Erasmus+ und Brexit
In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 wurde festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Dies bedeutet, dass vorbehaltlich verfügbarer finanzieller Mittel sowohl Studienaufenthalte als auch Praxisaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms bis voraussichtlich Ende Mai 2023 gefördert werden können.
Studienaufenthalte: Bei den Visabestimmungen werden zwischen Studienaufenthalten mit einer Dauer von bis zu 6 Monaten und einer Dauer von mehr als 6 Monaten unterschieden.
Für Aufenthalte bis zu 6 Monaten ist kein Visum erforderlich. Allerdings ist in dieser Zeit der Aufenthaltszweck klar auf das Studium begrenzt, Studierenden ist es nicht gestattet während ihres Aufenthaltes einer finanziell entlohnten Tätigkeit nachzugehen. Ab dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass (elektronischen Reisepasses – ePass) möglich.
Wer für mehrere Semester oder ein ganzes Studium bleiben will, muss seit dem 1. Januar 2021 ein Studierenden-Visum beantragen. Der Visumsantrag kann online ausgefüllt werden und kostet 348 britische Pfund. Der früheste Bewerbungszeitraum für ein Visum ist 6 Monate vor Kursbeginn, eine Entscheidung wird i.d.R. innerhalb von 3 Wochen getroffen. Als Teil der Visabewerbung muss zusätzlich für den Zugang zum NHS (National Health Service) eine Immigration Health Surcharge entrichtet werden. Für Studierende beträgt die Gebühr 470 britische Pfund jährlich. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Studierenden, die über ein Visum verfügen, erlaubt, neben dem Studium eine Nebenerwerbstätigkeit auszuüben.
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