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Nutzungsbedingungen, Gebühren, Öffnungszeiten!

Die Mitglieder der Universität Vechta können über das Zentrum für Hochschulsport im hochschuleigenem Fitnesscenter trainieren. Es ist so ausgestattet, dass vielfältige Trainingsmöglichkeiten und Trainingskapazitäten zur Verfügung stehen. Die Nutzung ist nur nach einem Einweisungskurs (Gebühr beträgt 5€) mit ausgewiesenen Übungsleitern des Hochschulsports möglich. Zur Teilnahme am Einweisungskurs bitte in die, vor dem Fitnesscenter ausgehängten Listen eintragen!
Nach der Einweisung wird im Hochschulsportbüro gegen die Vorlage des Einweisungsbeleges, eines (Pass)Fotos sowie der Entrichtung der Semestergebühr  eine Fitnesscenterkarte ausgestellt. Sie ist gültig für das jeweilige Semester. Verlängert werden kann die Fitnesscenterkarte jedes Semester durch den Erwerb einer neuen Semestermarke zum unten genannten Betrag. Bei Verlust und Neuausstellung der Karte erheben wir die Gebühr von 5,00 €.

Die Verlängerung/Ausstellung der Fitnesscenterkarten kann zu folgenden Zeiten im Hochschulsportbüro erfolgen:
Di. 10.00-12.15 Uhr    und     Mi. 13.30-14.30 Uhr

Die Kosten für die Fitnesscenterkarte betragen pro Semester
für Studierende/Auszubildende der Hochschule    20 €
für Bedienstete der Hochschule                               30 €

Die Zahlung des Semesterbeitrages ist nur noch mit EC-Karte möglich!

Ab dem 02.04.24 gelten folgennde Öffnungszeiten:
Mo.-Do. 8.00-21.45 Uhr & Fr. 8.00-15.45 Uhr

Ab dem 03.06.24 gibt es nur noch einen Einweisungstermin:
Montags 16.00-17.30 Uhr

Für die Anmeldung in die aushängenden Listen vor dem Fitnesscenter eintragen! Bitte im Sportdress erscheinen und 5€ Einweisungsgebühr passend mitbringen!

Bitte beachten: Während der Einweisung ist kein Training möglich!
Einweisung und Trainingsberatung: Julian Giustino
Reservierung durch Projekte: Donnerstags von 12.30-13.30 Uhr ist kein Training möglich! Bitte Aushänge beachten!

An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bleibt das Fitnesscenter geschlossen!

 1. Mitglieder der Universität mit einer gültigen Fitnesscenterkarte können das Fitnesscenter zu den veröffentlichten angegebenen Öffnungszeiten nutzen. Ausnahmen sind die für spezielle Gruppen ausgewiesenen Kurse und der Ausfall der Hallenwarte.
 2. Für die Teilnehmer*innen gelten die in den jeweils gültigen Programmen ausgeschriebenen Zeiten, Bedingungen und Beiträge.
 3. Alle Nutzer*innen außerhalb der Einweisungskurse müssen im Besitz einer gültigen Berechtigungskarte sein. Diese muss an dem dafür vorgesehenen Platz deutlich sichtbar deponiert werden (neben der Eingangstür).
 4. Der Zugang zum Fitnesscenter darf nur in Sportkleidung und sauberen, nicht färbenden Sportschuhen (keine offenen Schuhe, Straßenschuhe, Sandalen etc.) erfolgen.
 5. Die Mitnahme von Taschen und Rucksäcken in das Fitnesscenter ist nicht erlaubt. In den Umkleidekabinen auf dem Gang zur Sporthalle (hinter der Glastür) befinden sich Schließfächer, in denen Taschen gelagert werden können. Für die Pfandschlösser der Fächer sind 1€ bzw. 2€ Münzen erforderlich. Alle Fächer werden täglich nach Ablauf der Nutzungszeiten vom Hallenwart (22.00 Uhr) geleert!
 6. Aus hygienischen Gründen ist eine Handtuchunterlage bei Nutzung der Geräte einzusetzen.
 7. Die Trainingsgeräte sind nach Gebrauch mit vorhandenen Reinigungsmitteln zu reinigen.
 8. Alle Trainingsgeräte (Hantelscheiben, -stangen, Gewichtssäcke, Gewichtsweste etc.) sind nach Gebrauch sofort an den vorgesehenen Lagerort (Regale, Ständer usw.) im Fitnesscenter zurückzulegen.
 9. Die gummierten Hantelscheiben des Langhanteltrainingsgerätes (Smith Machine) dürfen nur an diesem Gerät verwendet werden.
10. Während der Einweisungskurse ist kein freier Betrieb möglich bzw. haben die Erfordernisse der Einweisungskurse Vorrang vor dem allgemeinen Training.
11. Sollten Störungen an Geräten auftreten, ist der Hallenwart zu informieren.
12. Hallenwarte und Übungsleiter sind beauftragt, die Einhaltung der Raum- und Nutzerordnung zu kontrollieren.
13. Wer gegen allgemeine Regeln, Umgangsformen und ausgehängte Ge- und Verbotsregeln verstößt, kann vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden!

Bei der Nutzung des Fitnesscenters handelt es sich um eine freie Sportausübung, die grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolgt.

Teilnehmer*innen, die gegen die Raum- und Nutzerordnung verstoßen, können vom Training ausgeschlossen werden.