Der Senat wählt gemäß § 10 der Allgemeinen Geschäftsordnung aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine Stellvertretung. Die Sprecherin oder der Sprecher nimmt die ihr oder ihm durch den Senat zugewiesenen Aufgaben, die sich aus der Ausübung der Funktion ergeben, wahr. Ihre Amtszeit endet mit der Amtszeit des jeweiligen Senats.
Folgende Aufgaben hat der Senat der Sprecherin bzw. dem Sprecher in seiner Sitzung am 12.06.2024 zugewiesen:
- Außendarstellung der Senatsmeinung (Mehr- und Minderheiten)
- Kontaktperson zu den anderen Gremien und Organen der Hochschule
- Interne Kommunikation im Senat und ausgleichende Funktion aller Interessen
- Moderation und Unterstützung der Meinungsbildung im Senat
- Teilnahme an der Vorbereitungssitzung der Senatssitzung
In seiner Sitzung am 12.06.2024 hat der Senat Prof. Dr. Norbert Lennartz zum Sprecher und Prof. Dr. Karl Martin Born zu seiner Stellvertretung gewählt.