Informationen zur Praxisphase für Studierende
Auf dieser Seite werden Studierenden weitere Informationen zur Praxisphase bereitgestellt. Sollten Fragen offen bleiben, steht der Koordinator der Praxisphase für Rückfragen zur Verfügung.
Grundlegendes
Die Praxisphase umfasst das 18-wöchige Schulpraktikum im Master of Education (genannt: Praxisblock) sowie die zugehörigen Seminarveranstaltungen. Sie wird in beiden Studienfächern absolviert.
Die Praxisphase beginnt jedes Jahr im Wintersemester und reicht bis zum Ende des sich anschließenden Sommersemesters. Im Wintersemester haben Sie in jedem Studienfach eine eigene vorbereitende Veranstaltung von 2 Semesterwochenstunden (SWS). Der Praxisblock beginnt im Anschluss an den Prüfungszeitraum des 1. Fachsemesters (in der Regel Mitte Februar) und endet nach 18 Praktikumswochen.
Während des Praxisblocks besuchen Sie die Schule ca. drei bis vier Tage pro Woche (mindestens 15 Zeitstunden). Sie hospitieren, geben Unterricht (unter der Leitung der/s Mentor*in) und erhalten Unterrichtsbesuche. Zusätzlich nehmen Sie am weiteren Schulleben teil, z. B. an AGs, Schulfesten, Konferenzen etc. Während des Praxisblocks belegen Sie je Studienfach eine begleitende Veranstaltung (1 SWS, i. d. R. geblockt). Einige Zeit nach dem Praxisblock, in der vorlesungsfreien Zeit des Sommersemesters, wird je Fach eine abschließende Seminarveranstaltung zur Nachbereitung durchgeführt (ebenfalls geblockt).
Ihre Seminarveranstaltungen (Vorbereitung, Begleitung, Nachbereitung) werden immer von Lehrtandems durchgeführt: eine schulische Lehrkraft oder ein/e Studienseminarleiter*in und ein/e Fachdidaktiker*in der Universität. Damit möchten wir sicherstellen, dass Theorie und Praxis Hand in Hand gehen.
Modulbeschreibungen
Die Modulbeschreibungen für die Praxisphase und für das Projektband finden Sie auf der Studiengangsseite des Master of Education Grundschulen oder Haupt-/Realschulen unter "Studiengangsdokumente".
An Ihrer Praktikumsschule werden Sie zumeist zusammen mit einer/m weiteren Student*in ausgebildet, die/der die gleiche Fächerkombination hat (Tandem). In Ausnahmen sind auch Tridems oder größere Gruppen möglich. Je Studienfach werden Sie von einem Lehrtandem betreut, welches die Vorbereitungs-, Begleit- und Nachbereitungsveranstaltungen durchführt und Sie auch im Unterricht besucht. Jedes Lehrtandem setzt sich aus einer/m Vertreter*in der Universität und einer aktiven Schullehrkraft bzw. einer/m Fachseminarleiter*in zusammen. An den Praktikumsschulen ist Ihnen je Fach ein/e Mentor*in zugeordnet, die/der Sie bei der täglichen Unterrichtsarbeit unterstützt und Ihnen curricular weisungsberechtigt ist. Daneben ist die jeweilige Schulleitung Ihnen ebenfalls gegenüber weisungsberechtigt und kann Sie z. B. bei schweren Verfehlungen auch vom Schulbesuch ausschließen. Ihre Lehrtandems sowie das ZfLB als Koordinationsknoten sind für Sie Ansprechpartner bei allen weiteren Fragen und Problemen.
- Teilnahme am Vorbereitungsseminar (2 SWS je Studienfach)
- Teilnahme am Begleitseminar (1 SWS je Studienfach)
- Teilnahme am Nachbereitungsseminar (1 SWS je Studienfach)
- 18 Wochen Praktikumsdauer, je Woche mind. 15 Zeitstunden Schulanwesenheit
- Mindestens 32 Stunden teilweise oder vollständig selbst gestalteter Unterricht je Studienfach im Praxisblock
- Mindestens 45 Stunden durchgeführte Hospitationen je Studienfach im Praxisblock
- 2-3 Unterrichtsbesuche je Studienfach
- Eine ausführliche Unterrichtsplanung (1. Praxisbericht) und eine ausführliche Unterrichtsreflexion (2. Praxisbericht)
- i. d. R. 16 schriftliche Unterrichtsentwürfe je Studienfach
Studierenden, die im Rahmen ihres Studiums Umfragen und Erhebungen an Schulen durchführen, werden die vom Niedersächsischen Verbund zur Lehrkräftebildung erstellten Informationen und Formularvorlagen empfohlen: Link zur Übersichtsseite
Weiterführende Informationen
Um sich in Stud.IP für die Praxisphase anzumelden, suchen Sie bitte zunächst die Veranstaltung „Praktikum: PPM Praxisphase“ in Stud.IP. Alternativ finden Sie die Veranstaltung, indem Sie meinen Namen (Arnd Schaper) in die Suchleiste eingeben. Nachdem Sie sich bei dieser Veranstaltung angemeldet haben, wählen Sie den Reiter „Praktika“ aus. Auf der linken Seite müssen Sie nun auf „Praxisphase“ klicken und befinden sich direkt im Anmeldeformular.
