Erasmus+ und Brexit
In den Bedingungen des Ausstiegsabkommens vom 31. Januar 2020 wurde festgelegt, dass das Vereinigte Königreich weiterhin an der laufenden Erasmus+ Programmgeneration (2014-2020) teilnehmen wird. Dies bedeutet, dass vorbehaltlich verfügbarer finanzieller Mittel sowohl Studienaufenthalte als auch Praxisaufenthalte im Rahmen des Erasmus+ Programms bis voraussichtlich Ende Mai 2023 gefördert werden können.
Praktika-Aufenthalte: Für Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) – auch Tier5 (GAE) genannt – erforderlich. Um ein solches Visum beantragen zu können, müssen die Teilnehmenden über ein sogenanntes Certificate of sponsorship verfügen, welches für Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird. Bei dem Certificate of sponsorship handelt es sich um eine Referenznummer, die Informationen über die Stelle und die persönlichen Daten des Teilnehmenden enthält und ab dem Zeitpunkt der Ausstellung drei Monate gültig ist. Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den Geförderten beim British Council vorzunehmen.
Für die Beantragung der Referenznummer benötigt die Universität Vechta von Ihnen unter anderem das Dokument "CoS Application Form" ausgefüllt.
Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgefüllt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erhalten eine Vergünstigung von 55 britischen Pfund).
Detailierte Informationen zum Bewerbungsablauf für das T5 Certificate of Sponsorship finden Sie hier.
Für ausführliche Informationen zum Thema Erasmus+ und Brexit schauen Sie auf folgenden Internetseiten: