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Bewerbung für die zulassungsfreien Fachbachelorstudiengänge

Wintersemester 2024/25

 

Damit die Einschreibung in "Ihren" Fachbachelor für Sie so einfach und transparent wie möglich ist, haben wir auf dieser Seite alle notwendigen Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Das Bewerbungsportal für das Wintersemester 2024/25 ist geöffnet.

 

Gebäude Q (Bild: Universität Vechta/Meckel)

Fristen und Hinweise zum Vergabeverfahren der Studienplätze in unsere NC-freien Fachbachelor

An der Universität Vechta können Sie folgende Fach- oder Monobachelor im sozialen bzw. im sozialwissenschaftlichen Bereich studieren:

  • Bachelor Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Soziale Innovationen (GeNauSo)
  • Bachelor Gerontologie: Altern nachhaltig gestalten
  • Bachelor Management Sozialer Dienstleistungen (MSD)
  • Bachelor Soziale Arbeit

Aktuell sind alle unsere Fachbachelor zulassungsfrei, d. h. sie haben keinen Numerus Clausus (NC). Für alle gilt dennoch: Eine Bewerbung für das erste Fachsemester ist jeweils nur zum Wintersemester und dabei ausschließlich über das Bewerbungsportal der Universität möglich.

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester stellen oder einen Studiengangs- oder Ortswechsel für ein höheres Fachsemester beantragen möchten, nutzen Sie dafür ebenfalls ausschließlich das Bewerbungsportal. Gleiches gilt für den Antrag auf Höherstufung - unabhängig von Sommer- oder Wintersemester. Welche Voraussetzungen dafür gelten, haben wir für Sie unten auf dieser Seite zusammengefasst.

Für die zulassungsfreien Bachelorstudiengänge gelten nachstehende Fristen und Infos. Sichten Sie in regelmäßigen Abständen im Bewerbungsportal den Status Ihrer Einschreibung.

Zulassungsbeschränkungnein
Einschreibverfahrenausschließlich online
Einschreibfrist30.09. (Ausschlussfrist: Es gilt ausschließlich der Posteingang des Antrags auf Immatrikulation in Papierform im Immatrikulationsamt)
Frist für die Nachsendung von Dokumenten31.10.
Immatrikulation

Sie erhalten einen Studienplatz und werden direkt eingeschrieben, wenn

  • uns eine elektronische Bestätigung über Ihr Krankenversicherungsverhältnis durch Ihre Krankenkasse vorliegt
  • Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben und
  • Sie den Semesterbeitrag fristgerecht überwiesen haben (siehe auch entsprechende Angaben auf der Checkliste zum Antrag auf Immatrikulation).

Die erfolgte Immatrikulation wird im Bewerbungsportal mit dem Status „immatrikuliert“ angegeben. Sie erhalten dann eine automatisch generierte Bestätigungsmail mit Informationen zum Versand der UniCard (Studierendenausweis). Ihre Daten für das Lernmanagementsystem Stud.IP erhalten Sie in einer gesonderten E-Mail einige Tage später direkt vom Rechenzentrum der Universität.

Unsere zulassungsfreien Fachbachelor: Schritt für Schritt zur Einschreibung

Unsere Fachbachelor (siehe oben) sind zum Wintersemester 2024/25 zulassungsfrei. Das heißt: Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, können Sie auch einen Studienplatz erhalten - auch mit Fachhochschulreife. Auf eine Rangliste für die Vergabe der Plätze wird verzichtet; entsprechend erfolgt auch kein Bescheidversand, sondern eine sogenannte direkte Einschreibung/Immatrikulation.

Schritt 1: Hochschulzugangsberechtigung prüfen

Als Studienvoraussetzung gilt der Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB). In vielen Fällen ist das das Abitur. Aber auch mit einer Fachhochschulreife oder mit einer beruflichen Qualifikation können Sie sich für die zulassungsfreien Fachbachelor bewerben. Bei Bedarf können Sie Ihre HZB im Vorfeld von uns klären lassen. Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort „Studium ohne Abitur“.