Beachten Sie bei der Anmeldung bitte folgende Aspekte:
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Praxisphase:
- Eine vorläufige Immatrikulation in den Master of Education ist aufgrund der geänderten Zugangsordnung nur dann möglich, wenn Sie bereits 160 CP erbracht und die Bachelorarbeit spätestens bis zum 30.09. eingereicht haben. Sollten Sie diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen Sie sich auch nicht für die Praxisphase anmelden.
- Wenn in Stud.IP noch nicht hinterlegt ist, dass Sie sich im Master of Education befinden, kann eine Anmeldung unter Umständen technisch bedingt nicht möglich sein. Bitte versuchen Sie es dementsprechend zu einem späteren Zeitpunkt. Sollten weiterhin technische Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte an mich.
Allgemeine Hinweise zur Anmeldung:
- Bitte machen Sie möglichst umfangreiche, genaue und auch wahrheitsgetreue Angaben.
- Da es sich bei der Praxisphase um ein Modul des Master of Education handelt, geben Sie bei der Semesteranzahl die für diesen Studiengang relevante Zahl an.
- Bei der Auswahl von Schulen kann Ihnen die aktuellste Praktikumskarte helfen. Diese zeigt alle Schulen, die in diesem Jahr Praktikumsplätze für die Praxisphase zur Verfügung stellen.
- Generell ist es nicht möglich, die Praxisphase an Schulen im Ausland oder außerhalb der in der Praktikumskarte angegebenen Regionen zu absolvieren.
- Bitte geben Sie unbedingt in der gewünschten Region mindestens eine Wunschschule an, da das System bloße Angaben der Region nicht anzeigen kann und eine händische Zuteilung somit nicht möglich ist.
- Sollten Sie sich lediglich eine Region wie bspw. Nordhorn wünschen, ist es dementsprechend besser, konkrete Wünsche im Bereich Nordhorn oder auch in den angrenzenden Regionen anzugeben.
- Es ist weiterhin ratsam, mehrere Wunschschulen anzugeben, da nicht jede Schule in allen Fächern betreuen kann. In diesem Fall wird versucht, Sie an einer anderen Wunschschule unterzubringen.
- Die Angabe von Wunschschulen stellt eine Rangfolge dar. Es wird folglich versucht, Sie an Ihrem ersten Wunsch unterzubringen usw. Sollte dies nicht erfolgreich sein, wird in der Region der angegebenen Wunschschule nach weiteren Alternativen gesucht.
- Als Faustregel gilt: Je näher eine Schule dem Universitätsstandort ist, desto beliebter ist die Schule bei Wünschen.
- Geben Sie daher nicht nur Schulen im Umkreis Vechta an! Aufgrund der hohen Nachfrage und mangelnder Alternativen mussten in den vorherigen Durchgängen Studierende auf Schulen außerhalb von Vechta verteilt werden, ohne dass weitere Kriterien berücksichtigt werden konnten.
- Schulen an der Bahnlinie RE 58 zwischen Bremen und Osnabrück über Vechta stellen zwar eine Alternative dar, aber auch diese Plätze sind wegen ihrer vergleichsweise guten Erreichbarkeit beliebt.
- Überlegen Sie sich einen Plan B für den Fall, dass Sie einer bestimmten Region nicht zugewiesen werden können, indem Sie folgende Fragen im Vorfeld klären, und geben Sie entsprechende Schulen mit an:
- Steht Ihnen ein PKW oder ein anderes Fahrzeug zur Verfügung, um längere Strecken zu überbrücken?
- Besteht die Möglichkeit, während der Praxisphase bei Verwandten (Eltern, Tanten/Onkel, Großeltern etc.) oder Freunden unterzukommen und somit das Spektrum an Wunschschulen zu erweitern?
