Nachstehende Informationen sind zu beachten, wenn Sie sich für ein höheres Fachsemester (auch im Rahmen eines Orts-, Fach- oder Studiengangwechsels bzw. einer Höherstufung) einschreiben möchten. Wenden Sie sich bitte bei einer angestrebten Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Vorfeld an die zuständigen Ansprechpersonen in der Zentralen Studiengangskoordination.
Grundsätzlich gilt: In allen zulassungsfreien Studiengängen ist ein Antrag auf Zulassung in ein höheres Fachsemester bzw. Höherstufung möglich. Zum Wintersemester sind Einstufungen nur für das 3. und 5. Semester möglich. Zum Sommersemester sind Einstufungen und die entsprechende Einschreibung nur für das 2., 4. und/oder 6. Semester möglich. Für Ihre Bewerbung durchlaufen Sie die einzelnen Schritte, wie sie auf dieser Seite erklärt sind.
Im Bewerbungsportal hat Ihr Antrag aus technischen Gründen den Status "Örtliche Zulassungsbeschränkung (manuell)". Ihr Zulassungsantrag nebst sämtlicher erforderlicher Anlagen muss für das Wintersemester bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist) elektronisch eingegangen sein, für das Sommersemester bis zum 31.03. Ein Sonderantrag (z. B. Härtefallantrag, bevorzugte Zulassung…) braucht nicht gestellt zu werden.
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sollten Sie nach der elektronischen Antragsabgabe in regelmäßigen Abständen den Bearbeitungsstand im Bewerbungsportal sichten. Ggf. werden dort fehlende Unterlagen oder Informationen für Sie eingeblendet.
Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt und liegt die entsprechende Einstufung durch die Studiengangskoordination vor, wird im Bewerbungsportal ein Zulassungsangebot unterbreitet.
Bitte beachten Sie: Die Zulassungs- u. Ablehnungsbescheide für sämtliche Anträge auf Zulassung in höhere Fachsemester/Höherstufung für Studierende unserer Universität werden per E-Mail an die Studierenden-E-Mail-Adresse geschickt. Externe Bewerber*innen erhalten die Bescheide an die E-Mail-Adresse, die uns mit der elektronischen Bewerbung angezeigt wird.
Welche Unterlagen Sie brauchen, lesen Sie im grünen Drop-Down-Feld.
Immatrikulation: Die Immatrikulation läuft wie oben in Schritt 4 beschrieben ab. Bei Bewerber*innen auf höhere Fachsemester unterscheidet sich einzig die Bescheidzustellung, ob ein Zulassungsangebot unterbreitet wird. Das wird nach Auswertung in jedem Fall für Sie in Ihrem Bewerbungsportal angezeigt.
Die Annahme des Studienplatzes muss innerhalb der im Bescheid benannten Annahmefrist (Ausschlussfrist!) erfolgen, indem Sie im Bewerbungsportal fristgerecht Ihre Online-Immatrikulation beantragen.
Genau, wie im oben genannten Schritt 4 notiert, müssen Sie dann den Antrag auf Immatrikulation ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht an das Immatrikulationsamt in Papierform senden. Erst, wenn sich dort Ihr Antrag im Status "in Bearbeitung" befindet, gilt der Studienplatz als frsitgerecht angenommen.
Bitte beachten Sie: Ist die Immatrikulationsfrist für den Studienplatz abgelaufen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Immatrikulation. Bei fristgerechter Annahme können fehlende Anlagen nachgereicht werden (bei später Studienplatzzuweisung wird die Nachsendefrist entsprechend ausgedehnt).