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Graduiertenzentrum

Einreichen, Disputation und den Weg zur Veröffentlichung

Einreichen der Dissertation

Mit dem Einreichen der Dissertation wird das Promotionshauptverfahren eröffnet.

Folgende Unterlagen müssen bei der/dem Promotionsbeauftragen eingereicht werden.

  • Drei (aus-)gedruckte und gebundene bzw. geheftete Exemplare Ihrer Dissertationsschrift
  • Bei kumulativer Promotion aller bereits veröffentlichten Einzelbeiträge in Kopie samt der Zusammenfassung
    • Die Exemplare müssen jeweils einen Lebenslauf enthalten, aus dem Ihr wissenschaftlicher Werdegang (abgeschlossene Studiengänge, wissenschaftliche Tätigkeiten etc.) hervorgeht.
  • Eine Versicherung, aus der hervorgeht, dass Sie die Dissertation selbst angefertigt haben und alle Hilfsmittel, die Sie dafür benutzt haben. Diese rechtsverbindliche Versicherung ist hinsichtlich der Verfolgung von Plagiatsfällen besonders wichtig.
  • Ein Vorschlag soll eingereicht werden, wer die Erstprüferin oder Erstprüfer dieser Promotion sein soll
  • Eine Erklärung, dass Sie die Arbeit noch nicht in einem anderen Promotionsverfahren eingereicht haben
  • Eine Erklärung, dass Sie noch keine Teile der Arbeit anderweitig veröffentlicht haben bzw. Angaben, wo Sie welche Teile der Arbeit bereits veröffentlicht haben: Literaturangaben:
    • der veröffentlichten
    • oder der eingereichten Artikel bei kumulativer Promotion
  • Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Eine Liste Ihrer eigenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen
  • Für die Promotionsordnung im Jahr 2010 gilt, einen Vorschlag einzureichen, der die Zweitgutachterin oder Zweitgutachter (Das zweite Gutachten üblicherweise von externer Seite) nennt
  • Die spätere Promotionskommission kann gegebenenfalls von einem gemachten Vorschlag auch abweichen.
  • Belege, dass Sie die Auflagen, die im Rahmen einer Promotionseignungsprüfung ausgesprochen wurden, erfüllt haben.

Nach Eingang der Promotion

Der oder die Promotionsbeauftragte der jeweiligen Fakultät bildet innerhalb von vier Wochen die sogenannte  Prüfungskommission bzw. in Fakultät II die Promotionskommission.

Diese besteht insgesamt aus:

  • Fünf Professorinnen oder Professoren
  • Beziehungsweise Privatdozentinnen oder Privatdozenten,
  • Darunter auch Ihre Betreuerin oder Betreuer (nach der Promotionsordnung in 2010 Ihre Zweitbetreuerin oder Zweitbetreuer)

Mindestens drei der Mitglieder müssen dem jeweiligen oder zumindest einem benachbarten Fachgebiet angehören. Ein Mitglied dieser Kommission wird von einer anderen Hochschule hinzugezogen.

Disputation (mündliche Prüfung)

Die Disputation, die Verteidigung, ist der mündliche Prüfungsteil der Doktorprüfung und ist an der Universität Vechta grundsätzlich öffentlich beziehungsweise hochschulöffentlich. Der Termin wird in Abstimmung mit der Doktorandin oder dem Doktoranden festgelegt.

Die Disputation besteht aus zwei Teilen und dauert zwischen 90 und 120 Minuten.

  • Im ersten Teil stellt die Doktorandin beziehungsweise der Doktorand ihre Arbeit in einem Vortrag vor. Dieser Vortrag sollte ca. 30 Minuten dauern, mit:
    • Fragestellung,
    • Ziele,
    • Methoden
    • Ergebnisse der Arbeit aufzeigen.
  • An den Vortrag schließt sich dann eine Diskussion an, die von der Dissertation ausgehend weitere Themengebiete des Promotionsfaches umfasst. Hier soll die Doktorandin oder der Doktorand zeigen, dass sie oder er ihre oder seine Forschungsergebnisse im Rahmen übergreifender Fragestellungen des Fachgebietes theoretisch:
    • begründen,
    • gegen kritische Einwände verteidigen
    • sich mit gegenteiligen Auffassungen theoretisch fundiert auseinandersetzen kann.

Übrigens: Die Promotionsordnung der Universität Vechta schreibt vor, dass Sie für die Zeit Ihrer Promotion, das heißt von der Annahme als Doktorandin oder Doktoranden bis zur Disputation, an der Universität immatrikuliert sein müssen. 

Endnote

summa cum laude
(als Bestnote "mit Auszeichnung")
magna cum laude
("sehr gut")
cum laude
("gut")
rite
("genügend/befriedigend/ausreichend")

Die mündliche Note und die Endnote werden direkt im Anschluss an die Disputation festgesetzt und bekannt gegeben. Auf Wunsch wird über die Prüfungsleistungen eine Bescheinigung ausgestellt.

Achtung: Diese Bescheinigung ist nicht die Promotionsurkunde i. S. des § 14 Abs. 2 der Promotionsordnung! Diese Urkunde wird erst nach der Veröffentlichung der Arbeit ausgehändigt. Vor dem Erhalt der Promotionsurkunde besteht kein Recht auf Führung des Dr.-Grades! Auch die Bezeichnungen "Dr. des." oder "Dr. cand." sind nach der Promotionsordnung nicht zulässig und dürfen nicht verwendet werden.

*Übrigens: Nach der Exmatrikulation eines Promovierenden bleibt die E-Mail-Adresse noch 1 Jahr lang aktiv, bis sie endgültig gelöscht wird. Wenn Sie weiterhin der Universität angehören und auch Teil des Graduiertenzentrums sein möchten, empfehlen wir Ihnen, sich nach der Exmatrikulation als Alumni zu registrieren: https://www.uni-vechta.de/alumni/mitmachen