- Zur allgemeinen Verbesserung der Mobilität ist das Wunschtandem eingeführt worden. Sollten Sie und eine weitere Person die exakt gleiche Fächerkombination studieren und sich dazu bereit erklären, eine Schule zu wählen, die sich außerhalb von Vechta befindet und sich auch nicht von dort aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen lässt (z. B. Diepholz, Sulingen, Werlte etc.; als Faustregel gilt eine Fahrtzeit von mehr als 60 Minuten mit ÖPVN), sprechen Sie sich bitte bei der Angabe von Wunschschulen ab und informieren Sie mich neben Ihrer Anmeldung in Stud.IP per E-Mail über Ihre Absicht. Sie werden dann einer Ihrer Wunschschulen zugewiesen. Schulen in folgenden Städten und Gemeinden sind vom Wunschtandem ausgeschlossen: Bakum, Cappeln, Cloppenburg, Damme, Dinklage, Dötlingen, Emstek, Goldenstedt, Großenkneten, Holdorf, Langförden, Lohne, Neuenkirchen-Vörden, Steinfeld, Vechta, Visbek, Wildeshausen.
Informationen zur bevorzugten Schulzuweisung:
- Sollten Sie aufgrund eines Handicaps, einer Familienverantwortung oder anderer Gründe für eine bevorzugte Schulzuweisung infrage kommen, geben Sie dies bitte im Formular an und nehmen Sie Kontakt zu Frau Donnerbauer (Bereich familiengerechte Hochschule) oder Frau Kimpel (Studium mit Handicap) auf.
- Ist in diesem Zusammenhang im Vorfeld das Formular zur bevorzugten Platzvergabe ausgefüllt worden, müssen Sie sich dennoch über den genannten Weg unter "Anmeldung zur Praxisphase" via Stud.IP anmelden, da eine Schulzuteilung ansonsten nicht erfolgen kann.
- Die Zuweisung zu den einzelnen Kursen erfolgt im Anschluss durch die Fächer. Sollten Sie auf bestimmte Kurszeiten angewiesen sein, melden Sie sich bitte bei dem entsprechendem Dozierenden.
- Beachten Sie bitte, dass aufgrund der stetig gestiegenen Anmeldezahlen und der dadurch knapper bemessenen Praktikumsplätze das Studium eines Erweiterungsfachs momentan nicht als Grund für eine bevorzugte Platzvergabe anerkannt wird, zumal dieses noch nach dem regulären Abschluss absolviert werden darf.
- Links zu den Übersichtsseiten: Studium mit Familienverantwortung und Studium mit Handicap
Sonstiges:
- Fahrtkosten können leider nicht erstattet werden.
- Wenn Sie die Praxisphase nur in einem Fach absolvieren, geben Sie bitte trotzdem beide Fächer bei der Anmeldung an. Schreiben Sie mir im Anschluss daran eine E-Mail, in der Sie mich darüber informieren, welches Fach Sie in diesem Durchgang absolvieren und wann Sie das andere Fach absolviert haben bzw. planen zu absolvieren.
- Die Verteilung an die Schulen beginnt bereits ab dem 01.10. für die Studierenden mit Nachteilsausgleich, da diese frühzeitig mit ihrer Zuweisung planen müssen. In diesem Zusammenhang werden bereits Tandems gebildet. Obwohl die Anmeldung technisch bis zum 15.10. möglich ist, wird empfohlen, sich bis zum 30.09. anzumelden, damit Ihre Anmeldung bereits berücksichtigt werden kann. Bis zum technischen Anmeldeschluss können Sie Ihre Angaben im System mithilfe des Anmeldeformulars noch ändern.
Zuteilung zu den vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Seminaren (PPM-Seminare):
Die den Praxisblock vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Seminarveranstaltungen sind vom üblichen Verfahren der Wahl der Lehrveranstaltungen und der Anmeldung über Stud.IP ausgenommen und werden durch den jeweiligen Teilstudiengang zugewiesen (§9 Absatz 4 PO M. Ed.). Dies bedeutet, dass Sie sich nicht selbst in die Veranstaltungen eintragen können, sondern von den Lehrenden Ihrer beiden Fächer zugeteilt werden.
Alle Formulare finden Sie im Downloadbereich.
Vor Beginn des Praxisblocks sind folgende Unterlagen beim Praxisphasenkoordinator abzugeben:
- lediglich die Anmeldung in Stud.IP
Zu Beginn des Praxisblocks sind folgende Unterlagen bei der Schulleitung abzugeben:
- Eine unterschriebene Belehrung zum Infektionsschutz
- Eine unterschriebene Verschwiegenheitserklärung
- Ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz
- Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Student*innen, die an die Schulen gehen, sind somit verpflichtet, einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz bei ihrer Praktikumsschule vorzuzeigen. Bitte stimmen Sie mit Ihrer Schule ab, welcher Nachweis im Einzelnen erbracht werden soll bzw. welche Dokumente zum Nachweis vorzuzeigen sind.
- Nähere Informationen finden Sie unter: www.masernschutz.de
- Ein gültiges erweitertes Führungszeugnis im Original, das nicht älter als drei Monate ist.
6 Wochen nach Ende des Praxisblocks sind folgende Unterlagen beim Praxisphasenkoordinator abzugeben:
- Die vollständige Bescheinigungsmappe im Original (Scans, Faxe etc. sind nicht ausreichend!)
