Notfall
Jede Person muss helfen! Werden Sie tätig, weil...
§ 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
- Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
- Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.
Fachärztliche Versorgung
St. Marienhospital Vechta
Medizinische Klinik
Marienstraße 6-8 (Anfahrt)
49377 Vechta
Fon +49. (0) 4441.990
Durchgangsarzt/ -ärztin
Dr. med. Jens Hilgenberg
Chefarzt d. Unfallchirurgie im Marienhospital
Marienstraße 6 – 8 (Anfahrt)
49377 Vechta
Fon +49. (0) 4441.99 12 41
Augenarzt/ -ärztin
Augenärztliche Gemeinschaftspraxis Diepholz / Vechta
Klingenhagen 15
49377 Vechta
Fon +49. (0) 4441.99 14 93
Ersthelfer*innen
Eine Übersicht der Ersthelfer*innen an der Universität Vechta finden Sie in dieser Liste.
Brandsschutz- und Evakuierungshelfer*innen
Eine Übersicht der Brandschutz- und Evakuierungshelfer*innen an der Universität Vechta finden Sie in dieser Liste.
Sicherheitsbeauftragte
Eine Übersicht der Sicherheitsbeauftragten an der Universität Vechta finden Sie in dieser Liste.