Planen Sie einen internationalen Studienaufenthalt, bei dem Sie entsprechende Leistungen erbringen wollen, die Sie dann im Nachhinein an der Universität Vechta anerkennen lassen möchten, so sollten Sie die Anrechenbarkeit spezifischer Leistungen vor Reiseantritt abklären.
Um die im Ausland erbrachten Studienleistungen anrechnen zu können, müssen Sie nach Ihrem Auslandsaufenthalt einen Antrag auf Anrechnung stellen.
Für einen möglichst reibungslosen Ablauf bei der Anerkennung halten Sie sich an die Informationen unter Zurück an der Universität Vechta.
In jedem Fall sollten Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Auslandsaufenthalts eine formale Bescheinigung Ihrer erbrachten Leistungen/ Noten, Inhalt und Umfang der besuchten Kurse sowie über eventuelle Prüfungsmodalitäten mitbringen.
Dieser Nachweis stellt gleichzeitig eine geeignete Grundlage für die Anerkennung der im internationalen Rahmen erbrachten Studienleistungen da.
Sinnvoll ist außerdem, schon vor dem Auslandsaufenthalt zu klären, für welche Module der Universität Vechta Sie sich die an der Gasthochschule absolvierten Module anrechnen lassen möchten. Halten Sie dies in einer tabellarischen Übersicht mit Hilfe des folgenden Formulars fest (weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem obigen Merkblatt):
Für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen und durchführen, bieten sich im Bachelor das Modul pb013 sowie im Master das Modul pbm013 besonders an. Mit diesen Modulen können im Ausland erworbene Kompetenzen mit jeweils 6 CP angerechnet werden. Die Module schaffen die Möglichkeit, sich mit einem studienbezogenen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines mindestens achtwöchigen Auslandsaufenthaltes den Erwerb interkultureller Kompetenz bescheinigen zu lassen (siehe Vereinbarung über die Anerkennung im Ausland erbrachter Leistungen).
Wo sind die Module verankert?
Die Module sind im Profilierungsbereich, Profil Internationalisierung und Interkulturalität angesiedelt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Module müssen vor dem Auslandsaufenthalt Bestandteil eines abgeschlossenen Learning Agreements sein.
Es muss sich um einen studienbezogenen Auslandsaufenthalt handeln.
Dabei handelt es sich um folgende Module:
pbb013: Interkulturelle Kompetenzen durch studien- oder forschungsbezogenen Auslandsaufenthalt im Bachelor. Die Modulbeschreibung finden Sie hier.
pbm13: Interkulturelle Kompetenzen durch studien- oder forschungsbezogenen Auslandsaufenthalt im Master. Die Modulbeschreibung finden Sie hier.
Für eine Vereinfachung der Anerkennung von internationalen Studienleistungen wurde von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Hochschulen das sogenannte European Credit Transfer System (ECTS) entwickelt. Hier wird mit Hilfe von Kreditpunkten eine Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erreicht.
Was bedeutet das konkret?
Der durchschnittliche Arbeitsaufwand einer Studierenden oder eines Studierenden wird mit 60 Kreditpunkten für das akademisches Jahr zugrunde gelegt. Für ein Semester währen dies schlussfolgernd 30 Kreditpunkte. Davon ausgehend wird jeder angebotenen Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl an ECTS-Anrechnungspunkten zugewiesen und stellt somit die Grundlage für die Anerkennung der Studienleistungen dar.
Dieses ECTS-System wird vor allem für die Anerkennung von Studienleistungen verwendet, die im Rahmen des ERASMUS-Programms erbracht wurden.
Ein weiteres wichtiges Anerkennungsverfahren von internationalen Studienleistungen ist das sogenannte "Learning Agreement". Hierbei handelt es sich um eine Art Vertragsabkommen zwischen der Heimatuniversität, der Partnerhochschule und der Studierenden oder dem Studierenden, dass im Vorfeld die Anerkennung von internationalen Studienleistungen absichern soll.
Der Abschluss eines solchen Learning Agreements legt für die beteiligten Parteien ein verbindliches Studienprogramm fest. Konkret bedeutet das, dass die Partnerhochschule durch Unterschrift bestätigt, dass Programmstudierende die angegebenen Lehrveranstaltungen besuchen kann und entsprechende Leistungsnachweise dort erbringen darf. Gleichzeitig verpflichtet sich Programmstudierende die angegebenen Kurse/ Lehrveranstaltungen an der Partnerhochschule zu besuchen und Leistungsnachweise entsprechend zu erbringen. Darüber hinaus bestätigt die Universität Vechta - ebenfalls durch Unterschrift der oder des Zuständigen - dass die erbrachten Leistungen der Studierenden oder des Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthalts hier anerkannt werden.
Kurzfristige Änderungen sind durchaus nicht unüblich und durch ein einfaches Verfahren schnell geregelt. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Professorinnen und Professoren/ Lehrbeauftragten Ihres Faches/ Studiengangs über mögliche anrechenbare Leistungen. Sie sollten hierfür im Vorfeld einen Blick in das Lehrangebot der Partnerhochschule Ihrer Wahl geworfen haben.
Weitere Informationen zu Ansprechpartnern, dem Ablauf des Anerkennungsverfahrens, etc. erhalten Sie im International Office der Universität.