Vollstipendien für Studierende des Master of Education
für ein Auslandssemester an der Tallinn University im Wintersemester 2023/24
Dies ist eine Ausschreibung im Rahmen des Modellprojektes „MAPS Lehramt.International“, das durch den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Diese Ausschreibung stellt eine Zusammenfassung der Förderbedingungen des DAAD für "Lehramt.International" - Modellprojekte an Hochschulen (Modul A) dar. Die komplette Fassung der Förderbedingungen finden Sie hier.
Programmziel
Internationale Mobilität im Studium zählt zu den zentralen Instrumenten der Internationalisierung an Hochschulen. Im Rahmen des Projektes „MAPS Lehramt.International“ werden Auslandsaufenthalte von Lehramtsstudierenden des Master of Education (Grundschule) gefördert. Durch die Studienaufenthalte im Ausland sollen die Methoden- und Fachkompetenz sowie die interkulturelle und fremdsprachliche Kompetenz der Studierenden erweitert werden. Die Grundschullehramtsabsolventinnen und -absolventen mit Auslandserfahrung sollen hierdurch für das Arbeiten in interkulturellen Klassen vorbereitet werden.
Erfahrungen von Studierenden im Ausland
Franziska in Tallinn
Jule und Franziska in Tallinn
Kim und Kirsten in Bozen
Abschlussvideo - Auslandsaufenthalt in Tallinn
Gute Gründe für ein Auslandssemester
Denise in Tallinn
Alicia und Anna-Lena in Bozen (Standort Brixen)
Gefördert wird ein 5-monatiger Studienaufenthalt während des Wintersemesters 2023/24 an einer ausländischen Partnerhochschule des Projekts MAPS Lehramt.International.
Insgesamt wird noch 1 Stipendium für die Tallinn University in Estland vergeben.
Stipendien können an teilnehmende Studierende des Master of Education unter folgenden Voraussetzungen vergeben werden:
- Vollimmatrikulation an der Uni Vechta im Master of Education (Grundschule)
- Absolvierung des 1. und 2. Fachsemesters vor Beginn des Auslandsaufenthalts
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Gleichstellung mit Deutschen gemäß § 8 Abs. 1 Ziff. 2ff und Abs. 2 und Abs. 3 BAföG, bzw. nichtdeutsche Studierende, wenn sie an der Universität Vechta eingeschrieben sind mit dem Ziel, den Abschluss an der Universität Vechta zu erreichen. Eine Förderung im Heimatland ist ausgeschlossen.
Die Steuergruppe des Projekts „MAPS Lehramt.International“ behält sich das Recht vor, eine Förderung nur an Studierende zu vergeben, die an dem bildungswissenschaftlichen Begleitseminar des PJM (15 ECTS) zur fachlichen Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung des Studienaufenthalts, in Verbindung mit einem 7-stündigen interkulturellen Training und einem vorbereitenden Sprachkurs (2 SWS) teilnehmen, und die mindestens 15 ECTS während des Studienaufenthaltes erwerben.
Diese ECTS setzen sich aus den Bereichen Schulentwicklung und Lehrer*innenbildung (4 SWS, 5 ECTS), Inklusion in der frühen Bildung (4 SWS, 5 ECTS) sowie einem Modul des frei wählbaren Profilierungsbereichs (4 SWS, 5 ECTS) zusammen.
Die akademische Anerkennung der an der Partneruniversität erbrachten Studienleistungen ist möglich und wird durch den Abschluss einer Vereinbarung über die im Ausland erbrachten Prüfungsleitungen geregelt.
Fragen zur Anerkennung oder zur Äquivalenz der ausländischen Studienleistungen sind vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zuständigen Prüfungsbeauftragten desjenigen Studienfaches zu klären, für dessen Module eine Anerkennungen der ausländischen Module angestrebt wird.
