Zurück an der Universität Vechta
Nach der Rückkehr aus dem Ausland erwartet Sie (in der Regel) Folgendes:
- ggf. Rückmeldung imImmatrikulationsamt (insbesondere, wenn Sie einen Urlaubsantrag gestellt haben)
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
Die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen sollte schnellst möglich nach der Rückkehr erfolgen. Dies muss jedoch von Ihnen selbst beantragt werden! Die entsprechenden Formulare finden Sie hier:
Anlage A zum Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen
Zusatzblatt zum Antrag auf Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen
Außerdem muss die Vereinbarung über die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen sowie das Transcript of Records bzw. eine Praktikumsbescheinigung beigefügt werden. - Standardnotenumrechnung
Die Kommission für internationale Kooperation hat auf ihrer 10. Sitzung am 10.02.2010 für ausgewählte Länder eine Standardnotenumrechnung für erbrachte Studienleistungen beschlossen. Falls das Land, indem Sie Ihre Leistungen erbracht haben, hier nicht aufgeführt ist, so kontaktieren Sie bitte das International Office.
Standardnotenumrechnung PDF - Verfassen eines Erfahrungsberichts indem Sie das Erfahrene noch einmal reflektieren beziehungsweise einordnen und zukünftigen Auslandsinteressierten wertvolle Tipps vermitteln können.
Beispiele für Erfahrungsberichte finden Sie auf StudIP in den Gruppen "ERASMUS+ Studium und Studium weltweit: Informationen und Dokumente" sowie "Auslandspraktikum-Ausschreibungen und Informationen". - ggf. Beteiligung an Informationsveranstaltungen oder Länderabenden mit einem Erfahrungsbericht und/oder als Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner für Interessierte.