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© Universität Vechta / Bitters/Wollstein
Wege in die Welt
Starten Sie Ihr persönliches Abenteuer Auslandsaufenthalt!

Zu Lehrzwecken im Ausland mit Erasmus+

 

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

 

Lehrendenmobilität (STA)

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert (Outgoing-Mobilität) werden. 

Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangene Woche.

Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professorinnen und Professoren und Dozentinnen und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozentinnen und Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professorinnen und Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal

Inklusion und Chancengleichheit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms, besonders im Bereich der Mobilität von Einzelpersonen. Für Studierende und Hochschulpersonal mit Behinderung (GdB von mindestens 30, beim Langantrag mindestens 50) gibt es die Möglichkeit, eine Zusatzförderung für durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten zu erhalten.

Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag, vom 15. bis 60. Aufenthaltstag beträgt die Förderung 70 % der genannten Tagessätze:

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, EJR Mazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 10 km - 99 km mit 20 EUR
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Erasmus+ Mobilität mit Partnerländern

Mit der 2015 in Erasmus+ etablierten Förderlinie Mobilität mit Partnerländern für den Hochschulbereich wird die individuelle Mobilität von Lernenden und Lehrenden gefördert.

Für die einzelnen Länder und Partnerhochschulen gelten unterschiedliche Bedingungen, die unten dargestellt sind.

Die Universität Vechta hat sich erfolgreich an dem qualitätsorientierten Auswahlverfahren beteiligt und kann zurzeit Mobilitäten mit folgenden Partnerhochschulen fördern:

  • Albanien
  • Kosovo
  • Kamerun
  • Uruguay (für Promotionsstudierende)

Die finanzielle Förderung von ERASMUS+ Aufenthalten in Partnerländern bzw. aus Partnerländern in Deutschland wurde von der Europäischen Kommission auf europäischer Ebene festgelegt.

Die Mobilitätsaktivitäten für jede geförderte Partnerschaft werden hier dargestellt.

Die Partnerhochschulen veröffentlichen ihre Stipendienausschreibungen auf ihren jeweiligen Internetseiten.

Mindestaufenthalt sind fünf Tage, maximaler Aufenthalt sind 60 Tage. Im Falle von Mobilität zu Lehrzwecken müssen mindestens acht Stunden pro Woche unterricht werden.

Im Projekt 2018, 2019 und 2020 beträgt der einheitliche Tagessatz bis zum 14. Aufenthaltstag 160 EUR für Mobilitäten nach Deutschland (Incoming) und 180 EUR für Mobilitäten ins Partnerland (Outgoing). Vom 15. bis 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht die Förderung 70 % des Tagessatzes.

Dazu kommt eine einmalige Fahrtkostenpauschale, die sich nach der tatsächen Distanz bemisst und in dem Berechungsinstrument der Europäischen Kommission einzusehen ist.

 

Für eine Förderung müssen die üblichen ERASMUS+ Formalia erfüllt werden.

Ausführliche Informationen zum ERASMUS+ Programm finden Sie hier.


Weitere Fördermöglichkeiten

Wenn Sie als Hochschullehrer oder Nachwuchswissenschaftler an einer ausländischen Hochschule lehren und forschen möchten oder an einem Kongress teilnehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit sich auf ein Stipendium des DAAD zu bewerben. Die einzelnen Programme und Fördervoraussetzungen finden Sie hier:


 Einen ersten Überblick finden Sie auch in der Broschüre des DAAD zum Thema "Studium, Forschung, Lehre im Ausland- Fördermöglichkeiten für Deutsche".

Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung:

Wissenschaft und Forschung leben vom grenzüberschreitenden Austausch von Ideen und Erkenntnissen.
Sowohl in der Forschung als auch bei der Gestaltung von Studium und Lehre leisten die internationale
Zusammenarbeit von Wissenschaftler*innen und die Kooperation von akademischen Einrichtungen einen
essentiellen Beitrag zur Sicherung und zum Ausbau der Qualität wissenschaftlichen Arbeitens an den
niedersächsischen Hochschulen.
Durch den Aufbau und die Intensivierung internationaler Kooperationen und Partnerschaften auf den
verschiedenen Ebenen bauen die Hochschulen Niedersachsens ihre Position im globalen wissenschaftlichen
Wettbewerb um innovative Ideen und die klügsten Köpfe weiter aus.

Das Ziel der Förderung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit ist die Stärkung des
Wissenschaftsstandortes Niedersachsen in drei Förderbereichen:

  • Ausbau der Profilschärfung der niedersächsischen Hochschulen im internationalen Kontext
  • Ausweitung der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern und

Regionen sowie in einzelnen Wissenschaftsgebieten

  • Aufbau neuer und Stärkung bestehender internationaler Kooperationen an den Hochschulen

 

Die Bewerbungsfristen sind der 31.01. bzw. der 15.07. des jeweiligen Jahres.
Das Antragformualr finden sie hier.

Bei Interesse melden Sie sich gerne bei Sarah Winkler,
da die Anträge gebündelt über das International Office eingereicht werden.

"Wissen und Erkennen sind die Freude und die Berechtigung der Menschheit."
                      Alexander von Humboldt (1769 - 1859)

Die Alexander von Humboldt-Stiftung fördert Wissenschaftskooperationen zwischen exzellenten ausländischen und deutschen Forscherinnen und Forschern.
Als WissenschatlerIn aus Deutschland können Sie mit der Unterstützung der Alexander von Humboldt-Stiftung im Ausland mit einem Mitglied des Humboldt-Netzwerks zusammenarbeiten.

Weitere Informationen über die Alexander von Humboldt-Stiftung und die Fördermöglichkeiten finden Sie unter: www.humboldt-foundation.de/foerderung

Die Deutsche Forschungsgesellschaft (DFG) fördert Wissenschaft in Deutschland und unterstützt internationale Kooperationen.
Unter anderem werden der Aufbau internationaler Kooperationen und internationale wissenschaftliche Veranstaltungen gefördert.

Weitere Informationen können Sie auf der Seite des DFG  finden.

SpainBcn-Programs in Barcelona
STAFF TRAINING WEEK
2021 SPANISH - ENGLISH
SpainBcn.com

GENERAL INFORMATION for ALL SpainBcn-STAFF TRAINING

1 week / 2 weeks  COURSES 

Price:  

1 Week        350€ (price includes Course, learning material, tour) with 5 week-days from Monday to Friday
= 1 week, 25 hours, from 9,30 to 2,30 + 1 afternoon activity 

2 Weeks       700€ (price includes Course, learning material, activities) with 10 day program, 50 hours, Monday to Friday from 9,30 to 2,30 + 2-afternoon activities

Deadline to enroll: 
2 weeks before the course starts.
Note:  scheduled courses will be organized following all safety regulations according to the current situation. Contact us!


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INTENSIVE SPANISH:
3 Levels offered: Spanish for Beginners, Spanish for Intermediate, Spanish for Advanced.

2021 May:  24th-28th 
Summer  June: 7th - 11th, 21st-25th  July:  5th-9th, 19th-23rd, 26th-30th  August: 2nd-6th, 9th-13th, 16th-20th,23rd-27th

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ENGLISH COURSES:
Participants will have the opportunity to work on their oral communication skills and increase their competence in English.
Levels offered B1,B2,C1 (other levels upon request) 

2021 May: 3rd-7th, 17th-21st, May 31st - June 4th  
Summer  June: 14th-18th, June 28th - July -2 July :  12th-16th, 26th-30th  August: 2nd-6th, 9th-13th, 16th-20th,23rd-27th


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