Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
(§24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“)
Jede noch so unscheinbare Verletzung, die in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden ist, muss mit diesem Formular dokumentiert werden, auch wenn bereits eine Unfallanzeige erstellt wurde, um ggf. Ansprüche gegenüber dem Unfallversicherungsträger zu wahren.