Studienbewerber*innen aus dem Ausland empfehlen wir vor der Bewerbung, einmal mit dem International Office Kontakt aufzunehmen, um Fragen der Hochschulzugangsberechtigung zu klären (z. B. Anerkennung von Abschlüssen).

Schritt 2: Registrieren im Bewerbungsportal

Es gibt ein uni-internes Bewerbungsportal, über welches sämtliche Bewerbungen und Einschreibungen abgewickelt werden.

Online-Bewerbung für INTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** MIT gültigem Uni-Account ***
Wenn Sie bereits an der Universität Vechta eingeschrieben sind oder waren und noch über einen gültigen Studierenden-Zugang zum Online-Service (https://hisinone.uni-vechta.de) verfügen, müssen Sie sich nicht registrieren! Das erspart Ihnen Zeit, da wesentliche Daten bereits bei uns erfasst sind. Der Uni-Account bleibt maximal bis zu einem Jahr nach Exmatrikulation bestehen. Melden Sie sich bitte unter Login Studierende oben rechts mit Ihrem Uni-Login an und nutzen Sie dann die Online-Bewerbungsfunktionen (Menü: Studienangebot-Studienbewerbung „Bewerbung hinzufügen“).

Online-Bewerbung für EXTERNE BEWERBER/INNEN oder EHEMALIGE *** OHNE gültigem Uni-Account ***
Falls Sie noch nie an der Universität Vechta eingeschrieben waren oder Ihr Uni-Account nach Exmatrikulation nicht mehr gültig ist, führen Sie bitte eine einmalige Registrierung für das Bewerbungsportal (https://hisinone.uni-vechta.de) durch. 
Sie erhalten anschließend per E-Mail eine Registrierungsbestätigung mit Ihren Bewerbungs-Zugangsdaten. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail zur Aktivierung des Zugangs und melden sich anschließend oben rechts im Portal an, um die Online-Bewerbung durchzuführen. Wenn Sie sich bereits in den vergangenen Semestern beworben haben, müssen Sie sich neu registrieren! Ihre alten Bewerbungsdaten können Sie nicht erneut verwenden.

Auch im Falle eines geplanten Fach- oder Studiengangwechsels müssen Sie sich entsprechend registrieren und fristgerecht (mit entsprechend hochzuladenden Dokumenten) bewerben.

Schritt 3: Einen Bewerbungsantrag abgeben

Nach der Registrierung kann die eigentliche Einschreibung starten. Füllen Sie dazu die Online-Formulare entsprechend aus. Wenn alle Daten erfasst sind, reichen Sie Ihren Bewerbungsantrag ein. Wenn im Bewerbungsportal danach gefragt wird, laden Sie die geforderten Dateien hoch. Das ist insbesondere eine Aufstellung von Studienzeiten und Tätigkeiten nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung. Einen entsprechendes PDF-Formular „Chronologische Übersicht“ finden Sie auch im Portal.

Nach Abgabe Ihres Bewerbungsantrags werden Sie direkt zu „Schritt 4“ weitergeleitet.

Schritt 4: Die Immatrikulation beantragen und abschließen

Wenn Sie die Immatrikulation beantragen, wird nach weiteren Daten und Dokumenten (inkl. Lichtbild für die UniCard) gefragt (s. a. Klappfeld).

Um den Antrag auf Immatrikulation abzuschließen, müssen Sie den im Bewerbungsportal generierten "Antrag auf Immatrikulation" (PDF) ausdrucken, unterschreiben und ihn dann in Papierform (!) - mit allen erforderlichen Anlagen und z. T. amtl. beglaubigten Kopien - fristgerecht an die Universität Vechta übersenden!

Als Frist gilt der Posteingang in der Universität (nicht der Poststempel oder das Versanddatum). Nur fristgerecht eingegangene Anträge werden bearbeitet (Ausschlussfrist).

Schauen Sie auch nach der Übersendung Ihrer Unterlagen an das Immatrikulationsamt in regelmäßigen Abständen in das Bewerbungsportal. Dort werden Ihnen ggf. fehlende Unterlagen oder Rückfragen seitens des Immatrikulationsamts angezeigt, auf die Sie fristgerecht reagieren müssen.