Prüfungsbeauftragte (Auswahl):
Fach | Prüfungsbeauftragte*r |
Erziehungswissenschaften | Benjamin Möbus |
Pädagogische Psychologie | Prof. Dr. Martin Schweer |
Deutsch | PD Dr. Matthias Attig |
Englisch | Dr. Aaron Mitchell |
Mathematik | Prof. Dr. Martina Döhrmann / Prof. Dr. Meike Grüßing |
Sachunterricht | Prof. Dr. Steffen Wittkowske |
Profilierungsbereich | Keno Müller |
Nach dem Auslandsaufenthalt wird durch die Studierenden eine formale Anerkennung bei denselben Prüfungsbeauftragten beantragt, die im Master of Education durch den Prüfungsausschuss bestätigt werden muss. Das Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung sowie weiterführende Infromationen, die nach der Rückkehr aus dem Ausland zu beachten sind, finden Sie auf der Website des International Office.
Bei dem Stipendium handelt es sich um ein Vollstipendium mit festen Beträgen (Pauschalen), die nicht aufgestockt oder gekürzt werden können.
Es beinhaltet die folgenden Leistungen:
- Die deutschen Studierenden erhalten für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes ein monatliches Vollstipendium. Die Höhe des jeweiligen Stipendiums richtet sich nach dem Zielland.
- Für Auslandsversicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung) erhalten die geförderten Studierenden eine monatliche Pauschale in Höhe von 35 Euro.
- Die Studierenden erhalten eine Reisekostenpauschale, deren Höhe sich nach dem Zielland richtet.
Die Höhe des Stipendiums berechnet sich für das Zielland "Estland" wie folgt:
Estland | Stipendienrate 1.075€/Monat + Versicherungszuschuss 35€/Monat + Reisekostenpauschale 425€ (einmalig) |
Für die Auswahl maßgebliche Kriterien:
- Überdurchschnittliche Studienleistungen
- Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse (Englisch-Kenntnisse mindestens auf B2- Niveau für die Tallinn University in Estland)
Für die Steuergruppe des Projekts „MAPS Lehramt.International“ sind zudem internationale Vorerfahrungen, z.B. aus der Teilnahme an internationalen Wochen, wünschenswert.
Die Auswahl von Studierenden erfolgt durch eine Kommission, die sich aus Vertreter*innen aller Statusgruppen der Universität zusammensetzt. Neben den bisherigen Studienleistungen sind vor allem die Relevanz des Auslandsaufenthaltes und die fachliche Bedeutung für das Studium sowie die Darlegung der Motivation für den Auslandsaufenthalt entscheidend.
Aus der Bewerbung für eines der Vollstipendien sollte erkenntlich sein, an welcher ausländischen Partnerhochschule des Projekts „MAPS Lehramt.International“ Sie einen Studienaufenthalt antreten möchten. Es werden nur Bewerbungen beachtet aus denen hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber die aufgeführten Anforderungen erfüllt.
Erwartet werden die folgenden Unterlagen:
- Motivationsschreiben, ca. 2-3 Seiten auf Deutsch mit folgenden Aspekten:
- Motivation für die Teilnahme am Programm
- Bedeutung des Auslandsaufenthaltes für den weiteren Studienverlauf und die spätere Tätigkeit in der Schule
- Erwartungen an den Auslandsaufenthalt
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Notenübersicht
- Empfehlungsschreiben (nicht verpflichtend)
- Nachweis über das geforderte Sprachniveau -> Die erreichte Niveaustufe ist in der Regel in den Zeugnissen der Allgemeinen Hochschulreife für jede Fremdsprache ausdrücklich ausgewiesen.
Auswahlgespräche: die Gespräche sind im Juni 2023 geplant.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung als eine PDF-Datei bis zum 30.05.2023 an die Koordinatorin des Projektes, Frau Friederike-Sophie Maasch (friederike-sophie.maasch@uni-vechta.de). Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Maasch, Tel. 04441-15 546 (Rufumleitung ins Home-Office).