Leihfristen & Gebühren
Ihre Medienentleihungen sind an bestimmte Leihfristen gebunden. Bei Leihfristüberschreitungen entstehen Mahngebühren. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Mahnungen und Verlängerungen.
Leihfristen im Überblick
Ausleihstatus | Leihfrist | |||
Ausleihbestand | 28 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
verkürzt ausleihbar | 8 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
Präsenzbestand | Kurzausleihe | – | Verlängerung nicht möglich |
Lesebereich-Ausleihe
Standort Lesebereich | Leihfrist | |||
Bücher ohne Kennzeichnung | 28 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
Bücher mit Kennzeichnung -V- | 8 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
Bücher mit Kennzeichnung -N- | Kurzausleihe | – | Verlängerung nicht möglich | |
Aktuelle Zeitschriften | Kurzausleihe | – | Verlängerung nicht möglich |
Magazin-Ausleihe
Standort Magazin | Leihfrist | |||
Bücher und sonstige Medien | 28 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
Bücher mit Kennzeichnung -V- | 8 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich | |
Zeitschriften (ältere Jahrgänge) | 8 Tage | – | Verlängerung bis zu viermal möglich |
Unser Präsenzbestand kann in Form einer Kurzausleihe entliehen werden:
Über Nacht | ||
Montag - Donnerstag: | ab 17:00 Uhr | |
Rückgabe: Bis 10:00 Uhr des folgenden Öffnungstags | ||
Über das Wochenende | ||
Freitag: | ab 15:00 Uhr | |
Rückgabe: Bis 10:00 Uhr des darauf folgenden Montags | ||
Über Feiertage | ||
Am Vortag: | ab 17:00 Uhr | |
Rückgabe: Bis 10:00 Uhr des folgenden Öffnungstags |
- Alle mit „-N- nicht ausleihbar“ gekennzeichneten Exemplare im Lesebereich,
- Zeitschriften (Einzelhefte, gebundene Jahrgänge) aus dem Lesebereich,
- Exemplare aus den Semesterapparaten und Literaturlisten.
- Zeitschriften aus dem Magazin,
- Bücher und sonstige Medien mit besonderer Kennzeichnung "-V- verkürzt ausleihbar".
- Dies gilt für besonders seltene und kostbare Bücher (sogenannte Rarrissima) und Schallplatten,
- die Bestellung erfolgt über den Katalog,
- diese betreffenden Medien können in einem dafür vorgesehenen Arbeitsraum in der Bibliothek eingesehen werden.
- Dies betrifft die Ausleihe von Schriften, die unter §131 Abs. 1 StGB, §184 Abs. 3 StGB und §15 JugSchG fallen,
- die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, diese ausschließlich persönlich und zu wissenschaftlichen Zwecken zu benutzen und
- die Ausleihe darf nur erfolgen, wenn der Benutzer schriftlich versichert, volljährig zu sein.
Gebühren
Bestimmte Leistungen der Universitätsbibliothek sind kostenpflichtig. Möchten Sie Dienste in Anspruch nehmen, die mit Kosten verbunden sind, weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin.
Die Höhe der Gebühren wird von der Landesregierung Niedersachsen festgelegt und ist in der Gebühren- und Entgeltordnung nachzulesen.