Germanistische Sprachwissenschaft
Hinweise zur Studienplanung
Das Modul grb004 besteht aus 2 Lehrveranstaltungen, von denen die erste (grb004.1) im Sommersemester, die zweite (grb004.2) im Wintersemester angeboten wird. Es wird empfohlen, grb004.1 im 2. Fachsemester, grb004.2 im 3. Fachsemester zu belegen.
Sie haben die Möglichkeit, die Modulprüfungsleistung (schriftliche Hausarbeit) in grb004.1 oder in grb004.2 zu absolvieren. Wenn Sie die Hausarbeit im Sommersemester schreiben wollen, ist der Abgabetermin der 15. September; die Note wird beim Erstversuch allerdings erst am Ende des darauffolgenden Wintersemester (nach Absolvierung des zweiten Teilmoduls) in QISPOS verbucht. Wenn Sie im Wintersemester die Hausarbeit schreiben wollen, ist der Abgabetermin der 15. März; die Note wird zum 31. März verbucht.
Wenn die Prüfung nicht bestanden wird, kann die Prüfungsleistung nach Maßgabe der Rahmenprüfungsordnung, § 25 (3), wiederholt werden. Bei 1. Wiederholungsprüfungen wird davon ausgegangen, dass Sie das Modul bereits vollständig absolviert haben; die Prüfungsleistung wird daher (falls Sie die Prüfung im Sommersemester wiederholen) schon zum 30. September verbucht. Sie haben zudem die freie Wahl, in welchem der beiden Teilmodule Sie die Hausarbeit schreiben wollen und müssen sich für das andere Teilmodul nicht mehr anmelden.
Achtung: Ab dem Wintersemester 2025/26 liegen beide Lehrveranstaltungen des Moduls im Sommersemester. Veranstaltungen des Teilmoduls grb004.1 werden letztmals im Wintersemester 2024/25 angeboten. Am Ende des Sommersemesters 2025 sind daher die obigen Regelungen obsolet. Die 1. Wiederholungsprüfung kann von da an immer erst im nächstfolgenden Sommersemester absolviert werden.