Gemäß § 148 Abs. 1 NHG nimmt das Institut für Katholische Theologie für sein Fachgebiet an Stelle des Fachbereichs bestimmte Aufgaben wahr. Dies sind insbesondere die Planung und Sicherstellung des Lehrangebots, die Entscheidung über die Verwendung der dem Institut zur Verfügung gestellten Ausgabemittel und Stellen, die Förderung und Koordinierung der Lehr- und Forschungsvorhaben der Mitglieder und Angehörigen des Instituts sowie die Erstellung von Berufungsvorschlägen.
Das Fach Katholische Theologie hat das Ziel, die katholische Lehre mit größter Sorgfalt aus der göttlichen Offenbarung zu erheben, sie nach der ihr eigenen wissenschaftlichen Methode tiefer zu durchdringen und systematisch darzulegen. Die einzelnen theologischen Disziplinen müssen in der Weise gelehrt werden, dass aus den inneren Gründen des jeweiligen Gegenstandes und in Verbindung mit den anderen theologischen Disziplinen, auch mit den philosophischen und den Humanwissenschaften, die Einheit der ganzen theologischen Lehre klar hervortritt und alle Disziplinen auf eine intensive Kenntnis des Geheimnisses Christi ausgerichtet sind. Die Studierenden sollen in den verschiedenen Disziplinen nach Maßgabe katholischer Lehre zu hoher Qualifikation herangebildet und für ihre künftigen Aufgaben sinnvoll vorbereitet werden. Die geoffenbarte Wahrheit muss auch in Verbindung mit den wissenschaftlichen Ergebnissen der voranschreitenden Zeit betrachtet werden, damit man klar erkennt, "wie der Glaube und die Vernunft sich in der einen Wahrheit begegnen" (II. Vat. Konzil).
Das Studienfach Katholische Theologie / Katholische Religion weist eine Untergliederung in folgende Teilbereiche auf:
Biblische Theologie: Exegese des Alten Testaments
Biblische Theologie: Exegese des Neuen Testaments
Historische Theologie: Kirchengeschichte
Systematische Theologie: Fundamentaltheologie
Systematische Theologie: Dogmatik
Systematische Theologie: Moraltheologie
Systematische Theologie: Christliche Sozialwissenschaften
Praktische Theologie: Religionspädagogik und Pastoraltheologie
Praktische Theologie: Kirchenrecht
Nach der Kooperationsvereinbarung gemäß Konkordat vom 29. Oktober 1993, Art. 5, Abs. 2 Durchführungsvereinbarungen zu Art. 5, Abs. 2 vom 29. Oktober 1993 bilden die Professoren und Professorinnen und je ein/e Vertreter/in aus den übrigen Statusgruppen einen Kooperationsrat, der unbeschadet der Eigenverantwortung der beiden Institute für die jeweilige Universität die Realisierung der Kooperationsvereinbarung organisiert. Er soll sich einmal pro Semester treffen. Vorsitz und Tagungsort wechseln zwischen beiden Orten.
Auf der Basis der Kooperationsvereinbarung gemäß Konkordat vom 29. Oktober 1993, Art. 5, Abs. 2 Durchführungsvereinbarungen zu Art. 5, Abs. 2 vom 29. Oktober 1993 wirken die Lehrenden des Instituts für Katholische Theologie (Vechta) und des Instituts für Katholische Theologie (Osnabrück) an den entsprechenden Studienabschlüssen (inklusive Promotion) mit. Dementsprechend besteht der Ständige Promotionsausschuss aus den Professorinnen und Professoren und Privatdozentinnen und Privatdozenten des Fachgebietes Katholische Theologie der Universität Vechta und der Universität Osnabrück.