehrenden als auch Studierenden gerne bei Fragen zur Verfügung.