Veröffentlichung der Dissertation- Das Ziel ist in Sicht!
Nachdem Sie die Prüfungsleistungen erfolgreich hinter sich gebracht haben, müssen Sie, bevor Sie den Doktorgrad führen dürfen (die Urkunde ausgehändigt wird), noch Ihre Arbeit veröffentlichen. Nur so erhält die wissenschaftliche Community die Gelegenheit, von den von Ihnen produzierten neuen Erkenntnissen zu profitieren. Die Veröffentlichung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Disputation erfolgen (in Ausnahmefällen länger: siehe Flussdiagramme).
Die Promotionsordnung sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie Sie Ihre Arbeit publizieren können. In den folgenden Flussdiagrammen wird veranschaulicht, wie dieser Prozess aussieht und stellt die verschiedenen Möglichkeiten dar, die Sie wahlweise beschreiten können.Wenn Sie weitere Fragen zu Veröffentlichungen haben, besuchen Sie gerne die Webseite der Universitätsbibliothek der Universität Vechta.
Veröffentlichung im Promotionsprozess A
Gemäß Promotionsordnung 2010 (Amtl. Mitteilungsblatt 3/2010, fakultätsübergreifend)1
2 Von der oder dem Senatsbeauftragten für Promotionen und Habilitationen und Erstgutachterin oder Erstgutachter einholen.
6 Ablieferung des Exemplars für die Prüfungsakten und der Veröffentlichung an die Universitätsbibliothek (UB). Die UB sendet die Ablieferungsbescheinigung an die Senatsbeauftragte oder den Senatsbeauftragten für Promotionen und Habilitationen. Vorherige Kontaktaufnahme per E-Mail an publikationsdienste.ub@uni-vechta.de.
7 Die Senatsbeauftragte oder der Senatsbeauftragter für Promotionen und Habilitationen beauftragt Prüfungsamt mit der Ausstellung der Promotionsurkunde. Unterzeichnung und Aushändigung der Promotionsurkunde durch die Präsidentin oder den Präsidenten.
Veröffentlichung im Promotionsprozess B
Gemäß Promotionsordnungen 2020/2021 (Fakultät I (Amtl. Mitteilungsblatt 44/2021), II (Amtl. Mitteilungsblatt 66/2020) und III (Amtl. Mitteilungsblatt 24/2021))1
1 Für die weiteren Details, siehe §§ 13-14 und Anlage 2 der Promotionsordnung 2020 (Fakultät II), §§ 13-14 der Promotionsordnung 2021 (Fakultät I), §§ 13-14 und Anlage 2 der Promotionsordnung 2021 (Fakultät III), Merkblatt der Universitätsbibliothek für die Ablieferung von Dissertationen.
2 Von der Erstgutachterin oder dem Erstgutachter einholen.
3 Innerhalb von zwei Jahren nach erfolgreicher Disputation. Die Frist kann auf Antrag bei die Promotionsbeauftragte oder den Promotionsbeauftragten der jeweiligen Fakultät und bei Vorlage einer Druckbestätigung des Verlages verlängert werden.
6 Ablieferung des Exemplars für die Prüfungsakten, drei gedruckter Exemplare sowie der Publikation an Universitätsbibliothek (UB). UB sendet Ablieferungs-Bescheinigung an die Promotionsbeauftragte oder den Promotionsbeauftragte der jeweiligen Fakultät. Vorab Kontaktmöglichkeit via E-Mail an publikationsdienste.ub@uni-vechta.de.
7 Die Promotionsbeauftragte oder der Promotionsbeauftragte der jeweiligen Fakultät beauftragt Prüfungsamt mit der Ausstellung der Promotionsurkunde. Unterzeichnung und Aushändigung der Promotionsurkunde durch die Dekanin der den Dekan der jeweiligen Fakultät.