Information für Studierende über den Nachweis der Lateinkenntnisse
Bitte reichen Sie Ihre Nachweise über die Lateinkenntnisse direkt beim Prüfungsamt M. Ed. ein, sobald Sie sich für einen M.Ed.-Studiengang an der Universität Vechta eingeschrieben haben!
An der Universität Vechta gelten folgende Vorgaben bzgl. der Sprachkenntnisse im Fach Katholische Theologie:
„§ 5 Fachbezogene Grundkenntnisse/Kenntnisse in Latein
(1) Studierende, die Katholische Theologie mit dem Berufsziel Lehramt studieren und einen entsprechenden Masterstudiengang anschließen, müssenspätestens vor dessen Abschluss (Tag des Ablegens der letzten Prüfung im Masterstudiengang)Kenntnisse der lateinischen Sprache nachweisen.
(2) 1Für das Lehramt an Grundschulen ist der Nachweis fachbezogener Grundkenntnisse in Latein erforderlich. 2Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen sind fachbezogene Kenntnisse in Latein nachzuweisen. 3Der Nachweis kann durch außerhochschulische, insbesondere in der Schule erbrachte Leistungen, geführt werden. 4Das Nähere hierzu regelt die Studienordnung Katholische Religion der jeweiligen Prüfungsordnung für den Master of Education für das Lehramt an Grundschulen/ für das Lehramt an Haupt- und Realschulen.
(3) 1Studierende, die nicht über außerhochschulisch erworbene Lateinkenntnisse gemäß Absatz 2 Satz 3 verfügen, können den Nachweis durch erfolgreich absolvierte, hierfür ausgewiesene Lehrveranstaltungen der Universität Vechta erbringen. 2Es wird empfohlen, diese Lehrveranstaltungen bereits während des Bachelorstudiums wahrzunehmen, um das Masterstudium hiervon zu entlasten. 3Der Nachweis über lateinische Sprachkenntnisse ist eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufes einer Lehrerin/eines Lehrers für Katholische Religion. 4Die entsprechenden Lehrveranstalt-ungen sind nicht Teil des universitären Curriculums. 5Es werden keine CP erworben, die Note kann nicht in die Bachelor- oder Masternote eingebracht werden.“
(aus: Amtl. Mitteilungsblatt der Universität Vechta 33/2021, § 5, S. 76)
In der Studienordnung Katholische Religion § 3 Abs. 1 (Amtliches Mitteilungsblatt 59/2020 - Studiengang Master of Education für das Lehramt an Grundschulen, Prüfungsordnung, S. 19, s. Anhang) wird der Nachweis der fachbezogenen Grundkenntnisse in Latein wie folgt geregelt:
"2Der Nachweis ist zu führen durch die erfolgreiche Teilnahme an dazu angebotenen Lehrveranstaltungen der Universität Vechta oder einer anderen wissenschaftlichen Hochschule oder durch den Nachweis des Kleinen Latinums, des Latinums oder des Großen Latinums. 3Alternativ dazu kann der Nachweis fachbezogener Grundkenntnisse in Latein erfolgen durch das Abiturzeugnis, das Zeugnis des Erweiterten Sekundarabschlusses I nach vierjährigem Unterricht in Latein (Mindestnote: ausreichend), das Abschlusszertifikat einer Volkshochschule (C2), die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung einer Hochschule, die mindestens Kenntnisse des Erweiterten Sekundarabschlusses I nach vierjährigem Unterricht in Latein (Mindestnote: ausreichend) vermittelt. Zeugnisse über die mindestens zweijährige Teilnahme am auf Latein geführten Unterricht an einer ausländischen Schule oder weitere Zeugnisse, die mindestens Kenntnisse des Erweiterten Sekundarabschlusses I nach vierjährigem Unterricht in Latein (Mindestnote: ausreichend) vermitteln."
Die gleiche Regelung gilt für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (s. Amtliches Mitteilungsblatt 60/2020).
Sprachkenntnisse in Griechisch und Hebräisch werden nicht verlangt.