- Sobald die geforderten 45 Stunden Hospitation oder 32 Stunden s.g.U. nicht erfolgt sein sollten, muss auf Seite 5 eine Begründung der Schule erfolgen.
- Sollten Sie eine Ausfertigung der Bescheinigungsmappe für Ihre Unterlagen benötigen, kopieren Sie sich diese bitte vor der Abgabe beim Praxisphasenkoordinator.
6 Wochen nach Ende des Praxisblocks sind folgende Unterlagen in den jeweiligen Fächern abzugeben:
- die Portfolios
Krankheit während des Praxisblocks:
- Sollten Sie während des Praxisblocks erkranken, informieren Sie sowohl Ihre Schule als auch den Praxisphasenkoordinator über Ihr Fehlen. Die Fehltage werden am Ende des Praxisblocks auf Übereinstimmung geprüft.
Krankheit während der Bearbeitungszeit des Praxisphasenportfolios:
- Studierende, die während der Bearbeitungszeit der Prüfungsleistung erkranken, müssen dem Praxisphasenkoordinator das Ärztliche Attest zur Vorlage im Prüfungsverfahren im Original vorlegen. Ein gelber Schein ist nicht ausreichend.
- Bitte tragen Sie bei "Prüfer/in" Ihre/n tatsächliche/n Lehrende*n ein, da diese/r durch die Praxisphasenkoordination über die Änderung des Abgabedatums informiert werden muss.
- Damit die Anfrage schneller bearbeitet werden kann, kann vorerst ein Scan eingereicht werden.
- Der Praxisphasenkoordinator bestimmt ein neues Abgabedatum und teilt dieses sowohl dem/der Studierenden als auch den betreffenden Lehrpersonen mit.
Bekanntgabe der Noten:
- Der benotete Bestandteil des Praxisphasenportfolios besteht aus je einem bewerteten Praxisbericht pro Unterrichtsfach (Teilstudiengang). Die Bewertung dieser Berichte obliegt den Lehrenden der jeweiligen begleitenden Lehrveranstaltungen. Sind beide Praxisberichte mit mindestens "ausreichend" bewertet, erfolgt die Zusammenführung zu einer Gesamtnote (siehe §11 Absatz 4 PO M.Ed.).
- Die Gesamtnote wird in Qispos eingetragen, sofern die vollständige Dokumentation der Praxisphase vorliegt (siehe §11 Absatz 3 PO M.Ed.).
- Zur vollständigen Dokumentation muss die Bescheinigungsmappe vollständig im ZfLB eingereicht sein. Bitte behalten Sie Ihren E-Mail-Account im Blick, da Rückfragen und Nachreichungsaufforderungen zur Bescheinigungsmappe über diesen an Sie übermittelt werden. Ohne vollständige Dokumentation kann keine Gesamtnote eingetragen werden.
- Teilnoten werden vom ZfLB nicht mitgeteilt. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an Ihre Lehrenden.
Informationen zur Wiederholungsprüfung:
- Sollten einer oder beide Teile der Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" bewertet werden, kann von Seiten der Praxisphasenkoordination keine Gesamtnote gebildet werden. Entsprechend ist der Teil, der nicht bestanden wurde, zu wiederholen.
- Studierende, die in einem oder beiden Teilen die Note 5,0 erhalten haben, werden per E-Mail von der Praxisphasenkoordination darüber benachrichtigt. In diesem Fall nimmt der/die Studierende selbstständig Kontakt mit der jeweiligen Lehrperson auf, deren Teil mit "nicht bestanden" bewertet wurde. Hier werden sowohl das neue Thema als auch die Rahmenbedingungen (u. a. Bearbeitungszeitraum) festgelegt.
- Studierende erhalten für jeden Portfolioteil eine Bearbeitungszeit von drei Wochen.
- Bei einer Wiederholungsprüfung darf die Prüfungsart (ausführliche Unterrichtsplanung bzw. ausführliche Unterrichtsreflexion) nicht getauscht werden.
- Ein Wechsel der/s Prüfer*in ist lediglich in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei einem Universitätswechsel der Lehrperson.
- Sobald die Absprachen mit der/den Lehrperson/en getroffen wurden, muss der Praxisphasenkoordinator seitens der/m Studierenden informiert werden. Dabei ist die/der Prüfer*in sowie der Bearbeitungszeitraum zu nennen. Nach der Bestätigung und der Herausgabe des Abgabedatums durch den Praxisphasenkoordinator ist der Zweitversuch erfolgreich angemeldet. (Eine Anmeldung über Qispos ist entsprechend nicht erforderlich.)
- Ein Nichtbestehen des Drittversuches hat die Wiederholung der gesamten Praxisphase zur Folge.