Landesstipendium Niedersachsen
Bewerbungszeitraum: 28.10.-11.11.24 um 11.11 Uhr
Was ist das Landesstipendium Niedersachsen?
Das Land Niedersachsen hat der Universität Vechta im Jahr 2024 Finanzmittel für 46 Stipendien in Höhe von jeweils 500,00 € (Einmalzahlung) zur Verfügung gestellt.
Welches Ziel verfolgt die Förderung?
Mit dem Landesstipendium Niedersachsen sollen Studierende gefördert werden. Dabei geht es nicht allein um gute Noten. Berücksichtigt werden auch soziale Kriterien und gesellschaftliches Engagement innerhalb und außerhalb der Universität.
Wer kann gefördert werden?
Bewerben kann sich, wer in einem Bachelor- oder Masterstudiengang der Universität Vechta immatrikuliert und im Wintersemester 2024/25 nicht beurlaubt ist. Auch Erstsemester können sich bewerben. Ausgeschlossen sind Promotionsstudierende und Studierende, die im Wintersemester 2024/25 bereits ein anderes Stipendium aus öffentlichen Mitteln des Landes Niedersachsen oder des Bundes bekommen (insbesondere beispielsweise ein Deutschlandstipendium). Kein Ausschlusskriterium ist hingegen, dass man sich bereits in den Vorjahren um ein Landesstipendium Niedersachsen beworben und es ggf. auch bekommen hat. Auch wer einen Preis aus öffentlichen Mitteln gewonnen hat (z.B. Studentenwerkspreis oder DAAD-Preis) darf sich bewerben.
Welche Auswahlkriterien werden berücksichtigt?
Auswahlkriterium für besondere Leistungen oder herausgehobene Befähigung ist der Notendurchschnitt im derzeitigen Studiengang (bei Erstsemestern wird anstelle der noch nicht vorhandenen Studiennote auf die Note des Schulabschlusses zurückgegriffen, bei Studierenden im ersten Mastersemester auf die Bachelornote). Eine "Mindestnote" ist nicht festgelegt.
Des Weiteren wird die Leistung unter Berücksichtigung der Lebensumstände betrachtet. Dazu zählt die Überwindung von Erschwernissen in der eigenen Bildungsbiographie wie auch ein gesellschaftlicher und insbesondere ehrenamtlicher Einsatz innerhalb oder außerhalb der Universität. Einzelheiten und Beispiele finden Sie im Bewerbungsformular.
Die Details entnehmen Sie bitte der Checkliste.
Wie kann man ein Stipendium bekommen?
Durch eine Bewerbung. Eine zentrale Vergabekommission (Stipendienkommission) trifft die Auswahl anhand der Vergabekriterien. Die Stipendien werden noch im Laufe dieses Jahres vergeben. Sie erhalten voraussichtlich im Laufe des Dezembers Nachricht, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.
Bis wann muss die Bewerbung vorliegen?
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 28.10.24 und endet am 11.11.24 um 11:11 Uhr. Sie haben daher 2 Wochen Zeit, Ihre Bewerbung einzureichen. Nach Schließung des Online-Portals werden keine Bewerbungen mehr entgegengenommen.
Wie ist die Bewerbung einzureichen?
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über ein Online-Bewerbungsformular. Soweit Belege für Ihre Angaben erforderlich sind, werden Sie in dem Formular gebeten, die entsprechenden Dokumente als Scan/Foto zu digitalisieren, alle Belege zu einem PDF-Dokument zusammenzufügen und dem Bewerbungsformular beizufügen. Welche Dokumente Sie einreichen müssen, entnehmen Sie dieser Checkliste.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular nicht zwischenspeichern können. Füllen Sie es also erst aus, wenn Sie alle Angaben machen können und das beizufügende PDF-Dokument erstellt haben.
Wenn Sie das Formular abgesandt haben, erhalten Sie eine automatisch generierte E-Mail als Eingangsbestätigung. Diese enthält die von Ihnen gemachten Angaben, so dass Sie über eine Kopie Ihrer Bewerbung verfügen.
Wichtiger Hinweis: Da wir feststellen mussten, dass in den vergangenen Jahren viele unvollständige Bewerbungen eingesandt wurden, möchten wir darauf hinweisen, dass wir ausschließlich vollständige Einsendungen berücksichtigen werden. Sollten Sie feststellen, dass Ihrer bereits verschickten Bewerbung noch Angaben oder Belege fehlen, so können Sie in einem zweiten Schritt und innerhalb der Frist eine neue, vollständige Bewerbung über das Online-Formular einsenden. Ihre erste Einsendung wird somit annulliert. Eine zweite unvollständige Bewerbung mit nur noch den fehlenden Nachweisen etc. ist daher weiterhin unvollständig, da wir keine Zuordnung der Belege vornehmen und die erste Einsendung löschen werden.
Wer hilft bei Fragen?
Bei Fragen steht Ihnen Gerold Memmen gern zur Verfügung. Bitte verfassen Sie Ihre Nachfragen per Mail, sodass er schriftlich darauf antworten kann und Ihnen bei Bedarf einen telefonischen Beratungstermin anbietet.
Bitte beachten Sie zudem die Checkliste und verwenden Sie ausschließlich das Online-Formular. Gedruckte Formulare können nicht angenommen werden. Auch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie für das Einholen von Nachweisen ausreichend Zeit einplanen sollten, beispielsweise für die beim AStA zu erhaltenden Bescheinigungen für die Mitarbeit in studentischen Gremien. Für laufende Amtszeiten können Sie dort übrigens auch eine vorläufige Gremienbescheinigung erhalten.