Erst wenn alle erforderlichen Anlagen vom Antrag auf Immatrikulation vorliegen, uns Ihre Krankenversicherung elektronisch das Versicherungsverhältnis bestätigt hat und wir die Überweisung des Semesterbeitrages auf dem Universitätskonto verbuchen konnten, sind alle – für die Einschreibung erforderlichen – Voraussetzungen erfüllt. Der Semesterbeitrag ist dabei unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer zu überweisen. Detaillierte Informationen dazu stehen auch auf der Checkliste zum Antrag auf Immatrikulation.

Rückmelder*innen (also bereits Studierende unserer Universität) überweisen für den angestrebten Fach- oder Studiengangwechsel in jedem Fall die Rückmeldegebühr innerhalb der Rückmeldefrist unter Angabe Ihrer Matrikelnummer.

Was danach passiert

Wenn die Immatrikulationsunterlagen per Post fristgerecht und unterschrieben eingegangen sind, ändert sich der Status im Bewerbungsportal auf "in Bearbeitung / Immatrikulationsantrag in Bearbeitung". Ab diesem Zeitpunkt können Sie keine Änderungen Ihrer Bewerbungsdaten im Bewerbungsportal vornehmen. Eine Änderung der Daten erfolgt dann nur, wenn Sie diese über das Kontaktformular in Auftrag geben.

Die eingereichten Unterlagen werden so schnell wie möglich geprüft. Hierfür muss ein Bearbeitungszeitraum von ca. vier Wochen eingeplant werden. Wenn alle Unterlagen vorliegen, die Voraussetzungen erfüllt sind und der fällige Semesterbeitrag vollständig entrichtet ist, erfolgt Ihre Einschreibung. Diese wird im Bewerbungsportal mit dem Status "immatrikuliert" angegeben.

Wenn die Immatrikulationsunterlagen per Post fristgerecht eingegangen sind, ändert sich der Status im Bewerbungsportal auf "in Bearbeitung / Immatrikulationsantrag in Bearbeitung". Ab diesem Zeitpunkt können Sie keine Änderungen Ihrer Bewerbungsdaten im Bewerbungsportal vornehmen. Eine Änderung der Daten erfolgt dann nur, wenn Sie diese über das Kontaktformular in Auftrag geben.

Die eingereichten Unterlagen werden so schnell wie möglich geprüft. Hierfür muss ein Bearbeitungszeitraum von ca. vier Wochen eingeplant werden. Wenn alle für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen vorliegen, die fälligen Semestergebühren vollständig entrichtet sind und wir die Meldung von der Krankenkasse haben, erfolgt Ihre Immatrikulation. Diese wird im Bewerbungsportal mit dem Status "immatrikuliert" angegeben.

Schritt 5: Bestätigung der erfolgten Immatrikulation

Sie erhalten eine Bestätigungsmail u. a. mit Informationen zur UniCard. Kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Sollte diese E-Mail aus irgendwelchen Gründen nicht bei Ihnen eintreffen, lesen Sie hier die notwendigen Informationen: Willkommens-E-Mail nach erfolgter Immatrikulation. Ihre Login-Daten für Stud.IP und den Uni-Email-Account werden Ihnen innerhalb der nächsten Tage in einer gesonderten E-Mail vom Rechenzentrum unserer Universität an Ihre private E-Mail-Adresse geschickt.

ACHTUNG: Wenn die Krankenversicherungsdaten fehlen, erfolgt eine vorläufige Immatrikulation (siehe dazu auch ausführliche Infos in den FAQs zu Bewerbung & Studium unter der Überschrift „Vorläufige Immatrikulation“). Das Bewerbungsportal notiert aus technischen Gründen aber bereits für Sie den Status „immatrikuliert“, obwohl dieses letztlich noch nicht der Fall ist. Als vorläufig immatrikulierte*r Student*in erhalten Sie vom Immatrikulationsamt eine entsprechend lautende Mitteilung (entweder Eintrag im Bewerbungsportal oder Mitteilung per E-Mail) zum Sachverhalt. Sie erkennen außerdem daran, dass es sich um die vorläufige Immatrikulation handelt, wenn Sie über den Online-Service noch keine Bescheinigungen anfordern können.

