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Drittmittelverwaltung

Die drittmittelfinanzierte Forschung hat für die Universität Vechta eine hohe Bedeutung, da sie die Stellung der Universität als Forschungsuniversität dokumentiert. Über Drittmittel wird die externe Finanzierung von Forschungsprojekten gewährleistet. Diese Gelder können sowohl von öffentlicher als auch privaten Stellen eingeworben werden.

Das Aufgabengebiet umfasst den finanziellen Bezug inklusive der zentralen Bearbeitung der Projektunterlagen und der Darstellung der eingeworbenen Mittel im Jahresabschluss der Universität.

Drittmittelvorhaben sind über den Haushalt des Landes Niedersachsen abzuwickeln und unterliegen folgenden Vorschriften:

  • Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
  • Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Verwaltungsvorschriften zur Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (VV-LHO)
  • Drittmittelrichtlinie der Universität Vechta

"Die Mittel können abweichend von den für Haushaltsmittel des Trägers geltenden Regelungen nach den Bedingungen der Drittmittelgeber bewirtschaftet werden,  soweit die Bindung der Mittel an die Aufgaben der Hochschule gewährleistet ist" §22 Abs. 1 NHG