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Wege an die Uni Vechta
Studium, Forschung, Kurzaufenthalt: Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg an die Universität Vechta und während Ihres Aufenthalts oder Studiums!

Registrierung und Aufenthaltserlaubnis

Registrierung

Sie sind inzwischen gut in Vechta angekommen. Nun müssen Sie sich innerhalb Ihrer ersten zwei Wochen in Vechta registrieren. In Deutschland ist jede Person, die eine Wohnung bezieht, dazu verpflichtet, sich bei der für ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Ausgenommen davon sind Personen, die die Wohnung einmalig weniger als drei Monate bewohnen (Kurzaufenthalt). Besucher*innen, die länger als drei Monate in Deutschland sind, müssen sich ebenfalls melden. Durch die Anmeldung in Vechta erhalten Sie Ihre Meldebescheinigung. Diese benötigen Sie beispielsweise für die Eröffnung eines Bankkontos oder die Erstellung eines Bibliotheksausweises.

Wie erfolgt die Registrierung?

Dazu vereinbaren Sie online, telefonisch unter 04441/886-100 oder direkt in der Stadtverwaltung Vechta einen Termin zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Um online einen Termin zu vereinbaren müssen Sie auf die Seite der Terminvergabe der Stadt Vechta gehen und rechts bei der Auswahl AMT das Bürgerbüro wählen. Anschließend klicken Sie auf Terminticket ziehen, wählen unter Meldeangelegenheiten sonstige Staatsangehörigkeit die auf Sie zutreffende Rubrik (Student / kein Student) aus und vereinbaren einen Termin.

Für die Wohnsitz-Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Reisepass oder ID-Karte
  • Ihre Adresse in Vechta
  • Die Wohnungsgeberbestätigung (diese erhalten Sie von Ihrem Vermieter)
  • Wenn Sie Student*in sind: Ihre Bankkarte und Immatrikulationsbescheinigung

Das Einwohnermeldeamt befindet sich zentrumsnah in der Burgstraße 6, 49377 Vechta. 

Öffnungszeiten:

montags bis donnerstags von 8:00 bis 17:00 Uhr

freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr

samstags von 10:00 bis 12:00 Uhr

Anmeldung von Familienangehörigen

Auch Ihre Familienangehörigen sind verpflichtet sich in der Meldebehörde Vechta (Einwohnermeldeamt) innerhalb von zwei Wochen nach Ankunft anzumelden, wenn sie länger als drei Monate in Deutschland sind. Bitte vereinbaren Sie auch für die Anmeldung Ihrer Familienangehörigen einen Termin. Die Anmeldung sollte persönlich mit Ihren Familienangehörigen erfolgen oder Sie müssen durch eine Vollmacht dazu berechtigt sein. Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Reisepass oder ID-Karte
  • Ihre Adresse in Vechta
  • Die Wohnungsgeberbestätigung (diese erhalten Sie von Ihrem Vermieter)
  • Für Kinder: Kinderausweis bzw. Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung
  • ggf. Heiratsurkunde

Falls sie Hilfe bei der Anmeldung benötigen (z.B. um den Termin online oder telefonisch zu vereinbaren, weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen zu bekommen, usw.), stehen wir im Welcome Centre Ihnen gerne zur Verfügung!


Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie EU- oder EWR-Staatsbürger sind, benötigen Sie kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis (siehe Visaangelegenheiten). In allen anderen Fällen müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Visums oder, wenn Sie zu einer visumsfreien Einreise berechtigt sind innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Einreise, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen vorlegen:

  • ausgefüllter Antrag (Antrag auf Erteilung eines befristeten Aufenthaltstitels direkt erhältlich beim Landkreis Vechta)
  • Meldebescheinigung (Kopie)
  • Krankenversicherungsnachweis (Kopie) (Achtung: die Krankenversicherung muss in Deutschland anerkannt sein!)
  • biometrisches Passfoto
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Kopie) (Stipendienzusage / Sperrkonto / Bürgschaft / Kontoauszug / Erasmuszusage etc.)
  • Zulassung der Universität Vechta
  • Gültiger (Reise-)Pass (Original und Kopie) (Achtung: der Pass muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthaltes gültig sein!)

Da die Bearbeitungszeiten für Aufenthaltserlaubnisse mehrere Wochen (in der Regel mindestens sechs Wochen) betragen können, empfehlen wir Ihnen, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird durch die örtlich zuständige Behörde erteilt, sie kann nicht bereits bei der Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsland beantragt werden.

In Vechta befindet sich die zuständige Ausländerbehörde im Landkreis Vechta, Ravensburgerstraße 20.

Die Öffnungszeiten für das Ausländeramt sind folgende:

Montag - Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag: 14:30 - 18:00 Uhr

Wenn Sie Doktorand*in sind, können Sie entweder einen Aufenthaltstitel für Studienzwecke (wenn Sie ein Stipendium erhalten oder eine Stelle bis zu maximal 50% haben), einen Aufenthaltstitel für Erwerbs- oder Forschungszwecke, oder die Blaue Karte EU (wenn Sie einen Arbeitsvertrag oder eine Aufnahmevereinbarung mit einer Forschungseinrichtung geschlossen haben) beantragen.

Für Forscher*innen kommen in der Regel alle drei Arten von Aufenthaltserlaubnissen in Frage, also ein Aufenthaltstitel für Studienzwecke, ein Aufenthaltstitel für Erwerbs- und Forschungszwecke, sowie die Blaue Karte EU. Welchen Aufenthaltstitel Sie bekommen, hängt von dem Zweck Ihres Aufenthalts ab. Informieren Sie sich dafür bitte bei der zuständigen Ausländerbehörde (siehe oben).

Wenn Sie Fragen bezüglich der Antragstellung haben, stehen wir Ihnen im Welcome Centre gerne zur Verfügung!