Eingeschriebene Studierende haben die Möglichkeit, über den Online-Service Bescheinigungen herunterzuladen.

Für die Online-Immatrikulation brauchen Sie nachstehende Dokumente:

  1. Amtlich beglaubigter Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (HZB).
  2. Chronologische Übersicht/Lebenslauf (ab Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung)
  3. Krankenversicherungsdaten (Betriebsnummer, KV-Nummer u. Name der Krankenversicherung). Wichtig: Sie müssen Ihrer Krankenversicherung mitteilen, dass Sie sich an der Universität Vechta immatrikuliert haben/immatrikulieren werden, damit der erforderliche elektronische Datentransfer erfolgen kann. Entsprechende Informationen dazu können im FAQ zur „Krankenversicherungspflicht“ nachgelesen werden. Kommt keine Übermittlung Ihrer Krankenversicherungsdaten zustande, erfolgt die vorbehaltliche Immatrikulation (siehe entsprechenden FAQ).
  4. Ein geeignetes, digitales Lichtbild zur Erstellung Ihrer UniCard.

Außerdem müssen gegebenenfalls (siehe auch Checkliste, die Sie mit dem Antrag auf Immatrikulation ausdrucken) noch diese Dokumente eingereicht werden:

  • Wiedereinschreibung und Studiengangwechsel: Wenn Sie vor längerer Zeit bereits an der Universität Vechta studiert haben, das Fach oder den Studiengang wechseln, müssen/sollten Sie uns mit der Online-Bewerbung Ihre Matrikelnummer anzeigen.
  • Vorstudium und Studienzeitunterbrechung: Bescheinigung(en) über sämtliche Vorstudienzeiten in Form von Exmatrikulationsbescheinigung/en oder eine formlose Erklärung zu Studienunterbrechungszeiten.
  • Wenn bereits ein Erststudium abgeschlossen wurde, die formlose Begründung für das geplante Zweitstudium (mit amtl. begl. Beleg Nachweis Abschluss Erststudium).
  • Ggf. Antrag auf Parallelstudium.

Wenn Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung haben, brauchen wir von Ihnen einen amtlich beglaubigten Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse. Zum Beispiel:

  • DSH Stufe 2 oder
  • TestDaF mindestens Stufe 4 in allen vier Prüfungsteilen oder
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
  • Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch (C1 OD) oder
  • Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II) der Kultusministerkonferenz oder
  • Nachweis TELC C1 Hochschule

Bewerbung/Einschreibung in höhere Fachsemester der zulassungsfreien Bachelorstudiengänge

Nachstehende Informationen sind zu beachten, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester (auch im Rahmen eines Orts-, Fach- oder Studiengangwechsels bzw. einer Höherstufung) einschreiben möchten. Wenden Sie sich bitte bei einer angestrebten Einschreibung in ein höheres Fachsemester im Vorfeld an die zuständigen Ansprechpersonen in der Zentralen Studiengangskoordination.

Grundsätzlich gilt: In allen zulassungsfreien Studiengängen ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich. Zum Wintersemester sind Einstufungen nur für das 3. und 5. Semester möglich. Zum Sommersemester ist eine Einschreibung nur für das 2., 4. und/oder 6. Semester möglich. Für Ihre Bewerbung durchlaufen Sie die einzelnen Schritte, wie sie auf dieser Seite erklärt sind.

Im Bewerbungsportal hat Ihr Antrag aus technischen Gründen den Status "Örtliche Zulassungsbeschränkung (manuell)". Ihr Zulassungsantrag nebst sämtlicher erforderlicher Anlagen muss für das Wintersemester bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist) elektronisch eingegangen sein, für das Sommersemester bis zum 31.03. Ein Sonderantrag (z. B. Härtefallantrag, bevorzugte Zulassung…) braucht nicht gestellt zu werden. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und liegt die entsprechende Einstufung durch die Studiengangskoordination vor, wird im Gegenzug ein Zulassungsangebot unterbreitet.

