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Germanistische Sprachwissenschaft

Hinweise zur Studienplanung

Es wird dringend empfohlen, im 4. Fachsemester, wie im Studienverlaufsplan vorgesehen, das Modul grb007 zu belegen und darin auch die Prüfungsleistung zu absolvieren.

Wer sich an den Studienverlaufsplan hält und im Erstversuch die Prüfungsleistung in grb007 nicht besteht, wahrt seine Chance, innerhalb der Regelstudienzeit die Modulprüfung im Zweit- oder sogar im Drittversuch zu absolvieren. Wer es nicht tut, gibt den Anspruch auf Abschluss des Bachelorstudiums innerhalb der Regelstudienzeit (und insbesondere einen nahtlosen Übergang ins Masterstudium nach dem 6. Fachsemester) auf. Das Modul grb007 wird nämlich nur im Sommersemester angeboten. Wer es im 4. Semester mit der Modulprüfung nicht im ersten Anlauf versucht, kann dies folglich erst im 6. Fachsemester tun, und wer dann im Erstversuch die Prüfungsleistung nicht besteht, kann, da die Prüfungsleistung eine Hausarbeit ist, erst im 8. Fachsemester zur 1. Wiederholungsprüfung antreten. Es gibt keinerlei Ausnahmeregelungen (außerplanmäßige Wiederholungen von Hausarbeiten o. Ä.).

In jedem Sommersemester werden in grb007 prinzipiell ausreichend viele Lehrveranstaltungen angeboten, so dass alle, die das Modul belegen dürfen, ein Studienangebot erhalten. Prinzipiell steht es nur Studierenden offen, die im 4. Fachsemester (oder einem höheren) sind; wer das 4. Fachsemester noch nicht erreicht hat, hat keinen Anspruch darauf, an einer grb007-Lehrveranstaltung teilzunehmen und wird ggf. von Teilnehmerlisten wieder entfernt.