Alle Fragen rund um's Thema Berufseinstieg, Kompetenzentwicklung für den Job und berufliche Entwicklung finden hier Antworten. Hier geht's direkt zu den Seiten des Career Service.
Informationen zum Studienabschluss
Alles zu dem, was es zu beachten gilt.
Wenn Sie Ihren Abschluss und/ oder ggf. einen Wechsel in einen Masterstudiengang an unserer oder einer anderen Universität planen, beachten Sie bitte, dass Sie in dieser Phase eng mit dem Akademischen Prüfungsamt und dem Immatrikulationsamt zusammenarbeiten müssen, um alle Formalia fristgerecht einhalten zu können. Darüber hinaus berät Sie der Career Service der Universität gern bei allen Fragen rund um Ihre weitere berufliche Entwicklung.
Im Folgenden finden Sie zu allem weitere Informationen.
Nach der Einreichung des Antrags auf Ausstellung Ihres Zeugnisses
Nach Eingang des Antrags auf Zeugniserstellung werden Sie über das weitere Vorgehen per EMail informiert.
Sollten Sie nach bereits erfolgter Exmatrikulation bzw. nicht erfolgter Rückmeldung wider Erwarten eine Prüfung im Folgesemester wiederholen müssen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Immatrikulationsamt in Verbindung! Verwenden Sie hierfür das Kontaktformular.
Studierende, die an Prüfungen teilnehmen wollen, müssen eingeschrieben sein, das gilt auch für Abschlussprüfungen, selbst wenn es sich nur noch um einen letzten Prüfungsteil handeln sollte!
Beachten Sie aber bitte, dass Wiederholungsprüfungen zum Studienabschluss sich lediglich auf die zum Bachelorabschluss erforderlichen Prüfungen beziehen. Eine Prüfung, die im Zusatzbereich verbucht werden soll, muss in dem Semester abgelegt werden, in dem die letzte Prüfung für den Studiengang stattfindet. Eine Rückmeldung in das Folgesemester darf dann nicht mehr erfolgen, eine fehlgeschlagene Prüfung im Zusatzbereich darf in diesem Fall nicht wiederholt werden.
Noch ein Hinweis zu den Beiträgen, Gebühren und Entgelten: Nach § 19 Abs. 6 Satz 4 NHG (Niedersächsiches Hochschulgesetz) erhalten Studierende, die vor oder innerhalb eines Monats nach dem Vorlesungsbeginn die Exmatrikulation beantragen, bereits geleistete Abgaben und Entgelte erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Studierenden innerhalb dieser Frist ihre letzten Prüfungsleistungen abgelegt haben und folglich kraft Gesetzes exmatrikuliert sind. In Bezug auf gezahlte Langzeitstudiengebühren wird entsprechend verfahren.
Bildnachweise: Downloadcenter (iconimage/AdobeStock), Antrag auf Bescheinigung einer Durchschnittsnote (chokniti/AdobeStock), Bescheinigung über ehrenamtliches Engagement (Gajus/AdobeStock), Informationen zur Exmatrikulation (woodpencil/AdobeStock), FAQ (Gajus/AdobeStock), Career Service (Costello77/AdobeStock)