Bitte beachten Sie: Die Zulassungs- u. Ablehnungsbescheide für sämtliche Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester/Höherstufung für Studierende unserer Universität werden per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse geschickt. Externe Bewerber*innen erhalten die Bescheide an die E-Mail-Adresse, die uns mit der elektronischen Bewerbung angezeigt wird.

Welche Unterlagen Sie brauchen, lesen Sie im grünen Drop-Down-Feld.

    Immatrikulation: Die Immatrikulation läuft wie oben in Schritt 4 beschrieben ab. Bei Bewerber*innen auf höhere Fachsemester unterscheidet sich einzig die Bescheidzustellung, dass ein Zulassungsangebot unterbreitet wird oder eben nicht, wird nach Auswertung in jedem Fall für Sie in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt.

    Die Annahme des Studienplatzes muss innerhalb der im Bescheid benannten Annahmefrist (Ausschlussfrist) erfolgen, indem Sie im Bewerbungsportal fristgerecht Ihre Online-Immatrikulation beantragen.
    Genau, wie im oben genannten Schritt 4 notiert, müssen Sie dann den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht an unser Immatrikulationsamt in Papierform senden.

    Bitte beachten Sie: Ist die Immatrikulationsfrist für den Studienplatz abgelaufen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Immatrikulation. Fehlende Anlagen können aber nachgereicht werden (bei später Studienplatzzuweisung wird die Nachsendefrist entsprechend ausgedehnt).

    Für Ihre Einschreibung in ein höheres Fachsemester brauchen Sie nachstehende Dokumente (siehe auch die generierte Checkliste).

    1. Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (kann für die Bewerbung zunächst im Bewerbungsportal hochgeladen werden, ggf. übersetzt in die deutsche Sprache).
    2. Übersicht sämtlicher Tätigkeiten nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (auch chronologische Übersicht genannt)
    3. Transcript of Records
    4. Den von der/dem Prüfungsbeauftragte/n bzw. der/dem Prüfungsausschussvorsitzende/n unterzeichneten Bescheid auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
    5. Ggf. Nachweis Abschluss Erststudium und entsprechende formlose Zweitstudiumsbegründung (zunächst jeweils in elektronischer Form).

    Wenn Sie, vor längerer Zeit bereits an der Universität Vechta studiert haben, das Fach oder den Studiengang wechseln, brauchen Sie für die Online-Einschreibung ins höhere Fachsemester unbedingt Ihre (damalige) Matrikelnummer.

    Außerdem müssen Sie im Rahmen der Online-Einschreibung den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung hochladen (obwohl dieser gegebenenfalls schon in der Universität vorliegt). Trotz dessen, dass Sie bereits studiert haben, brauchen wir noch einmal den Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.

    Auch der Semesterbeitrag (bereits immatrikulierte Studierende melden sich bitte regulär zum Folgesemester zurück) muss dann sofort gezahlt werden.

    Wenn Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, benötigen wir von Ihnen – zusätzlich zur amtl. begl. Übersetzung Ihres Hochschulzugangsbeleges - einen dieser amtl. begl. Nachweise über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse:

    • DSH Stufe 2 oder
    • TestDaF mindestens Stufe 4 in allen vier Prüfungsteilen oder
    • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts oder
    • Österreichisches Sprachdiplom C1 Oberstufe Deutsch (C1 OD) oder
    • Deutsches Sprachdiplom Stufe 2 (DSD II) der Kultusministerkonferenz oder
    • Nachweis TELC C1 Hochschule

    Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge


    Bildnachweise: Bewerbungsportal (Meckel/Universität Vechta), FAQ (Gajus/AdobeStock), Wir beraten Sie gerne (ZSB/Universität Vechta), Orientierungsangebote (Meckel/Universität Vechta), Bachelor Gerontologie (Andrea Piacquadio/Pexels), Bachelor Management sozialer Dienstleistungen (baranq/AdobeStock)