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Zugriff auf elektronische Medien

Die Nutzungmöglichkeiten elektronischer Medien hängt von den jeweiligen Lizenzbedingungen des Verlages/Anbieters ab.

  • Open-Access-Publikationen sind für jedermann frei nutzbar.
  • Für lizenzierte, d. h. für die Bibliothek kostenpflichtige, Medien gibt es unterschiedliche Zugriffsrechte, die vom Status der Nutzerinnen und Nutzer und vom Standort abhängig sind.

Lizenzierte E-Books, E-Journals und Datenbanken können Sie von den Internet-Rechnern in der Bibliothek aus nutzen.

Wer ist dazu berechtigt?

  • Studierende der Universität Vechta
  • Beschäftigte der Universität Vechta
  • Privatpersonen über 18 Jahre, die als Bibliotheksbenutzerinnen und –benutzer registriert sind

Für einen externen Zugriff auf lizenzierte E-Books, E-Journals und Datenbanken benötigen Sie einen Shibboleth-Account, um sich zu identifizieren und anzumelden.

Wer ist dazu berechtigt?

  • Studierende der Universität Vechta
  • Beschäftigte der Universität Vechta

Wie erhalten Sie einen Shibboleth-Account?

Studierende und Beschäftigte sind automatisch für Shibboleth freigeschaltet. Die geforderten Logindaten entsprechen der Uni-ID + Passwort, also s123456 für Studierende bzw. mmustermann für Beschäftigte.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Rechenzentrums der Universität Vechta.

Wie melde ich mich mit dem Shibboleth-Account an?

Zunächst rufen Sie über den Online-Katalog der Universitätsbibliothek (für E-Books und E-Journals), über die EZB (für E-Journals) oder über DBIS (für Datenbanken) die gewünschte Ressource auf. Wenn Sie sich nicht an einem der PCs im Bibliotheksgebäude befinden, sondern z.B. zu Hause oder im WLAN-Netz der Universität, können Sie die Ressource jetzt i.d.R. noch nicht öffnen, lesen oder speichern.

Die Anmeldung über Shibboleth ist auf den Internetseiten der verschiedenen Anbieter / Verlage nicht einheitlich dargestellt.

  • Häufig verbirgt sich die Anmeldung hinter Formulierungen wie "Institution(al) Login" oder "Shibboleth".
  • In manchen Fällen wählen Sie nach Aufruf dieses Links aus einem Menü zuerst den Eintrag "German Higher Education" aus.
  • Wählen Sie dann die "Universität Vechta" / "University of Vechta" aus.
  • Jetzt können Sie sich mit Ihrer Uni-ID und dem dazugehörigen Passwort anmelden: für Universitätsmitarbeiter die Microsoft-Exchange-Kennung (also bspw. mmustermann) und für Studierende s(Matrikelnummer) plus Webmail-Passwort.
  • Stimmen Sie zuletzt der Datenübertragung über "DFN-AAI" zu.

Diese Anleitung zeigt Ihnen die einzelnen Schritte der Anmeldung am Beispiel des Anbieters DeGruyter.

Welche Anbieter unterstützen den externen Zugang über Shibboleth?

  • Diese Übersicht zeigt Ihnen, welche Anbieter / Verlage bereits einen externen Zugang zu lizenzierten E-Medien über Shibboleth anbieten.
  • Zu Datenbanken finden Sie in DBIS jeweils auch die Information über die Zugriffsmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie bei allen elektronischen Volltextangeboten nebenden urheberrechtlichen Bestimmungen jeweils die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Anbieter, die auf deren entsprechenden Webseiten zu finden sind. Mit Abruf der Inhalte stimmen die Nutzer/-innen diesen zu.

Für kostenpflichtige Verlagsangebote gilt allgemein:

  • Zugriff auf die Volltexte ist ausschließlich Angehörigen der Universität Vechta gestattet.
  • Die Volltexte der Artikel dürfen nur zum persönlichen Gebrauch und zu Forschungszwecken ausgedruckt oder gespeichert werden. Eine kommerzielle Weiterverwendung ist strikt untersagt.
  • Systematischer Download von Artikeln oder Suchresultaten, insbesondere durch Robots, ist untersagt. Bei Nichtbeachtung droht die Sperrung des Verlagsservers für den gesamten Campus.
  • Artikel dürfen weder elektronisch noch in gedruckter Form an Dritte weitergegeben werden.
  • Persönliche Kennungen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  • Autorennamen und Copyright-Hinweise der Verlage dürfen in der elektronischen Version nicht gelöscht oder überschrieben werden. Fundstellen sind ordnungsgemäß zu zitieren.
  • Bitte beachten Sie die Vorgaben der Verlage (Homepages) zur erlaubten Speicherdauer von heruntergeladenen Artikeln.
  • Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Urheberrechts einzuhalten.