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Zentrale Studienkommission (ZSK)

 

Die Zentrale Studienkommission (ZSK) ist zur Beratung fakultätsübergreifender Angelegenheiten in Studium und Lehre eingerichtet.

 

Aufgaben

Die Hochschule bildet Ständige Kommissionen für Lehre und Studium (Studienkommissionen), deren stimmberechtigte Mitglieder mindestens zur Hälfte Studierende sind. Zur Beratung fakultätsübergreifender Angelegenheiten ist an der Universität Vechta die Zentrale Studienkommission (ZSK) zuständig.

Die ZSK ist vor Entscheidungen des Senats in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Senat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren. Außerdem können einzelne Entscheidungen auf die Zentrale Studienkommission übertragen werden.

Die Zentrale Studienkommission beschließt Modulbeschreibungen des Profilierungsbereichs und übergreifender Module des Bachelor Combined Studies sowie Master of Education. Außerdem empfiehlt sie dem Senat Studienordnungen, Prüfungsordnungen des Teilstudiengangs Bachelor Combined Studies und Master of Education sowie die Rahmenprüfungsordnung, Eignungsprüfungsordnungen, Zugangs- und Zulassungsordnungen usw.

Doch auch weitere fakultätsübergreifende und die Lehre betreffende Angelegenheiten sowie neue Impulse werden in der ZSK beraten und beschlossen. Beispielsweise entscheidet dieses Gremium über Ausschreibung und Vergabe von Lehrpreisen.

Informationen zu Sitzungsterminen und Mitgliedern der ZSK sowie ihre genehmigten Protokolle finden alle Mitglieder der Hochschule im Gremieninformationssystem.